ADB:Heinrich VIII.
[WS 1]. Schon als Knabe an den Hof Kaiser Karls IV. gekommen, in dessen Urkunden er zum ersten Male am 22. Januar 1360 als Zeuge auftritt, begleitet er diesen fast unausgesetzt auf dessen Zügen durchs Reich und ins Ausland, Frankreich und Italien und verweilt auch bei Karls Nachfolger König König Wenzel noch bis zum J. 1381, zuletzt als kaiserlicher Kanzler, welches Amt er übrigens schon unter Kaiser Karl wenn auch nur stellvertretend versehen hatte. Am kaiserlichen Hofe hat ihm auch und zwar im J. 1373 ein nicht näher bekannter Zufall eine schwere Verwundung zugezogen, die lange für tödtlich galt, und von welcher er dann auch seinen Beinamen erhalten hat (Rößler, Regesten Herzog Ludwigs I., schles. histor. Zeitschrift VI, 84, Nr. 767). Von 1381 an lebte er in Lüben, welche Stadt ihm sein Vater als Residenz zu eigner, wenn auch nicht ganz unabhängiger Verwaltung überlassen hatte. Seine freundlichen Beziehungen zu dem luxemburger Hause trugen seinem Hause die Rückgabe des an Bolko II. verpfändeten Gebiets von Nimptsch ein, und beim Tode seines Vaters 1390 erbte H. das ganze Herzogthum, welches damals Brieg, Ohlau, Nimptsch, Hainau, Lüben, Kreuzburg, Pitschen und Constadt umfaßte, starb aber bereits ein Jahr darauf am 11. Juli 1399. H. war in erster Ehe vermählt mit Helena aus dem Geschlechte der Grafen von Orlamünde, und nach deren Tode im Juni 1369 heirathet er 1378 oder 79 Margaretha, Tochter Ziemowits III. von Masowien, Wittwe Kasimirs V. von Stettin, die dann auch noch vor ihrem Gemahle stirbt (vor dem 23. Febr. 1396).
Heinrich VIII. mit der Schramme (Stigmatias), Herzog von Brieg, geb. 1344, stirbt 11. Juli 1399, der älteste Sohn Ludwig I. von Brieg- Rößler, Das Leben Herzog Heinrichs VIII. (Breslau 1869) und dazu Markgraf in der schles. histor. Zeitschr. X, 224, welches Letzteren Angaben bezüglich der zweiten Gemahlin Heinrichs dann wiederum Grotefend verbessert, Stammtafeln der schlesischen Fürsten S. 16 und 47.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Ludwig war der jüngere Sohn des Herzogs Boleslaw III.