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ADB:Ludwig VI. (Markgraf von Brandenburg)

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Artikel „Ludwig der Römer, Markgraf von Brandenburg“ von Karl Lohmeyer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 538–540, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ludwig_VI._(Markgraf_von_Brandenburg)&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:18 Uhr UTC)
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Ludwig der Römer, der dritte der Söhne Kaiser Ludwigs des Baiern, der älteste aus seiner zweiten Ehe mit Margaretha von Holland, geb. zu München wahrscheinlich am 12. Mai 1330, Markgraf von Brandenburg 1351–65, † am 17. (oder 14.) Mai 1365, bestattet im Chore des grauen Kloster zu Berlin. Den Beinamen des Römers hat er nicht davon erhalten, daß er etwa, wie man wol annimmt, zu Rom geboren oder erzeugt wäre, sondern als der Erstgeborene Ludwigs nach der Kaiserkrönung. – Kaum war L. im Mai 1335 mit Elisabeth, der ältesten Tochter des Polenkönigs Kasimir III., verlobt (s. den vor. Art.), so ließ dieser sich schon im November von den Gegnern des Kaisers zum Bruche des Vertrages bewegen und versprach seine Tochter dem Tochtersohne Johanns von Böhmen, dem jungen Johann von Niederbaiern. Dennoch hörte Kaiser Ludwig, die ihm angethane Beschimpfung nicht beachtend, nicht auf den Polenkönig zu umwerben, bis derselbe endlich bei einem abermaligen Parteiwechsel 1344 seine jüngere Tochter Kunigunde dem L. zusagte. Die Vermählung verzögerte sich bis 1352, aber erst 1357 wurde die polnische Königstochter ihrem Gemahle nach Brandenburg zugeführt; sie starb noch in demselben Jahre. Da im Uebrigen für die Schicksale und die Thätigkeit Ludwigs bis zum Vertrage von Luckau auf den vorstehenden Artikel verwiesen werden kann, so soll hier nur noch die Zeit [539] seiner selbstständigen Regierung in der Mark, die er zugleich im Namen seines jüngsten Bruders Otto führte, dargestellt werden. Diese Zeit war aber wegen der Kriege der ersten Jahre, wegen der daraus erwachsenden unheilbaren Geldnoth und wegen der theils durch diese veranlaßten, theils in den Friedensverträgen eingegangenen vielen Verpfändungen eine äußerst böse, wie denn die brandenburgische Episode überhaupt bei den Wittelsbachern nur die unangenehmsten Erinnerungen wachzurufen angethan ist. Der falsche Waldemar fand, auch nachdem ihn der Kaiser hatte fallen lassen, noch in einem großen Theile des Ukerlandes und bei einigen Orten der Mittelmark, so besonders bei den beiden Städten Brandenburg, einen festen Anhang, außerhalb der Marken bei den Grafen von Anhalt, mit denen sich der Erzbischof von Magdeburg und der Herzog von Sachsen-Wittenberg, vorübergehend auch die Herzöge von Pommern-Wolgast, verbanden, während die Herzöge von Lauenburg und von Stettin zu L. hielten. Von den Kriegen selbst ist zwar so gut wie nichts überliefert, doch weiß man, daß der Markgraf zunächst alljährlich zu Felde ziehen mußte, und ferner, daß er sich des Krieges wegen genöthigt sah unaufhörlich bei seinen Unterthanen, Rittern und Städten, Geld aufzunehmen, sei es durch einfache Darlehen oder durch Verpfändung von markgräflichen Gütern und Einkünften. Zuletzt war er so arg bedrängt, daß er darein willigen mußte sich 1354 für das Land über der Oder (die Neumark) ein Curatorium von vier Rittern und vier städtischen Rathmannen und 1355 für die Mittelmark einen Hofmeister zur Seite setzen zu lassen, ohne deren Rath und Einwilligung er keine Staatshandlung vorzunehmen sich verpflichtete. Vom Kaiser erhielt er trotz aller Versprechungen ebenso wenig eine Unterstützung und Förderung wie Ludwig der Aeltere. Zuerst wurde der Erzbischof des für ihn fruchtlosen Krieges müde und schloß im Juli 1354 seinen Frieden mit dem Markgrafen, und ihm folgten, wahrscheinlich von ihm bestimmt, noch in demselben Jahre Wolgast und Wittenberg. Zuletzt gaben auch die anhaltischen Askanier ihren Schützling auf und bequemten sich im Februar 1355 zu einem Frieden mit L., welchen auch sie, gleichwie ihre früheren Bundesgenossen die eigenen Verträge, als einen sehr günstigen zu betrachten alle Ursache hatten. Im März entließ darauf der angebliche Waldemar selbst die Städte und Lande, welche ihm bis dahin noch treu geblieben waren, ihres Huldigungseides und wies sie an die Markgrafen L. und Otto. Wol erlangte L. alle wesentlichen Theile der Mark, die bis dahin dem Lande entfremdet waren, durch jene Verträge zurück, aber doch zunächst mehr nur dem Namen nach und dazu stets für Preise, die alles gehörige Maß überschritten und dem schon jetzt zahlungsunfähigen Fürsten eine neue, unerschwingliche Schuldenlast aufbürdeten. Seine bisherigen Gegner ließen sich jedesmal für die Rückgabe märkischer Gebiete und für sonstige Verzichtleistungen hohe Summen verschreiben und behielten bis zur Abzahlung derselben zum Mindesten, was sie bereits in Händen hatten, weiter in Pfandschaft. Die Gesammtsumme dessen, was L. durch diese Friedensschlüsse an Sachsen, Anhalt, Pommern und Magdeburg zu zahlen übernahm, betrug nicht weniger als 40 000 Mark, welche dem Silberwerthe von etwa 1 600 000 Mk. entsprechen. Dazu kam außer kleineren Verpfändungen noch die Niederlausitz, welche ebenfalls während dieses Krieges um 21 000 Mark an die Markgrafen von Meißen verpfändet worden war und dadurch für immer von den Marken abkam. Schon 1353 hatte L., obwol Karl IV. keine Hand zu seiner Unterstützung regte, weder als Reichsoberhaupt, noch als angeblicher Freund, ihm gestattet die Niederlausitz aus der meißnischen Pfandschaft zu lösen, und 1354 leisteten beide Brüder, Ludwig der Aeltere und L., völligen Verzicht auf das Land Bautzen oder die Oberlausitz zu Gunsten der Krone Böhmen. – Auf dem ersten Reichstage, welchen Karl IV. nach seiner Rückkehr [540] von der Kaiserkrönung im Herbste 1355 zu Nürnberg abhielt, erschien auch L. persönlich und empfing die kaiserliche Belehnung. Vollends bestach die dort und in der goldenen Bulle von 1356 ausgesprochene Bevorzugung dem älteren Bruder gegenüber den Markgrafen, welchem jeder politische Scharfblick abging, so sehr, daß dem Kaiser die weiteren Schritte zur empfindlichsten Schädigung und Kränkung der gehaßten Wittelsbacher, zu ihrer Verdrängung aus der Mark und zur Entzweiung der Familienmitglieder untereinander, nicht eben sehr schwer mehr wurden. Als 1361 ein neuer Erzbischof von Magdeburg gewählt war, Dietrich v. Portitz, ein geborener Märker, ließ sich L. dazu bestimmen demselben auf drei Jahre die volle Verwaltung der Mark zu übertragen; Erzbischof Dietrich aber stand gänzlich im Dienste des Kaisers und wußte den Markgrafen durchaus den Absichten desselben gemäß zu lenken. Bereits gleich nach dem Tode Ludwigs des Aelteren brach eine Spannung zwischen den beiden Markgrafen und ihrem Bruder Stephan von Niederbaiern aus, als aber zwei Jahre darauf (im Januar 1363) auch sein junger einziger Sohn Meinhard hinstarb, besetzte Stephan, während die Oesterreicher sich Tirols bemächtigten, sofort Oberbaiern, das Erbe seiner märkischen Brüder. Den so entstandenen Bruderzwist wußte der Kaiser so geschickt zu benutzen, daß, mochte die Sache selbst verlaufen wie sie wollte, für ihn und sein Haus nur Vortheile erwachsen mußten. Auf dem Reichstage zu Nürnberg im März desselben Jahres sagte er dem Markgrafen L. durch einen Vertrag seine Hülfe im bevorstehenden Kampfe gegen den Bruder zu und verlobte zum Beweise seiner Freundschaft seine jüngste Tochter mit dem abwesenden Markgrafen Otto; L. dagegen versprach ihm nicht blos für gewisse Fälle den gänzlichen Anfall der Niederlausitz an Böhmen, sondern gestattete sogar die Aufnahme der Söhne des Kaisers selbst und seines Bruders Johann in die Mitbelehnung mit den Marken und den sofortigen Empfang der Erbhuldigung durch Wenzel, den ältesten der kaiserlichen Söhne. Im Sommer erschien darauf der Kaiser selbst in den Marken und nahm für seinen Sohn die Huldigung der oft widerwilligen Städte entgegen. Wie wenig aber der Kaiser gesonnen war seine eigenen Zusagen den Markgrafen zu halten, bewies er sehr bald dadurch, daß er dem Herzoge Stephan, der inzwischen um Tirols willen mit Oesterreich in Krieg gerathen war, die Versicherung gab die Markgrafen, solange dieser Krieg währen würde, an der Verfolgung ihrer Ansprüche auf Oberbaiern zu hindern, wenigstens sie nicht dabei zu unterstützen. L., der von dieser Treulosigkeit des Kaisers natürlich keine Ahnung hatte, ließ sich auch weiterhin noch zum Abschlusse einiger höchst ungünstigen Tauschverträge von ihm bereden; und nur sein bald eintretender Tod hat es vielleicht verhütet, daß er sich wol gar noch des ganzen Besitzes der Mark begab. – Im J. 1360 war L. eine zweite Ehe eingegangen mit Ingeburg, einer Tochter des Herzogs Albrecht von Mecklenburg, mit der er sich bereits 1357 verlobt gehabt hatte; auch diese Ehe war kinderlos geblieben.

Aus der umfassenden einschlägigen Litteratur über Ludwig d. Aelteren und Ludwig d. Römer seien hier besonders erwähnt: M. Freih. v. Freyberg, Beurkundete Geschichte Herzog Ludwig des Brandenburgers (in Abhandl. der hist. Klasse d. k. baier. Akademie d. Wiss. II), 1837; Klöden, Diplomat. Gesch. des Markgr. Waldemar v. Brandenburg, III u. IV (geht bis 1373 hinab), 1845 u. 1847; Huber, Gesch. d. Vereinigung Tirols mit Oesterreich, 1864; Scholz, Erwerbung d. Mark Brandenb. durch Karl IV., 1874; Heidemann, Graf Berthold VII. v. Henneberg als Verweser d. Mark Brandenb. von 1323–1336 (in Forsch. z. Deutschen Gesch. XVII), 1877; Riezler, Gesch. Baierns, II. (bis 1847), 1880; Werunsky, Gesch. Kaiser Karls IV. u. seiner Zeit, I u. II 1 (bis 1350), 1880 u. 1882.