ADB:Omcken, Gerdt
Nicolaus Louwe (A. D. B. XIX, 294), gewesen und kostenfrei gehalten zu sein scheint. Hier las er Luther’s Schriften und hörte Joachim Slüter (also nach 1523), mußte, auch von den Seinigen verlassen, fliehen und fand in Lübeck bei den Brüdern [347] Hermann und Hans Kremer freundliche Aufnahme. Von da scheint er nach Wittenberg gegangen zu sein, wo er Luther und Melanchthon hörte und von ersterem empfohlen 1527 nach Lemgo ging. Von dort kam er nach Soest und verfaßte (ob als Superintendent ist doch recht fraglich), auf Befehl des Rathes nach dem Muster der Braunschweigischen (von Bugenhagen) die „Kerkenordnunge der erentryken Stadt Soest“ welche 1532 zu Lübeck durch Johann Balhorn gedruckt wurde. 1537 soll er als Superintendent nach Minden berufen sein und als solcher die Schmalkaldener Artikel unterschrieben haben; er selbst sagt nichts davon, sondern will sich bei Franz von Wenden, Drosten zu Krassenstein und Lipperade aufgehalten haben. Herzog Ernst, der Bekenner, von Lüneburg, verlieh ihm 1540 die Propstei Dannenberg, auf welche er wegen des damit verbundenen Halsgerichts verzichtet haben will, er wurde darauf Hofprediger des Herzogs Franz von Lüneburg-Giffhorn. 1547 berief ihn der alte lutherische Herzog Heinrich (Pacificus) nach Schwerin, versetzte ihn aber alsbald als Propst in das katholisch gebliebene Domcapitel zu Güstrow, für dessen Aufhebung (1552) er fortan thätig war, während er in der Pfarrkirche predigte. Der junge Herzog Johann Albrecht berief O. nebst dem Parchim’schen Superintendenten Johann Riebling 1549 zu dem wichtigen landständischen Convente von Sternberg, wo auf ihr Andrängen das Interim für Mecklenburg abgelehnt wurde, ernannte ihn 1552 zum Superintendenten des Güstrowschen Kreises und bestellte ihn mit in die Commission für die 1557 begonnenen großen Kirchenvisitationen. Aus dieser mußte er allerdings bald wegen seiner Rechthaberei und, wie es scheint, auch wegen Habsucht entfernt werden, verlor aber die Gunst des Fürsten nicht. Die Domschule zu Güstrow hat er 1553 begründet. Sein Sohn Franz ist als Franciscus Omichius (s. S. 349) bekannt geworden, von einem andern Sohn, Johann Omken, stammt eine „magere“ Biographie seines Vaters s. l. et. a. (Rostock, Lucius) von 1568. Als Gerdt’s Symbolum wird angegeben: „Wens regend und gros Sturmwind sein, – Bald folgt darauff ein Sonnenschein“. Auch er ist ein charakteristischer Typus der damaligen Wandergelehrten.
Omcken: Gerdt O., auch Omke, Oemeke, Omich, Omichius, war um 1485 zu Kamen in der Grafschaft Mark geboren, † als Superintendent zu Güstrow, am 25. März 1562. Anscheinend arm kam er spät auf die Universität Rostock, wo er Famulus im Hause des Juristen- C. M. Wiechmann, Meklenburgs altniedersächsische Literatur II, S. 1 bis 7 und 24. – Wiechmann-Hofmeister, III, 213. – Krey, Beiträge zur meckl. Kirchen- und Gelehrtengesch. I. S. 84, 96, 121, 304. – Lisch, Jahrb. 22, S. 224. – Raspe, Gesch. der Güstrower Domschule 1853. – Wiggers, Kirchengesch. Mecklenburgs, S. 118 u. 160.