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ADB:Albrecht II. (Herzog von Mecklenburg-Schwerin)

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Artikel „Albrecht II., Fürst von Mecklenburg“ von Ludwig Fromm in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 271–273, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Albrecht_II._(Herzog_von_Mecklenburg-Schwerin)&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 05:10 Uhr UTC)
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Albrecht II., Fürst von Mecklenburg, geb. um 1317, † 18. Febr. 1379, war der Sohn Heinrichs II., des Löwen, und dessen zweiter Gemahlin Anna († 22. Nov. 1327), verwittweten Landgräfin von Thüringen, einer Tochter des Herzogs Albrecht zu Sachsen-Wittenberg; da er bei seines Vaters Tode († 21. Jan. 1329) erst im 12. Lebensjahre stand, hatte dieser deshalb eine vormundschaftliche Regierung für ihn angeordnet, welche aus 16 rittermäßigen Räthen und Vasallen und den Rathmännern der Städte Rostock und Wismar bestand und in letzterer Stadt ihren Sitz hatte.

Heinrichs II. Regierungszeit war fast ganz durch seine Kriege gegen die benachbarten Fürsten ausgefüllt worden; er hatte sich wesentlich auf die Kraft und Hülfe seiner Vasallen stützen müssen, welche dadurch zu Ansehen, Macht und großen Besitzungen gelangt, übermüthig und zügellos geworden waren, was sie auch während der Vormundschafts-Regierung vielfach zeigten. Die Vormünder selbst nicht nur vernachlässigten das Interesse des jungen Fürsten zu ihren besonderen Zwecken, auch die übrigen Vasallen folgten nur der eigenen Willkür, raubten und plünderten im Lande. A. gegenüber scheint ein Theil der Vormünder auch dann noch nicht aus dieser Stellung haben abtreten zu wollen, als er im J. 1336 mündig geworden war und die Zügel der Regierung selbst ergreifen wollte. So von ihnen beleidigt und durch ihren Uebermuth gereizt, gewiß aber auch in richtiger Erkenntniß der Verhältnisse, suchte er sein Ansehen durch Annäherung an die schon mächtigen Städte und die benachbarten Fürsten zu kräftigen. Er schloß demnach Bündnisse mit den Städten und blieb seitdem ihr beständiger Freund und Beschützer. Persönlich Feind der Räubereien und inneren Kämpfe, blieb er im Interesse der Städte und des Landes unermüdet thätig für die Erhaltung des Friedens, und wurde dadurch seine Regierung nicht nur für Mecklenburg, sondern auch für einen großen Theil des nördlichen Deutschlands wichtig. Die Städte erkannten dies bald; schon am 28. Juni 1336 wählte die Stadt Lübeck ihn auf 2 Jahre zu ihrem Schirmherrn, und wiederholte diese Wahl am 11. August 1342.

Schon während der Vormundschaft (in den J. 1329, 1331, 1334) waren die Vormünder im Namen Albrechts mehreren der von benachbarten Fürsten geschlossenen Landfriedensbündnisse beigetreten, wahrscheinlich mehr um ihre eigenen Zwecke mit größerer Ruhe verfolgen zu können, als im Interesse des Fürsten. Gleich nach seinem Regierungsantritte schloß nun auch A. am 22. Oct. 1336 zu Mistorf bei Schwaan zunächst mit dem Fürsten von Werle ein solches Bündniß, und nachdem er sich so im eigenen Lande gestärkt, die Hülfe der Städte und der treu gebliebenen Stargarder an sich gezogen, trat er den Vormündern, welche nicht abtreten wollten, und den übrigen widerspenstigen Vasallen entgegen, [272] unterwarf die Schuldigen, brach und verbrannte ihre Burgen und machte einen Frieden über das ganze Land. Schon vor Ostern 1337 hatte er dies Werk vollbracht und schloß nun sofort feste Schutzbündnisse mit den Städten Rostock (8. Juni) und Wismar (11. Juni). Alsdann vereinigte er sich auch mit dem Fürsten Barnim von Pommern durch ein solches Bündniß am 25. Sept. 1337. Ueberhaupt war A. die Seele der um diese und in der nächstfolgenden Zeit geschlossenen großen Landfrieden, namentlich jenes vom 11. Jan. 1338, an welchem, wie berichtet wird, mehr als 20 weltliche und geistliche Fürsten Theil nahmen, und dem auch die Städte Lübeck, Hamburg, Wismar und Rostock zum ersten Male als gleichberechtigte Mächte beitraten. Dies Bündniß begründete die Zeit der größten Blüthe und Macht der nordischen Hansestädte und wurde wiederholt im J. 1349, 20. Febr. 1353, 1. Nov. 1354 und im J. 1356. Im J. 1341 unternahm A., in Angelegenheiten seines Schwagers, des Königs Magnus von Schweden, eine Reise zum Kaiser Ludwig IV., dem Baier, auf welcher er im Thüringer Walde von dem Grafen Günther von Schwarzburg (dem späteren Könige), anscheinend wegen einer Schuldforderung, die dieser an Albrechts Vater Heinrich hatte, gefangen und auf die Burg Ranis gebracht wurde. Erst am 25. Mai 1342 erhielt er auf Betrieb des Kaisers seine Freiheit wieder.

Als K. Ludwig der Baier am 11. Oct. 1347 gestorben, erhob der nunmehrige Kaiser Karl von Böhmen am 16. Oct. d. J., um Ludwigs Sohn Ludwig, Markgrafen von Brandenburg, zu schwächen, das Land Stargard und alle Länder, welche die Fürsten von Mecklenburg bisher von den Markgrafen zu Lehn getragen und jetzt vom Markgrafen Ludwig zu Lehn trugen, zu unmittelbarem Lehen des römischen Reiches. Hiedurch fesselte der Kaiser die mecklenburgischen Fürsten an seine Sache und befestigte dies Band, indem er sie zu Prag am 8. Juli 1348 zu Herzogen erhob. Sie blieben ihm deshalb treu, als er den in demselben Jahre auftretenden falschen Waldemar von Brandenburg als den echten anerkannte und unterstützten diesen in der Geltendmachung seiner Ansprüche gegen den Markgrafen Ludwig. Mit dem Beistande Albrechts kämpfte jener auch so lange glücklich, bis der Kaiser sich mit Ludwig versöhnte, und Waldemar, der ihm nur zum Werkzeuge gedient hatte, fallen ließ. Auch die mecklenburgischen Herzoge versöhnten sich hierauf am 23. Juni 1350 mit dem Markgrafen, nachdem dieser die Reichsunmittelbarkeit des Landes Stargard und seiner Zubehörungen anerkannt hatte. Das Land Stargard überließ A. später durch Erbtheilungsvergleich vom 25. Nov. 1352 an seinen Bruder Johann, welcher die im J. 1471 erloschene stargardsche Linie des Herzogthums Mecklenburg gründete.

Im J. 1357 starb der Graf Otto von Schwerin ohne Hinterlassung von Söhnen und beanspruchten nun der Herzog A. II., dessen Sohn Albrecht III. mit Otto’s Tochter Richardis verlobt war, und Otto’s Bruder Nicolaus, Graf von Teklenburg, die Nachfolge in die Grafschaft Schwerin. Da letztere und namentlich die Hauptstadt Schwerin für Nicolaus sich erklärte, so suchte A. seine Ansprüche mit Gewalt geltend zu machen. Er mußte aber während des ganzen Jahres 1358 vor der hartnäckig widerstehenden Stadt Schwerin lagern und konnte seine Zwecke nicht erreichen, da er gleichzeitig eine Fehde mit dem Grafen von Lindow-Ruppin zu bestehen hatte, einen Zug nach Pommern unternehmen mußte, um die Fürsten von Pommern und Brandenburg am 26. Juli 1358 zu Triebsees zu vergleichen, und dem Grafen von Holstein gegen Dänemark folgte, wo er mit diesem im September auf dem Yellande eine Niederlage erlitt. Deshalb entschloß er sich wegen der Grafschaft Schwerin zu Verhandlungen und gelangte durch Vertrag vom 1. Dec. 1358, gegen Zahlung einer Summe von 10000 Mark löth. Silb. an den Grafen Nicolaus, in den Besitz derselben.

[273] Nach Beendigung dieser Kämpfe, zu welchen A. theils durch die Heerfolge, theils durch die Verhältnisse seines Landes genöthigt war, richtete er sogleich wieder sein Streben auf den Abschluß neuer Landfrieden, und so wurde zwischen ihm, dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg, dem Herzoge Barnim von Pommern und den Herren Bernhard und Lorenz von Werle am 9. Aug. 1361 der große Landfriede von Beggerow (bei Demmin) abgeschlossen, in den auch die Bischöfe von Camin, Lebus, Brandenburg und Havelberg, der Markgraf von Meißen, die Herzoge von Sachsen und Lüneburg, die Könige von Dänemark und Polen, die Herzoge von Laland und Mölln, die Grafen von Holstein, der Bischof von Schwerin, die Herren von Werle, Johann von Mecklenburg und die Grafen von Fürstenberg aufgenommen wurden, und dem am 22. Mai 1362 zu Stettin auch der Markgraf Otto und die Herzoge von Pommern-Stettin beitraten, sowie am 13./15. Dec. 1362 zu Tangermünde der Erzbischof Dietrich von Magdeburg. Hiemit war der Landfriede vollendet und reichte von den Grenzen Polens bis zum Harz und von der Elbe und der Lausitz bis zur Eider und zur Ostsee hinüber in das Land Dänemark. – Keinem der während dieser ganzen Zeit abgeschlossenen Landfriedensbündnisse war der Herzog A. II. von Mecklenburg fremd.

Im J. 1363 gewann durch seine Vermittlung sein zweiter Sohn Albrecht III. (s. d.) die schwedische Krone. Auch auf den dänischen Thron eröffneten sich seiner Familie Aussichten. Sein ältester Sohn, Herzog Heinrich III., nämlich war mit des Königs Waldemar III. von Dänemark ältester Tochter Ingeburg vermählt und hatte von ihr einen Sohn Albrecht IV. Da nun Waldemar selbst keine Söhne hatte, so vereinigte er sich mit A. im J. 1371 dahin, daß ihr Enkel Albrecht IV. in Dänemark folgen solle. Als aber Waldemar 1375 starb, wählten die Dänen den Olav, den Sohn des Königs Hakon von Norwegen und Waldemars jüngerer Tochter Margaretha, zu ihrem Könige.

A. II. war zweimal vermählt, zuerst im April 1335 mit Euphemia († vor 16. Juni 1370), Tochter des Herzogs Erich und Schwester des Königs Magnus von Schweden; darauf vermählte er sich am 5. März 1378 mit Adelheid, des Grafen Ulrich von Hohenstein Tochter.

Meckl. Jahrb. VII. XVI. XVII. XXV. – Lisch, Albrecht II. und d. Nordd. Landfrieden. Schwerin und Berlin 1835.