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ADB:Plotho, Erich Christoph Freiherr von

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Artikel „Plotho, Erich Christoph Edler Herr von“ von Albert Naudé in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 312–317, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Plotho,_Erich_Christoph_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:20 Uhr UTC)
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Plotho: Erich Christoph Edler Herr von P. entstammte einem in dem Herzogthum Magdeburg begüterten altadeligen Hause. Er war geboren am 23. September 1707 als Sohn des nachmaligen preußischen Justizministers Ludwig Otto von P., des Vorgängers von Samuel v. Cocceji. Unter Anleitung des Vaters widmete sich P. der Rechtswissenschaft und vollendete seine Studien auf der Universität zu Frankfurt a/O., einem Specialbefehl König Friedrich Wilhelm’s I. folgend, hatte er sich dabei vornehmlich „auf die Reichssachen appliciret“. Diesem Studiengange und der angesehenen Stellung, welche der 1731 gestorbene Vater innegehabt, verdankte es Erich Christoph, wenn er schon 1734 (30. März) von den Ministern des auswärtigen Departements dem Könige als Legationsrath für die Gesandtschaft zu Regensburg in Vorschlag gebracht wurde, und der König diesen Vorschlag ohne weiteres durch eine eigenhändige Marginalentscheidung annahm. Am 3. April erfolgte die Bestallung Plotho’s, er ward gehalten, „zu seiner desto besseren Habilitirung“ unter der „Direction und Anführung“ des brandenburgischen Comitialgesandten Freiherrn von Danckelmann in den Reichssachen zu arbeiten. Schon nach wenigen Monaten wurde ihm für die Dauer eines Jahres ein selbständiger Auftrag zu theil, er ging als preußischer Unterhändler in das Erzstift Salzburg, um die sehr verwickelten Vermögensverhältnisse der ausgewanderten Salzburger Protestanten zu ordnen (Creditiv vom 22. Juni 1734). Im Sommer 1737 (20 August) erbat P. den Abschied von dem Regensburger Posten, da seine dauernde Anwesenheit auf den heimischen Gütern erforderlich geworden war; der König willigte ein, doch mit dem Vorbehalt, „daß bei einer sich ereignenden Gelegenheit selbiger zu fernerer Employ vorgeschlagen werden solle“. Ein Gesuch Plotho’s am 6. Juli 1739, ihn „in Berlin in dem Tribunal gnädigst zu placiren“, fand umgehend Berücksichtigung. P. hatte über seine juristischen Kenntnisse eine Proberelation den Räthen des Tribunals vorzulegen, man „approbirete sie wol“, da „er nicht allein eine deutliche und ordentliche Facti speciem cum extractu actorum prämittiret, sondern auch das Votum nach dem Reichsstylo verfertiget, also daß er anfänglich Formalia durchgegangen“. Durch königlichen Erlaß vom 16. September wurde P. zum geheimen Justiz- und Oberappellationsgerichtsrath mit einem Tractament von 700 Thalern ernannt. Abermals nach zwei Jahren, im Frühjahr 1741, wechselte P. seine Stellung von neuem; er ward zum zweiten Male im diplomatischen Dienste verwendet. König Friedrich sandte ihn, unter Beibehaltung des Titels eines Geh. Justizraths, nach Hannover als bevollmächtigten Minister. In der Zeit der Annäherung zwischen Preußen und Frankreich im Sommer 1741, war die Vertretung in Hannover, mit welchem Staate Friedrich nicht zu brechen wünschte, eine besonders schwierige und verantwortliche. P. wußte dem Könige manchen nicht unwesentlichen Dienst zu leisten, zugleich aber wurde er am kurbraunschweigischen Hofe in dem Maße persona grata, daß man daran dachte, P. im Gefolge Georg’s II., „der ihn gern sah, und bei dessen Ministerium er in sehr gutem Geruche stand“, nach England zu senden. Der König entschied sich anders, P. nahm im Herbste seine Beschäftigung als Richter in Berlin von neuem auf.

Nach dem Ableben des Magdeburger Regierungspräsidenten von Dacheröden wurde der 35jährige P. zu dem höchsten Justizamte seiner Heimathptovinz auserkoren; am 5. November 1742 erfolgte seine Ernennung zum Regierungspräsidenten in Magdeburg. In dieser Stellung verblieb P. bis zum Jahre 1748. Noch einmal, nach Abschluß des Dresdener Friedens, war er nahe daran, den Justizdienst für eine gewisse Zeit mit dem auswärtigen Dienst zu vertauschen. Die Minister, unter denen besonders Podewils ihm gewogen erscheint, hatten dem Könige gerathen, daß P. eine Rundreise an die deutschen Höfe unternehmen [313] möge, um die Stimmen der einzelnen Fürsten für die Reichsgarantie des Dresdener Friedens zu gewinnen. 1748 erhielt P. zum zweiten Male auf sein Gesuch die Entlassung aus dem preußischen Staatsdienst „in gnädigen terminis“. Er zog sich auf die Güter seiner Frau zurück und lebte mehrere Jahre im Hessischen auf Schloß Arnstein oder auch im Fränkischen auf den in Ansbach und Baireuth gelegenen Besitzungen seiner Frau Charlotte Wilhelmine Eleonore, einer geborenen Freiin von Bodenhausen. Durch die Heirath war P., dessen Privateinkommen früher nicht erheblich gewesen zu sein scheint, ein anerkannt reicher Mann geworden.

Dieser Wechsel in den Vermögensverhältnissen zeigte sich von entscheidendem Einfluß, als P. zum dritten Male in den preußischen Staatsdienst gezogen wurde. Der kurbrandenburgische Comitialgesandte von Pollmann war am 29. November 1753 gestorben, und es hielt schwer, einen allseitig geeigneten Nachfolger ausfindig zu machen. Das Gesandtengehalt von 1200 Thaler wurde für den Regensburger Posten als bei weitem nicht ausreichend angesehen, mehrere Persönlichkeiten lehnten aus diesem Grunde ab. König Friedrich aber wollte durchaus nicht die Summe erhöhen, er äußerte, es sei „nicht ein Mann nöthig, der große Figur mache, sondern einer, der des juris naturae und dabei der Gesetze, Herkommen und Gewohnheiten des Reichs sehr kundig sei, auch die Civilrechte verstehe“. Alle diese Kenntnisse fanden die Minister des auswärtigen Departements in dem ehemaligen Magdeburger Regierungspräsidenten und Regensburger Legationsrathe vereinigt, außerdem wiesen sie darauf hin, daß Plotho’s bedeutendes Vermögen, welches jetzt außerhalb Preußens verzehrt würde, ihn in Stand setzen könne, den überaus großen, in Regensburg nothwendigen Aufwand aus seinen Privatmitteln zum Nutzen des preußischen Staates zu bestreiten; als Entschädigung beantragten sie für den Gesandten den Titel eines Wirklichen Geheimen Etats– und Kriegsministers. Diese Vorstellungen verfehlten bei dem Könige ihre Wirkung nicht. Am 19. Februar 1754 ward P. zum brandenburgischen Comitialgesandten und zum preußischen Staatsminister ernannt, am 22. April empfing er seine Instructionen, im Juli 1754 traf er in Regensburg ein.

Zwei Jahre hatte P. Muße, in den verwickelten Geschäftsgang seines neuen Amtes während des Friedens sich einzuleben. Dann brach der siebenjährige Krieg aus, und mit diesem traten an den preußischen Vertreter am Reichstage Aufgaben heran, welche die größten Fähigkeiten eines Diplomaten erforderten. P. hat das Vertrauen seines Königs glänzend gerechtfertigt. Den großen Feldherrn wie Winterfeldt, Schwerin, Prinz Heinrich und Seydlitz tritt der gleich energische, gleich unerschrockene, gewandte und kenntnißreiche Diplomat ebenbürtig zur Seite, seine Verdienste um die glückliche Durchführung des schweren Kampfes sind kaum geringere als diejenigen der Männer des Schwertes auf dem Schlachtfelde. P. hatte einen sehr harten Stand gegenüber dem maßgebenden Einfluß, welchen Oesterreich und die Anhänger des Kaisers auf viele Mitglieder der deutschen Reichsversammlung ausübten. Er zeigte sich stets auf dem Platze: kein Vorgehen der kaiserlichen Partei, kein Erlaß des Reichshofraths, kein von den Gegnern durchgesetzter Beschluß blieb ohne Entgegnung, ohne Protesterklärung. Durchaus vertraut mit der wechselvollen Geschichte der Reichsversammlung, eingeweiht in alle Irrgänge des Reichsrechtes, ein tüchtiger Jurist und ein gewandter, erfahrener Diplomat in einer Person, war P. niemals in Verlegenheit ob der Wahl der geeigneten und wirksamen Kampfesmittel; unermüdlich blieb er im Angriff wie in der Vertheidigung. In seiner scharfen Gegnerschaft wider Oesterreich und wider die nichtigen verknöcherten Formen des Reichstagswesens vereinigten sich bei dem begeisterten Anhänger Preußens, [314] bei dem eifrigen Lutheraner, bei dem lebhaften, durchaus praktischen, nur das reale achtenden Manne zu gleicher Zeit politische, religiöse und persönliche Motive. Wie vor 130 Jahren der junge Goethe und seine Frankfurter Freunde dem schneidigen Auftreten Plotho’s gegen den kaiserlichen Abgesandten, den Notarius Aprill, zugejubelt haben, so ist die Erinnerung an jenen drastischen Vorgang im Gedächtniß des preußischen und deutschen Volkes haften geblieben als ein sprechendes Zeugniß für die Ohnmacht der alten, glücklich überwundenen Staatsformen. Der Notarius Aprill überbrachte die kaiserliche Citation für den mit der Reichsacht zu bestrafenden Markgrafen von Brandenburg. Als P. das Actenstück gelesen hatte, ist er, wie der arme Notarius in einer langen Schrift erzählt hat, „mit zitternden Händen und brennenden Angesicht, beide Arme in die Höhe haltend, gegen mir aufgefahren und in diese Formalia wider mich ausgebrochen: Was, Du Flegel, insinuiren?“ er „stoßete und schube sothane Citation benebst dem Opponendo vorwärts zwischen meinen Rock mit aller Gewalt hinein, druckete mich bei dem Mantel haltend zum Zimmer hinaus und ruffete zu den zweien Bedienten: Werfet ihn über den Gang hinunter“. Als die Reichsacht über den König von Preußen verhängt werden sollte, setzte es P. durch, daß von dem corpus Evangelicorum ein Beschluß über die Ungültigkeit dieser Acht gefaßt wurde, und dies unter dem Directorium und mit Zustimmung des kursächsischen Vertreters, d. h. des Vertreters gerade jenes Staates, auf dessen Klagen hin der Reichshofrath sein Verfahren gegen Friedrich eingeleitet hatte.

König Friedrich nahm persönlich an den Fragen der Reichspolitik sehr geringen Antheil. Nur selten griff er durch seine Kabinetsbefehle in diese ihm gleichgültigen und, wie er oft versichert, ganz unbekannten Verhältnisse ein. Er ermuntert wol hin und wieder den Gesandten „herzhaft zu schreien und sich zu bewegen und die Termes nicht zu menagiren“; er sieht es nicht ungern, wenn dieser öffentlich vor dem gefahrdrohenden Bunde der katholischen Großmächte warnt; im Anfang des Jahres 1757 macht P. den Vorschlag, mit der gegen den Reichskrieg stimmenden Minorität von der Regensburger Versammlung sich loszusagen und in Goslar oder Nordhausen einen Gegenreichstag zu versammeln, bereitwillig geht der König auf solche Pläne ein; als man 1758 mit der Reichsacht droht, da weist er seinen Gesandten an, „den kaiserlichen Thron nunmehr als vacant und den Kaiser solcher Würde für unfähig zu declariren“ und die Kurfürsten zu einer Neuwahl aufzufordern. Von solchen einzelnen Fällen abgesehen, überließ Friedrich II. die Leitung der Reichspolitik den Ministern des auswärtigen Departements. In der mit P. geführten Cabinetscorrespondenz treten andere Fragen in den Vordergrund. Es sollte P. nach des Königs Absicht nicht bloß die Vertretung am Reichstage selbst führen, er sollte auch den Vermittler spielen für den diplomatischen Verkehr mit allen jenen deutschen Fürsten, an deren Höfen besondere preußische Gesandte nicht beglaubigt waren. So brachte P. 1756 einen Ausgleich mit Mecklenburg zustande, als über preußische Werbungen Differenzen ausgebrochen waren; durch ihn gingen Besprechungen über einen zwischen dem Landgrafen von Hessen-Darmstadt und Preußen-Hannover abzuschließenden Subsidienvertrag; auf den Schwager des Königs, den Markgrafen von Ansbach, mußte P. durch einen directen Briefwechsel einzuwirken suchen, um ihn von der Zustimmung zum Reichskriege abzuhalten; nach der Schlacht bei Prag sollte P. die Neutralitätsconvention mit Baiern zum Abschluß bringen; mit den unzufriedenen Protestanten in Württemberg und den in großen Schaaren desertirenden württembergischen Soldaten knüpfte er Verbindungen an; 1758 und dann wiederum 1762 und 1763 führte er mit den süddeutschen Staaten, mit Baiern, Würzburg, Bamberg [315] die Verhandlungen zur Annahme der Neutralität. Es war keine bedeutende Stadt im Süden, in der nicht P. während des Krieges seine Agenten gehabt hätte; in Basel beispielsweise wirkte für ihn der bekannte Philosoph und Politiker Isaak Iselin (s. A. D. B. XXIII, 772). Als ein höchst geschickter Unterhändler und ein trefflicher Menschenkenner wußte P. allenthalben Beziehungen anzubahnen, von allen Seiten politische und militärische Nachrichten einzusammeln. Auch über des deutschen Reiches, seines eigentlichen Wirkungskreises, Grenzen hinaus gingen Plotho’s Bemühungen. So versuchte er, ähnlich wie die Markgräfin von Baireuth, mit einflußreichen Persönlichkeiten in Frankreich Verhandlungen einzuleiten, um einen Sonderfrieden zwischen Preußen und Frankreich zustande zu bringen. Den Hauptnachdruck aber legte der König auf Plotho’s Verbindungen in Oesterreich. Mit der Thätigkeit, welche Plotho’s Agenten in den habsburgischen Erblanden entfalteten, beschäftigt sich ein großer Theil der Cabinetscorrespondenz. Fortdauernd sandte P. seine werthvollen Mittheilungen über die kriegerischen Absichten der Oesterreicher, über Veränderungen im Militärwesen, über den Zustand des Finanzwesens, die Stimmungen am Wiener Hofe und in der Bevölkerung; mehr als einmal haben gerade Plotho’s Nachrichten entscheidend auf die strategischen und diplomatischen Entschließungen des Königs eingewirkt. P. war es auch, durch den gewisse Beziehungen König Friedrich’s zu den Unzufriedenen im österreichischen Staate unterhalten wurden, vor allem zu den Protestanten in Ungarn. Von hohem Interesse ist in dieser Hinsicht ein in Plotho’s Nachlaß neuerdings zum Vorschein gekommenes Cabinetsschreiben (wird veröffentlicht Polit. Correspondenz XV, 170. 171) unmittelbar vor der Koliner Schlacht; unter den wenigen Aeußerungen über die Absichten des Königs nach einem etwaigen Siege bei Kolin vielleicht die merkwürdigste. Friedrich plante, einen Theil seiner Armee durch Mähren bis an die Grenzen Ungarns vorzusenden und mit den Protestanten Ungarns zum Kampfe wider Habsburg sich zu vereinigen; er verspricht den ungarischen Glaubensgenossen, nicht eher Frieden zu schließen, „als bis daß ihnen in solchem Frieden ihre beständige Religionsfreiheit nach ihren Rechten und Privilegiis zugestanden und versichert worden wäre“. Diese Unterhandlungen, welche allerdings durch die Niederlage bei Kolin vereitelt wurden, waren von P. eingeleitet worden; er allein wußte um dieselben, er allein hatte sie weiter führen sollen.

König Friedrich war mit der Haltung Plotho’s außerordentlich zufrieden und verfehlte nicht, bei verschiedenen Anlässen sein Wohlwollen zu erkennen zu geben. Gern und willig gewährte er die hohen Geldbeträge, welche für Plotho’s vielfache Wirksamkeit, für die Unterhaltung der Agenten nothwendig wurden. Nach Beendigung des siebenjährigen Krieges aber sandte P. eine neue, sehr bedeutende Gesammtrechnung für die Zeit des Kriegs ein; Friedrich war über diese „Apothekerrechnung“ höchst verdrossen, er wies auf die bereits gezahlten Summen hin und verweigerte die Anerkennung der neuen Forderungen. In dem Bestreben, nach den großen Verlusten des Krieges allenthalben auf das Aeußerste zu sparen, ist der König seinem Princip zu Liebe in dieser Sache gegen P. nicht ganz gerecht aufgetreten. Die Forderungen Plotho’s waren, wie die weit besser als der König unterrichteten Minister anerkannten, durchaus berechtigt, und P. hatte aus seinen Privatmitteln bereits sehr hohe Zuschüsse gemacht. Andererseits aber war ein Mißtrauen des Königs gegen P. in solchen Geldfragen doch nicht ganz unbegründet. Als auf Grund eines Uebereinkommens mit dem Salzburger Erzbischof in den Jahren 1756 und 1757 der Rest der rückständigen Emigrantengelder an die preußische Gesandtschaft in Regensburg ausgezahlt worden war, da hatte P. einen Theil dieser Gelder, 18 427 Thaler 8 Ggr., nicht der Gumbinnenschen Kammer abgeliefert, sondern zurückbehalten zur Bestreitung der großen Kosten, [316] die sich aus seiner vielseitigen Thätigkeit im Interesse des Königs ergaben. Zur Rechtfertigung führte P. an, die königlichen Kassen in Berlin hätten während des Krieges keine Zahlungen ihm leisten können, zudem sei der Verkehr, besonders der Geldverkehr zwischen Berlin und Regensburg zeitweise gänzlich unterbrochen gewesen; daher habe er zunächst fast sein ganzes eigenes Vermögen und einen Theil des Vermögens seiner Frau zugesetzt, und als auch dieses nicht ausreichte, da habe er sich so gut wie möglich zu helfen gesucht, und „gleich wie David die Schaubrode“ so habe er die bereit liegenden Salzburger Gelder angreifen müssen. Der König nahm auf die Darlegungen Plotho’s keine Rücksicht, er äußerte sich mit sehr scharfen und heftigen Worten, gleich als habe P. Staatsgelder für seine Privatzwecke unterschlagen. Der Gesandte erbat den Abschied, am 26. April 1766 wurde ihm dieser zutheil. Der König befahl, „den Weg der Justiz einzuschlagen“, er ließ die Execution verhängen. Da sich ergab, daß der Gesandte ein eigenes Vermögen nicht mehr besaß – er scheint in der That während des Krieges alles verloren oder zugesetzt zu haben – so wurden die ihm jährlich zustehenden Zinsen (392 Thaler) von den Besitzungen des Bruders auf Parey seitens des preußischen Staates einbezogen. Die Minister des Generaldirectoriums und des auswärtigen Departements vereinigten sich zu einer gemeinsamen Vorstellung bei dem Könige (30. April 1770), sie baten, das Verfahren gegen P. einzustellen, indem sie auf des ehemaligen Gesandten große Verdienste hinwiesen und erklärten, es sei „zwar nicht juridice, jedoch höchst wahrscheinlich nachgewiesen“ worden, daß die Salzburger Gelder von P. allein zu nothwendigen dienstlichen Ausgaben verwendet worden seien. Dem ungeachtet beharrte der König hartnäckig auf seinem Willen, die jährliche Einziehung der Zinsen aus Parey nahm ihren Fortgang und erst nach Plotho’s Tode im J. 1788 ist die ganze Summe abgetragen worden. P. verlebte diese traurigen letzten 20 Jahre auf den Gütern seiner Gemahlin in den Markgrafschaften Ansbach und Baireuth; außerhalb seines Vaterlandes starb er am 27. Januar 1788.

Das Andenken Plotho’s ist für alle Zeiten gesichert durch die ehrenden Worte mit welchen Goethe in „Wahrheit und Dichtung“ des tapferen Mannes Erwähnung thut. Als brandenburgischer Abgesandter erschien P. im Frühjahre 1764 zur römischen Königswahl in Frankfurt a/M. Obschon er „durch eine gewisse Spärlichkeit sich auszeichnete“, so wurden doch alle anderen in Reichthum prunkenden Gesandten in Schatten gestellt durch diesen „diplomatischen Helden“. „Aller Augen waren auf ihn gerichtet, besonders wo er ausstieg. Es entstand jederzeit eine Art von frohem Zischeln, und wenig fehlte, daß man ihm applaudirt, Vivat oder Bravo zugerufen hätte“. „Lebhaft und munter“, unter all den steifen Perrücken das Ceremoniell verachtend „ward er von uns als ein würdiger Abgesandter Friedrichs II. bewundert“.

Acten des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin. (Correspondenz des Königs mit P. in den Cabinetsacten, Rep. LXXXXVI; Correspondenzen des Ministeriums aus der Regensburger Zeit in Rep. X; aus der hannoverschen Zeit, Rep. XI, 140; Personalacten über den diplomatischen Dienst in Rep. IX, über die Stellung als Tribunalsrath, Rep. XVIII; als Regierungspräsident in den Magdeburger Acten, Rep. LII; Plotho’sche Familienacten in Rep. XXII; die Salzburger Angelegenheiten in den Salzburger Colonistenacten des Generaldirectoriums, Abth. Ostpreußen.) – Acten des königlichen Hausarchivs. (An das Hausarchiv ist durch Kauf ein Theil des Plotho’schen Nachlasses und des Regensburger Gesandtschaftsarchivs aus der Zeit des siebenjährigen Krieges gelangt.) – Acten und Drucksachen des Plotho’schen Familienarchivs in Parey. (Mittheilungen des Herrn Rittmeisters [317] Freiherrn von Plotho auf Parey.) – Politische Correspondenz Friedrichs des Großen, Bd. I, V, X, XI, XII, XIII, XIV (Berlin 1878–1886); weitere Correspondenzen zwischen dem Könige und P. in den in Vorbereitung begriffenen Bänden. – Klaproth-Cosmar. Preuß. Staatsrath, S. 434 ff. (402 der Vater; über diesen auch Isaacsohn, Preuß. Beamtenthum III, 26–28, 409, 410). – Schäfer, Siebenjähr. Krieg in I, IIa und IIb (vgl. das Gesammtregister am Schlusse). – Huschberg-Wuttke, die drei Kriegsjahre 1756–1758 passim. – Preuß, Friedrich der Große, II, 25. 27. 338. 397 ff. – Einzelnes aus dem siebenjährigen Kriege in den verschiedenen Bänden der gleichzeitigen Sammelwerke „Teutsche Kriegskanzlei“ und „(Danziger) Beyträge zur neueren Staats- und Kriegsgeschichte“. – Droysen, Preuß. Politik V, 1 u. a. S. 291. 298. – Beheim-Schwarzbach, Hohenzollern’sche Colonisationen, S. 213. 214; ders., Friedrich Wilhelms Colonisationswerk in Litthauen, 222. 225. 226. 397. – Goethe, Sämmtl. Werke (1851, Cotta. 30 Bde.) Bd. XVII, S. 164. 170. – Ein Bildniß P.’s in Oncken, Zeitalter Friedrichs des Großen II, 175.