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ADB:Heinrich Julius

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Artikel „Heinrich Julius, Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 500–505, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_Julius&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:19 Uhr UTC)
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Heinrich Julius, Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel, geboren 15. October 1564, gestorben 1613, Sohn des Herzogs Julius, war einer der thätigsten Herrscher aus dem Hause Braunschweig und unstreitig der gelehrteste Fürst seiner Zeit. Hochgebildet und staatsklug hätte er für die Wohlfahrt seines Landes unendlich viel thun können, wenn nicht sein unruhiger Geist ihn mehr zu kriegerischen Unternehmungen, als zur Förderung der Künste des Friedens geführt hätte. Der Vater hatte ihm die beste Erziehung zu Theil werden lassen; den ersten Unterricht erhielt er in Gandersheim, wo er unter Aufsicht glücklich gewählter Lehrer bewunderungswürdige Fortschritte in den Wissenschaften machte, so daß er schon in seinem zehnten Jahre bei einer theologischen Disputation opponirte. Bei der Stiftung der Universität Helmstädt im Jahre 1576 übernahm er, zwölf Jahre alt, mit einer selbst ausgearbeiteten, frei gehaltenen lateinischen Rede das Rectorat, welches Amt er auch später, so oft er nach Helmstädt kam, ausübte. Schon als eben zwei Jahre altes Kind war H. J. nach dem Tode des Bischofs Sigismund von Halberstadt zu dessen Nachfolger postulirt, weshalb er auch mit seinen Brüdern einen Theil seiner Erziehung im Stiftshause zu Gröningen bei Halberstadt erhielt. Die Eigenwilligkeit und Selbständigkeit, welche er schon als Knabe und Jüngling bewies, steigerte sich bei dem gereiften Manne in noch weit höherem Grade. Im Vertrauen auf seine Kenntnisse, Einsicht und eigenen Kräfte verfolgte er das vorgesteckte Ziel bei den beabsichtigten Neuerungen, um jeden Widerspruch unbekümmert, mit raschem Schritte, ganz im Gegensatze zu dem bedächtigem Vater, der die Veränderungen im Staats- und Gerichtswesen, in der Verwaltung des Kammergutes und in Glaubenssachen langsam aber sicher herbeizuführen bemüht war. Von Jugend auf war ihm nichts lieber als Justinians Institutionen, und die Pandecten zog er allen Schriften, sogar der Bibel, die er sonst hochachtete, vor; den Codex las [501] er lieber als einen Roman. Er war ein so tüchtiger Jurist, daß er bei Lebzeiten des Vaters das Amt eines Hofrichters ausübte und später in vielen Streitigkeiten mit der Stadt Braunschweig seine Rechtsansprüche durch gelehrte, scharfsinnige Deductionen selbst vertheidigen konnte, wovon Zeugniß gibt die von ihm verfaßte Streitschrift: „Illustre examen auctoris illustrissimi“, Helmstädt 1608, 4, in welcher er gegen die: „Rebellischen Landfriedbrüchigen und solche Leute“ auftrat, „die sich keiner Unwahrheit schemen undt Weiß in Graw und Schwarz in Blaw verkehren und aus einem Maul Warm und Kalt blasen“. Sein juristisches Wissen und sein Scharfsinn stand bei seinen Standesgenossen so sehr in Ansehen, daß diese von ihm oft rechtliche Gutachten sich erbaten. H. J. war überhaupt ein vielseitig gebildeter Mann; er verstand nicht allein die lateinische, griechische und hebräische Sprache vollständig, er war auch in der Mathematik, Chemie, Naturlehre, Philosophie sehr bewandert und selbst in der Baukunst war er nicht unerfahren, wie denn manche unter seiner Regierung ausgeführte Festungsbauten und die großartigen, zum Theil noch jetzt Bewunderung erregenden Bauten in Renaissancestyl zu Helmstädt (das in den Jahren 1593 bis 1612 erbaute neue Universitätsgebäude Juleum novum), zu Wolfenbüttel (die Kirche B. M. V. in der Heinrichstadt), zu Gröningen (das im dritten Jahrzehent dieses Jahrhunderts wieder niedergelegte schöne Schloß), zu Halberstadt (die s. g. Commisse) nach den von ihm selbst oder doch unter seiner speciellen Leitung und Aufsicht entworfenen Baurissen ausgeführt sind. Mit allen diesen hervorragenden Eigenschaften vereinigte H. J. auch die, daß er Dichter und zwar dramatischer Dichter in seiner Muttersprache war. So schwach seine Leistungen nach dieser Richtung auch sind, so verdienen sie doch mit Recht einen ehrenvollen Platz in der Geschichte der deutschen Litteratur. Es hält allerdings schwer sich durch die undramatische Weitschweifigkeit, durch den schleppenden Gang der Handlung, welche sich in den elf von H. J. verfaßten dramatischen Dichtungen überall kund geben, durchzuarbeiten, aber sie sind in hohem Grade bemerkenswerth, weil der hochgeborene Fürst, der die „ausschweifendsten Ansichten von der fürstlichen Würde und Gewalt hatte und keine Gelegenheit vorübergehen ließ, diese nach Möglichkeit in ihrem ganzen Umfange geltend zu machen, sich dem seinem Ursprunge und seiner Entwicklung nach ganz bürgerlichen Drama zuwandte, dasselbe in ganz bürgerlicher Weise auffaßte und sich der volksthümlichen Richtung anschloß, welche das Drama seit Hans Sachs genommen hatte und dieselbe weiter fortsetzte und ausbildete“. Die von H. J. geschriebenen elf Dramen, welche den englischen Einfluß unverkennbar nachweisen, sind sämmtlich in Prosa geschrieben und in den Jahren 1593 und 1594, also zu einer Zeit verfaßt, in welcher der Herzog noch nicht 31 Jahr alt war und in der besten Manneskraft stand. Früher weiteren Kreisen schwer zugänglich, sind sie im J. 1855 in einer durch Dr. W. L. Holland in Tübingen bearbeiteten Gesammtausgabe durch den litterarischen Verein in Stuttgart veröffentlicht.[1] Der Verfasser nennt sich HIBELDEHA., das bedeutet: Henricus Julius Brunsvicensis Et Luneburgensis Dux Episcopus HAlberstadensis. Die „Tragi-Comödien“ sind „zu unterschiedlichen Malen auffgeleget und die Exemplaria bald distrahiret worden, und sind sie uff dem Fürstlichen Braunschweigischem Hauß und Vestung Wolffenbüttel von fürstlichen bestallten Comödianten agiret worden“. H. J. war hiernach der erste deutsche Fürst, der eine stehende Hofbühne errichtete und dadurch das Schauspiel und das Bühnenwesen in Deutschland in hohem Grade förderte. Leider fehlen alle näheren Nachrichten über Einrichtung des Theaters, Aufführung der Stücke und Stellung der Schauspieler zum Fürsten und zum Publikum. Zu bemerken ist noch, daß in der Comödie von Vincentio Ladislao viele Jagdabenteuer erzählt werden, welche sich später in den Lügen des Herrn von Münchhausen wiederfinden. [502] Noch ehe H. J. nach dem im J. 1589 erfolgten Tode des Vaters die Regierung im Herzogthum Braunschweig antrat, war er bereits als Regent eines andern Landes thätig gewesen. Im J. 1566, als er kaum zwei Jahre alt, wurde H. J. an Stelle des Markgrafen Sigismund von Brandenburg vom Domcapitel zu Halberstadt unter der Bedingung zum Bischofe gewählt, daß das Capitel zwölf Jahre hindurch die Landesregierung verwalten und während dieser Zeit die bischöflichen Einkünfte zur Tilgung der unter Bischof Albert und später gemachten Schulden verwendet, dem Prinzen aber jährlich nur 1000 Thlr. ausgezahlt werden sollten. Im J. 1578 trat H. J. die Regierung im Bisthum Halberstadt an und zeigte sich bald sowol in geistlichen, wie in weltlichen Angelegenheiten, als einer der tüchtigsten und thätigsten Bischöfe. Er vollendete die Entwässerung des großen Bruchs von Hornburg bis Oschersleben dadurch, daß er mitten durch denselben den s. g. großen Schiffsgraben ziehen ließ, so tief und so breit, daß man auf demselben von dem Orte Hessen bis nach Oschersleben schiffen konnte. Er ließ ferner, wie bereits erwähnt, beträchtliche Bauten ausführen, verbesserte das bisher sehr vernachlässigte Schulwesen im Bisthum und führte nach Besiegung manchfacher Schwierigkeiten die Reformation auch in den Stiftskirchen in Halberstadt ein, wobei er jedoch die bei der katholischen Religion verharrenden Stiftsherren im Besitze ihrer Pfründen ließ und ihnen die freie Uebung ihres Glaubensbekenntnisses gestattete; nur wer sich seinem strengen Befehle auf Abschaffung der Concubinen nicht fügen wollte, mußte Stadt und Stift verlassen. Auch erlebte er die beiden für das Bisthum wichtigen Todesfälle der letzten Grafen von Reinstein und von Hohnstein, deren Besitzungen, von den letzteren Clettenberg und Lohra, er als Halberstädtische Lehen einzog und welche im westfälischen Friedensschlusse als dem Bisthum heimgefallenen Lehen dem Kurfürsten von Brandenburg zugesprochen wurden. Als Herzog Julius am 3. Mai 1589 im einundsechszigsten Lebensjahre verstorben war und H. J. ihm in der Regierung des Herzogthums Braunschweig folgte, war dieser fünfundzwanzig Jahre alt. In vieler Hinsicht durchaus vom Vater verschieden, hielt er eine glänzende Hofhaltung, während der Vater ein sorgfältiger Haushalter gewesen, der im Ganzen für gewöhnlich seine Ausgaben auf ein geringes Maß beschränkte, obgleich er zu des Landes Ehre und Wohlfahrt auch großartige Ausgaben nicht scheute. H. J. hielt eine bedeutend vermehrte Dienerschaft. Das bis dahin geltende deutsche Recht, das Sachsenrecht, wurde von dem römischen verdrängt, statt der aus der Landschaft gewählten Räthe sprachen rechtskundige, zu einem „Hofgerichte“ vereinigte Richter Recht; aus einer Deputation der „fürstlichen Rathsstube“, welche sich mit den kirchlichen Angelegenheiten beschäftigte, wurde ein eigenes Collegium als Consistorium gebildet. Die ganze Regierung erhielt eine neue, wol zwar geordnetere, aber dem Volke nicht verständliche Einrichtung. An die Spitze der Regierung trat der gelehrte energische Kanzler Jagemann, an die des Consistoriums der Hofprediger Basilius Sattler. Jagemann war ein heftiger Mann, „welcher das jus principis et superioritatis in seinen öffentlichen ausgelassenen Schriften sehr weit extendiret und das monstrum, sonsten von den Italienern Ragion di stato genannt, welches Landt und Leuthe verwüstet und viel übels stifftet, trefflich fomentiret und gestercket“. – Die Bestreitung der glänzenden Hofstatt erforderte größeren Aufwand, bald waren die Ersparnisse des Vaters aufgezehrt und trotz der Auflage neuer und gesteigerter Steuern und ungewöhnlicher Schatzungen wurde dem Lande doch eine bedeutende Schuldenlast auferlegt. Ueber eine Million Thaler Schulden lag auf den herzoglichen Kammergütern und bald war die Zerrüttung der Finanzen auf das Höchste gestiegen. Es wurden mehrere Landtage gehalten, welche zum Theil sehr stürmisch verliefen. Der heißblütige Kanzler Jagemann griff manche bis dahin nicht bezweifelte [503] Rechte der Stände und des Adels an, so daß diese den Landesherrn beim Reichskammergericht zu Speier verklagten, bis man sich endlich auf dem Landtage zu Gandersheim im J. 1601 über die streitigen Punkte einigte. Erheblicher noch war der Streit, in welchen H. J. mit der Stadt Braunschweig gerieth. Sein Vater hatte diese mit der ihm eigenen Milde und Schonung behandelt, H. J. von Jugend auf Groll gegen dieselbe hegend, trat sofort mit Ungestüm auf. Die Stadt wollte sich nur unter Bedingungen zur Huldigung verstehen, sie verlangte, daß der Herzog ihr zuvor die üblichen Huldebriefe besiegelt und unterschrieben zustelle, in denselben die alten Privilegien, Gerechtsame und Freiheiten bestätige und versprechen solle, alle Irrungen und Mißhelligkeiten im Wege Rechtens auszugleichen und sich aller Selbsthülfe und Gewaltthätigkeiten zu enthalten. Auf solche Bedingungen wollte sich der Herzog nicht einlassen, alle Unterhandlungen blieben fruchtlos, Klagen beim Reichskammergerichte halfen nichts, der Herzog kehrte sich nicht an die kaiserlichen Mandate; eine kaiserliche Commission, welche eine Vermittelung herbeizuführen bemüht war, hatte keinen Erfolg. Man rüstete sich von beiden Seiten, der Herzog zur Unterwerfung der Stadt, der Magistrat zum mannhaften Widerstande. Aber in Braunschweig selbst herrschten Zwietracht und Wirren. Zwischen dem Rathe mit den Gilden und den demokratisch gesinnten Stadthauptleuten, den Vertretern der Bürgerschaft, war ein Streit ausgebrochen, welcher schließlich mit der völligen Niederwerfung der Bürgerhauptleute und der gräuelvollen Hinrichtung des Stadthauptmanns Henning Brabant (vergl. den betreffenden Artikel, wo dieser Kampf der Aristokratie mit der Demokratie ausführlich geschildert ist) und anderer Personen endete. Diesen Streit, bei welchem sich die Bürgerhauptleute um Hülfe an den Herzog H. J. gewendet hatten, glaubte dieser benutzen zu müssen; ihm rieth nicht mehr der Kanzler Jagemann, der in der letzten Zeit bei dem Herzoge in Ungnade gefallen und, am 24. September 1602 seines Amtes entlassen, am 7. Januar 1604 gestorben war, ihn trieb der eigene Ungestüm. Als die Einnahme der Stadt durch List und durch einen Handstreich mißlungen war, schritt H. J. zu einer Belagerung, 28. October 1605. Bald stieg die Noth in der eng umschlossenen Stadt aufs Höchste, diese konnte es nur dankbar annehmen, als König Christian IV. von Dänemark, unterstützt von mehreren Städten, einen Waffenstillstand vermittelte, während dessen eine gütliche Einigung zwischen den streitenden Theilen versucht werden sollte. Die Unterhandlungen zerschlugen sich jedoch und der Kampf entbrannte stärker denn zuvor. Auf Betrieb des Herzogs, welcher beinahe in einen ihm von den Braunschweigern gelegten Hinterhalt gefallen wäre, verhängte Kaiser Rudolf II. am 22. Mai 1606 die Acht über die Stadt. Theils um die Vollstreckung derselben zu betreiben, theils zur Beilegung des Processes, in welchen er mit den Lüneburgischen Vettern wegen der Grubenhagenschen Erbschaft gerathen war, begab sich H. J. im J. 1607 an den kaiserlichen Hof nach Prag, wo er vom Kaiser Rudolf II. wohl aufgenommen wurde. Hier eröffnete sich ihm ein Kreis politischer Thätigkeit, welche seine ganze Zeit in Anspruch nahm und für welche er ganz geschaffen war. Mit gründlichem, mannigfaltigem Wissen Gewandtheit und Scharfsinn verbindend, war H. J. bald der Mittelpunkt des kaiserlichen Raths. Er erwarb das Vertrauen des argwöhnischen, menschenscheuen Kaisers in so hohem Grade, daß er als „kayserlich römischer Mayestät Geheimen Raths bestallter oberster Director“ in den wichtigsten Reichsangelegenheiten endgültig entschied. Ganz besonderen Einfluß übte er aus auf die Beilegung der zwischen dem Kaiser Rudolf und dessen Bruder Matthias ausgebrochenen Mißhelligkeiten. Anfangs hatte er diese Stellung nur ungern angenommen, da er bei seinen Streitigkeiten mit der Stadt Braunschweig ohne Nachtheil und Gefahr nicht wol lange von seinem Herzogthume [504] entfernt bleiben konnte, aber er sah ein, daß in seiner eigenen Angelegenheit nicht eher eine Entscheidung getroffen werden konnte, ehe nicht durch die Versöhnung der beiden Brüder die entgegenstehenden Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt waren. Was Niemand für möglich gehalten, das war H. J. geglückt. Er verstand es den mißtrauischen Kaiser zu beruhigen und zu überzeugen, daß weder sein Bruder, noch die Kurfürsten irgend die Absicht hegten, ihn abzusetzen. Bei diesem wohlverdienten Zutrauen gelang es ihm auch der religiösen Erbitterung, welche in Böhmen zwischen Katholiken und Protestanten bis dahin mehr noch als in Deutschland herrschte, ein Ende zu machen. Er verschaffte den Protestanten vollkommene Religionsfreiheit, den Katholiken unerwartete Ruhe. Als Preis seiner Bemühungen bewirkte er, daß die Vollstreckung eines den lüneburgischen Vettern günstigen, in der Grubenhagenschen Erbschaftsangelegenheit erlassenen Erkenntnisses des Reichskammergerichts aufgeschoben und die Achtsvollstreckung gegen die Stadt Braunschweig ihm übertragen wurde. Kaum war er nach Wolfenbüttel zurückgekehrt, als der am 10. Januar 1612 erfolgte Tod des Kaisers Rudolf ihn nach Prag zurückrief, um auch bei dessen Nachfolger, dem Kaiser Matthias sein Interesse wahrzunehmen. Hier in der Hauptstadt Böhmens überraschte ihn in Mitten seiner Pläne und Erwartungen ein früher, unerwarteter Tod, welcher in Folge einer bei einem Zechgelage durch Unmäßigkeit verursachten Krankheit am 20. Juli 1613 erfolgte. Seine Leiche wurde nach Wolfenbüttel geführt und dort in der Fürstengruft der von ihm erbauten Marienkirche beigesetzt. Bei allem seinem tiefen Wissen, bei aller Menschenfreundlichkeit, trotz der hohen Stufe der Bildung, auf welcher er stand, und so sehr er sich auch über sein Zeitalter erhob, konnte H. J. sich doch nicht von dem damals herrschenden Glauben an Zauberer und Hexen losmachen. Unter seiner Regierung standen die Hexenprocesse im Halberstädtischen und Braunschweigischen in höchster Blüthe. Der Platz vor dem Lechelnholze bei Wolfenbüttel, auf welchem die Hexen gemeiniglich verbrannt wurden, sah, wie der Chronist schreibt, von den vielen daselbst aufgerichteten Brandpfählen wie ein kleiner Wald aus. Auch die Juden wurden unter H. J. mit großer Härte behandelt, indem ihnen bereits im J. 1589 der Schutz aufgekündigt und sie durch die Mandate von 1590 und 1591 aus dem Herzogthum vertrieben wurden. Die Alchymie hatte an ihm einen treuen Anhänger. Als mit dem am 4. April 1596 erfolgten Tode des Herzogs Philipp des Jüngern die von Herzog H. dem Wunderlichen gestiftete Linie der Herzöge von Grubenhagen ausgestorben war, nachdem sie 317 Jahre hindurch bestanden, nahm H. J. noch an demselben Tage die sämmtlichen Grubenhagenschen Länder in Besitz, wozu er, den baldigen Tod des Vetters voraussehend und von diesem zum Erben eingesetzt, im Voraus Maßregeln getroffen hatte. Gegen diese Besitzergreifung erhob die lüneburgische Linie der Herzöge von Braunschweig bei dem Kaiser Klage, da sie als ältere Linie nähere Ansprüche auf das erledigte Herzogthum machte. Herzog H. J. blieb jedoch, so lange er lebte, im ungestörten Besitze der Grubenhagenschen Länder und erst nach 21 Jahren mußte sein Nachfolger Friedrich Ulrich im J. 1617 dieselben an Herzog Christian von Lüneburg-Celle abtreten. – H. J. war zweimal vermählt. Von seiner ersten Gemahlin Dorothea, Tochter des Kurfürsten August von Sachsen, welche 24 Jahre alt am 13. Februar 1587 starb, hatte er eine später an den Fürsten Rudolf von Anhalt verheirathete Tochter Dorothea Hedwig. Zum zweiten Male vermählte er sich am 19. April 1590 mit Elisabeth, Tochter des Königs Friedrich II. und Schwester des Königs Christian IV. von Dänemark, welche, nachdem sie ihm fünf Söhne und ebensoviel Töchter geboren hatte, am 19. Juli 1625 starb. Ueber seine Söhne Friedrich Ulrich und Christian den „tollen Halberstädter“, vergl. die besonderen Artikel; [505] die anderen Söhne, H. J., Rudolf und Heinrich Karl verstarben in früher Jugend. Von den Töchtern heirathete Sophie Hedwig, † am 23. Januar 1642, den Grafen Kasimir von Nassau; Elisabeth, † am 25. März 1650, den Herzog Johann Philipp von Sachsen; Hedwig, † am 26. Juni 1650, den Herzog Ulrich von Pommern; Dorothea, † am 1. September 1649, den Markgrafen Christian Friedrich[WS 1] von Brandenburg und Anna Auguste, † 1656, den Fürsten Georg Ludwig von Nassau-Dillenburg.

Heinrich Julius. Ein biographischer Versuch von F. A. Ludewig. Helmstedt 1833. – Havemann, Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg, Thl. II. – Steger, Haus der Welfen.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 501. Z. 12 v. u.: Eine neue Ausgabe der Schauspiele des Herzogs Heinrich Julius besorgte Jul. Tittmann in Bd. XIV der „Deutschen Dichter des 16. Jahrh.“ (1880). [Bd. 12, S. 796]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. gemeint ist der Administrator von Magdeburg, Markgraf Christian Wilhelm