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ADB:Matthias (Kaiser)

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Artikel „Matthias, deutscher Kaiser“ von Moriz Ritter in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 629–654, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Matthias_(Kaiser)&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:03 Uhr UTC)
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Matthias, österreichischer Erzherzog und deutscher Kaiser, geb. am 24. Febr. 1557. Von seiner Erziehung und frühen Jugend ist wenig bekannt; die ersten ausgiebigen Nachrichten über ihn führen gleich in das Jahr 1576, in dem sein Vater, Kaiser Maximilian II., starb, und die Nachfolge desselben geordnet wurde. Maximilian II. hatte, als er dem Kaiser Ferdinand I. nachfolgte, die österreichischen Lande kraft des väterlichen Testamentes mit zwei jüngeren Brüdern theilen müssen und dabei für sich die Lande der ungarischen und böhmischen Krone nebst dem Erzherzogthum Oesterreich erhalten. Da er nun selber bei seinem Tode sechs Söhne zurückließ, und eine abermalige Zersplitterung des ihm zugefallenen Theiles der österreichischen Lande für die Macht des Hauses hätte verderblich werden müssen, so wies er durch letztwillige Verfügung, deren Wortlaut übrigens nicht bekannt geworden ist, seine gesammten Lande dem ältesten Sohne zu, der ihm, unter dem Namen Rudolf II. auch in der Kaiserwürde nachfolgte; die übrigen Söhne wurden mit festen Jahrgeldern abgefunden. Diese Regelung der Erbschaft Maximilian’s ist es, welche für die nächsten Bestrebungen und Geschicke des Erzherzogs M., des dritten unter den kaiserlichen Söhnen, entscheidend wurde. In den deutschen Fürstenhäusern herrschte damals der Grundsatz, daß der fürstlichen Familie als solcher fürstliche Macht gebühre, daß also, wo diese Familie mehrere Erben besitze, wenigstens den männlichen Sprossen ihr Erbtheil an fürstlicher Gewalt zuzueignen sei, entweder durch Theilung der vorhandenen oder durch Erwerbung neuer Länder. Solchen Grundsätzen gemäß konnten sich die Nachkommen Maximilian’s bei der ungleichen Vertheilung der väterlichen Hinterlassenschaft nicht beruhigen: sie gingen alsbald auf Machterwerb für die unversorgten Erben aus. Während aber Rudolf, dem allgemeinen Zug fürstlicher Politik folgend, an den Gewinn geistlicher Fürstenthümer, und zwar zunächst des Erzbisthums Köln, für seine Brüder dachte, war es M., der seinen eigenen Weg einschlug und sein Augenmerk auf die Reichslande der spanischen Linie des Hauses Oesterreich richtete.

[630] Es bedurfte allerdings keiner tiefen Ueberlegung, um ihn auf diese Bahn zu führen. Von den ersten Zeiten ab, da die spanische Regierung in den Niederlanden im Werke war, die dortige Unzufriedenheit zum offenen Aufstand zu treiben, hatte Maximilian II. das System derselben mißbilligt und zur Nachgiebigkeit gerathen. Diese milde Haltung hatte dann die natürliche, vielleicht beabsichtigte Folge gehabt, daß, als der wirkliche Aufstand ausgebrochen war und im J. 1572 durch das Eintreten der Stände von Holland und Seeland zu einem dauernden Kriege wurde, sich am spanischen und am kaiserlichen Hof, unter den Aufständischen und bei vermittelnden Fürsten wie von selber der Gedanke regte, es könne Friede und Ordnung zurückkehren, wenn Spanien die Statthalterschaft über die Niederlande einem Sohne des Kaisers Maximilian übergebe. Noch näher gelegt wurden solche Pläne, und zum ersten Mal wurde gerade der Erzherzog M. unmittelbar in dieselben hineingezogen in Folge der Ereignisse von 1576 und 1577. Im November 1576 verband sich in dem Genter Frieden die große Mehrzahl der niederländischen Provinzen zum Kampf gegen die spanische Gewaltherrschaft. Sie erklärten dabei öffentlich, die Herrschaftsrechte Philipp’s II. nicht antasten zu wollen; aber im Stillen waren die Stände von Holland und Seeland, sowie der Prinz von Oranien schon darüber einig, daß ein gedeihliches Ende nur durch Beseitigung der spanischen Herrschaft zu erreichen sei, und seit dem September desselben Jahres unterhandelte der französische Herzog von Anjou, erst mit Oranien, dann mit den Ständen der Genter Vereinigung insgemein, über den Plan einer Unterstützung derselben mit französischen Hülfstruppen, natürlich mit der Absicht im Hintergrunde, in den Niederlanden eine souveräne Herrschaft zu gewinnen. Zeitweise schienen dann die Wirren noch einmal durch den Ausgleich des neuen spanischen Statthalters, Don Juan von Oesterreich, mit der Mehrheit der niederländischen Provinzen beruhigt zu werden; als jedoch Don Juan im Sommer 1577 Commando und Besatzung der Stadt Namur wechselte, als er vollends im December desselben Jahres von den Generalstaaten der vereinigten Provinzen als Feind der Niederlande erklärt wurde, erhob sich der Krieg von neuem, und mit dem Krieg die Gefahr, daß die Niederlande dem Haus Oesterreich verloren gehen und dem Herzog von Anjou oder einem andern auswärtigen Fürsten zufallen möchten. Eben diese Gefahr nun, daß nicht nur das unmittelbare Anrecht des spanischen Zweiges des Hauses Oesterreich, sondern auch die weiteren Successionsrechte des deutschen Zweiges vernichtet werden möchten, überzeugte Maximilian II. in seiner letzten Zeit und besonders nachhaltig den Kaiser Rudolf in seinen ersten Jahren von ihrem Beruf und ihrem Recht, die österreichische Herrschaft in den Niederlanden zu retten, und zwar im Nothfall durch ein selbständisches Eingreifen ohne Zustimmung der starren spanischen Regierung.

Auf diese Stimmung bauend, schickten im October 1576 die in Brüssel vereinigten Stände von Brabant, Flandern, Hennegau und Artois, welche damals den Genter Frieden und die gemeinsame Erhebung der Lande gegen die spanische Willkürherrschaft betrieben, einen Abgeordneten an den Regensburger Reichstag mit der Bitte um den Schutz des Kaisers und der Reichsstände. Der Abgeordnete kam in den Tagen an, da Maximilian starb, und Rudolf die kaiserliche Regierung übernahm. Von letzterem erhielt er die Zusage einer Ausgleichsverhandlung zwischen Spanien und den Ständen. Gleichzeitig aber fand er sich mit dem Bruder des Kaisers, dem damals neunzehnjährigen Erzherzog M. zusammen und pflog mit diesem vertraute Unterredungen, welche viel weitere Aussichten eröffneten, Aussichten, die ein Jahr später sich verwirklichen sollten. Als nämlich ein weiteres Jahr verflossen war, in dem, wie oben berührt, der kurze Friede der niederländischen Provinzen mit Don Juan wieder in offenen [631] Krieg umschlug, bedurften jene eines Hauptes. Hätten nun Oranien und die unter ihm verbundenen Provinzen Holland und Seeland diese Angelegenheit zu entscheiden gehabt, so würden sie dieselbe wahrscheinlich im Sinne des Abfalls vom Hause Oesterreich, der Erhebung eines neuen Souveräns und der weitesten Freiheit für Ausbreitung des Protestantismus geordnet haben. Allein die Stände der südlichen Provinzen befanden sich in scharfem Gegensatz gegen ihre Bundesgenossen im Norden: sie wollten sich gegen die spanische Tyrannei schützen, ohne die Herrschaft des Hauses Oesterreich abzuwerfen und ohne die Alleingeltung der katholischen Kirche zu beeinträchtigen. Aufgewühlt wie das niederländische Staatswesen damals war, von außen mit einem schweren Krieg bedroht, im Innern von politischen Gegensätzen und Parteibildungen, Intriguen und gewaltsamen Anschlägen durchzogen, konnte es in dieser wie in andern Fragen zu entscheidenden Maßregeln nur vorwärts getrieben werden durch eigenmächtige Entschlüsse der Parteien und vollendete Thatsachen. Und so wurde denn in der Zeit zwischen dem Gewaltstreich in Namur und dem völligen Bruch der Generalstaaten mit Don Juan von einer Anzahl der vornehmeren Staatsmänner der Südprovinzen, unter denen der Herzog von Aerschot und sein Bruder, der Marquis von Havre, hervorragten, der Entschluß gefaßt, den Erzherzog M., auf Grund seiner vor einem Jahre gemachten Anerbietungen, zur Uebernahme der Statthalterschaft aufzufordern: er sollte an die Spitze der Lande treten und, indem er gleichzeitig gegen Philipp II. die Freiheiten der Niederlande, gegen auswärtige Prätendenten die Rechte des Hauses Oesterreich und gegen die Protestanten die Sache der katholischen Kirche vertheidigte, dem spanischen König seine Anerkennung als Statthalter abzwingen. Ende August reiste ein Abgeordneter der Einverstandenen nach Oesterreich, in den ersten Tagen des October finden wir ihn in Wien bei dem Erzherzog M., und bald darauf erfolgte das Unerwartete. In der Nacht vom 3. zum 4. October 1577 verließ M. heimlich, ohne einem Anderen als seinem Bruder Maximilian, der mit ihm das Schlafzimmer theilte, und dem er vorher die Zusage des Schweigens abnahm, sein Vorhaben eröffnet zu haben, die Heimath und erschien nach einer jagenden Reise in Köln, um von dort aus, durch die Vermittelung des Herzogs von Aerschot, den Generalstaaten seine Dienste anzubieten.

Höchst schwierig und, im Grunde genommen, abenteuerlich war das Unternehmen, zu dem so der zwanzigjährige Erzherzog und die, welche ihn berufen hatten, sich anschickten. M. empfahl sich wol durch Leutseligkeit und Nachgiebigkeit, sowie dadurch, daß er in seiner religiösen Haltung damals noch an die vermittelnde Sinnesweise seines Vaters erinnerte: seine streng katholische Mutter hatte ernstlich zu kämpfen gehabt mit seiner Neigung zum Abendmahl unter beiden Gestalten und seiner Vorliebe für ketzerische Bücher. Allein fern gehalten von allen staatlichen Geschäften, dazu, wie man bald merkte, von geringer Begabung und ohne Willensstärke, ermangelte er von vornherein jeglicher Selbständigkeit. Und wie er selber, so zeigte sich auch die Partei, die ihn erhob, nicht stark genug, um eine Regierung nach ihren Absichten aufzurichten. Als ihre Intrigue durch das plötzliche Erscheinen des M. kund wurde, ging durch die Generalstaaten, es ging vor allem durch die Volksmassen der großen Städte des Südens, die Wilhelm von Oranien seit den Zeiten des Genter Friedens zu seinen Bundesgenossen gemacht hatte, eine Bewegung hindurch, vor der die Kraft Aerschot’s und seiner Genossen überraschend schnell zusammenbrach. Es kam bei dieser Gegenbewegung allerdings nicht so weit, daß die Generalstaaten den Muth gehabt hätten, den Erzherzog einfach abzuweisen, aber indem sie auf den Plan, ihn ale Statthalter anzunehmen, eingingen, übergaben sie die Abfassung der Bedingungen für die Uebertragung der Regierung dem Prinzen von Oranien. [632] Als dann vollends in Gent ein Aufstand emporschwoll, bei dem Aerschot selber eine Zeit lang in Gefangenschaft gerieth (28. October), verlor M. den Rückhalt, den der Herzog ihm geboten hatte, gänzlich, und es blieb für ihn kein anderer Rath, als sich in Antwerpen unter den Schutz desselben Oranien zu stellen, gegen dessen Einfluß er eigentlich herbeigerufen war. Unter dessen Dictat wurden nun dem Erzherzog von den Generalstaaten die Bedingungen gestellt, unter denen man ihn als Statthalter anzunehmen bereit war. Die Hauptsache war, daß alle wichtigen Beschließungen mitsammt der Finanzverwaltung den Generalstaaten, die laufende Regierung dem Staatsrath zufiel. Die Generalstaaten waren bezüglich ihres Zusammentritts und ihrer Verhandlungen vom Erzherzog nicht nur unabhängig, sondern sie unterwarfen sich denselben, indem sie sich einen Treueid von ihm schwören ließen und sich ein ausgedehntes Recht des Widerstandes vorbehielten. Der Staatsrath wurde von den Generalstaaten bestellt, und zwar wurde er eben damals mit Mitgliedern besetzt, die Oranien zum größten Theil ausersehen hatte. Dieser Rath entschied nach Stimmenmehrheit, und an seine Beschlüsse war der Statthalter gebunden: ihm selber blieb nicht viel mehr übrig als der Vorsitz dieses regierenden Collegiums. Damit er vollends unter der steten Vormundschaft Oraniens stehe, wurde ihm derselbe als General-Lieutenant beigeordnet.

Unter solchen Beschränkungen wurde der Erzherzog M. im Januar 1578 als Generalstatthalter der Niederlande angenommen. Kläglich wie der Anfang stellte sich der Fortgang seiner Regierung heraus. In den inneren Angelegenheiten der Provinzen vermochte weder M. noch der Staatsrath sich Gehör zu schaffen gegenüber dem gerade seit 1578 anfangenden Ringen des vordringenden Protestantismus mit dem abwehrenden Katholicismus, der Partei des Abfalls von Spanien mit derjenigen des gütlichen Ausgleichs: rathlos sahen sie die Auseinandersetzung zwischen den nördlichen und den wallonischen Provinzen seit 1579 sich vollziehen. Ein Ausweg, um sich Geltung und Macht zu gewinnen, wäre es nun für den Erzherzog gewesen, wenn er ein kriegerisches Commando hätte führen können; er hatte auf ein solches gerechnet, obgleich er in militärischen Dingen so unerfahren war wie in politischen. Aber auch hier sorgten die Generalstaaten dafür, daß er fern von den Truppen in friedlicher Unthätigkeit lebte. Nicht minder blieb die Leitung der auswärtigen Beziehungen in den Händen der Staaten und ihrer Ausschüsse. Als der Herzog von Anjou im J. 1578 die Verhandlungen führte, deren Ergebniß die Erhebung des Herzogs zum Protector der niederländischen Freiheit war, sah sich M. dabei so gründlich mißachtet und ignorirt, daß er einmal vor Aerger in Thränen ausbrach. Nur auf einem Gebiete der auswärtigen Politik hätte man ihm gern freiere Hand gelassen, und ihm gern die Gelegenheit eingeräumt, sich Verdienste zu erwerben: das waren die Beziehungen zu Kaiser und Reich, weil man hoffte, daß er hier Unterstützung für die Niederlande erwirken könne. Eine Zeit lang schien es auch, als ob nach dieser Seite dem armen Erzherzog eine Aussicht auf Befestigung seines Ansehens sich eröffne. Sein kaiserlicher Bruder, Rudolf II., hatte den übereilten Entschluß der niederländischen Reise wol kaum vorher gewußt; aber als das Abenteuer einmal gewagt war, suchte er dasselbe in günstigem Lichte darzustellen: des Erzherzogs Erscheinen, so stellte er dem spanischen Hofe vor, habe es verhindert, daß die verzweifelten Niederländer sich dem Herzog von Anjou in die Arme geworfen hätten, statt den eigenmächtigen Eingriff als Herausforderung anzusehen, möge Spanien die im Grunde doch günstige Anordnung der Regierung benutzen und ihn, den Kaiser, zur Vermittelung eines Ausgleichs bevollmächtigen. Eine solche Vollmacht erlangte der Kaiser, und im Mai des Jahres 1579 begannen in Köln die Verhandlungen zwischen den Bevollmächtigten [633] Spaniens und der Generalstaaten, geleitet von einer kaiserlichen Commission, deren vornehme Zusammensetzung den Ernst des Kaisers bei diesem Unternehmen bewies. Damals nun erhob sich in den Niederlanden sowol die Friedens- als die Kriegspartei zu hochgehenden Hoffnungen: erstere dachte, daß von Spanien das Zugeständniß einer fast unbeschränkten Selbständigkeit der Niederlande und zur Sicherung derselben die Anerkennung des schwachen M. als Statthalter zu erringen sei, letztere rechnete, daß, wenn die Ausgleichsverhandlungen auch scheiterten, in Folge derselben doch das Reich oder eine Anzahl Reichsstände aus ihrer für sie selbst verderblichen Neutralität heraustreten und die Sache der Generalstaaten unterstützen würden. Das eine oder das andere zu fördern, schien aber recht eigentlich die Aufgabe des Erzherzogs M. zu sein. Aber auch diese Hoffnung erwies sich als eitel. Im Lauf der Verhandlungen zeigte sich’s, daß weder der Kaiser noch die Reichsstände über die Grenze einer gütlichen Unterhandlung hinauszugehen wagten, und daß ersterer in den entscheidenden Streitpunkten sich stets auf die Seite der Spanier ziehen ließ; das Ende war, daß der Versuch des Ausgleichs scheiterte, und unter den Generalstaaten und in den am Widerstand gegen Spanien festhaltenden Provinzen nun erst recht diejenige Partei empor kam, welche auf offene Lossagung von Spanien und die Gründung eines protestantischen Staatswesens drängte.

Da aber blieb für M. kein Raum mehr übrig. Zur Vertheidigung niederländischer Freiheit bedurfte man eines Führers, welcher eigne Hülfsquellen besaß und fremde Allianzen zu schaffen versprach. Als ein solcher erschien allein der Herzog von Anjou. Noch während der Kölner Verhandlungen knüpften die Generalstaaten die Correspondenz mit Anjou, der es vorher als Protector der niederländischen Freiheit allerdings nur einige Monate ausgehalten hatte, wegen Uebernahme der Souveränität an. Als vollends der Kölner Congreß gegen Ende 1579 sich auflöste, war die Verwerfung der spanischen Herrschaft und die Annahme des Herzogs von Anjou das einzige feste Ziel, auf welches die schwankende Politik der Staaten gerichtet wurde. M. wurde bei diesen Verhandlungen einfach auf die Seite geschoben, ja man ließ ihn auch äußerlich Unwürdiges ertragen. Nachdem man ihm von Anfang an den zugesagten Jahresgehalt von 120,000 Gulden nur sehr unvollständig gezahlt hatte, ließ man es jetzt dahin kommen, daß die wenigen Adeligen, die an seinem Hofe lebten, die Hellebardiere, die ihn bewachten, nicht mehr unterhalten werden konnten, daß der ganze Hofhalt auseinander fiel. Und dennoch wartete M. bis zum Mai 1581 – bis zur Zeit, wo die Staaten mit Anjou über die Annahme der Regierung sich geeinigt hatten, und die Unabhängigkeitserklärung gegen Spanien unmittelbar bevorstand – ehe er seine Statthalterschaft aufkündigte. Von da bis zur wirklichen Abreise folgten dann noch fünf weitere Monate, ausgefüllt mit Verhandlungen, in denen die ganze Kläglichkeit des Unternehmens sich abspiegelte. Wie nämlich der Erzherzog wegen mangelnder Zahlung seines Gehaltes seinen Haushalt in Antwerpen vornehmlich durch Borg bestritten hatte, so mußte er nun sein Wort geben, die Stadt nicht zu verlassen, solange seine Gläubiger nicht befriedigt seien. Da drängte denn M. bei den Generalstaaten, bei einzelnen Provinzen und Städten, der Kaiser drängte beim Herzog von Jülich, dem Bischof von Würzburg und dem Kurfürsten von Köln: jener, um auf Rechnung seiner rückständigen Jahrgelder, dieser, um auf Abschlag von der rückständigen Türkenhülfe eine Summe zu erlangen, mit der der Erzherzog sich aus den Niederlanden auslösen und nach Wien weiter kommen möchte. Endlich gelang es, unter Beihülfe des kaufmännischen Credits in Augsburg und Nürnberg, in Antwerpen und Köln soviel zusammenzubringen, daß M. gegen Ende des Monats October 1581 [634] von Antwerpen nach Köln und von dort, nach abermaligem Harren und Betteln nach Linz gelangen konnte.

Die erste Periode des öffentlichen Lebens des Erzherzogs war damit abgeschlossen; es begann eine zweite, welche die elf Jahre von 1582 bis 1593 ausfüllt, und aus der wenig zu berichten ist. Der Hauptinhalt von Matthias’ Bestrebungen blieb jetzt, wie in der Zeit, da er die niederländische Statthalterschaft angenommen hatte, seine Versorgung mit einer fürstlichen Stelle. Noch von den Niederlanden aus hatte er, auf die Gesichtspunkte seines kaiserlichen Bruders eingehend, sein Augenmerk auf die geistlichen Fürstenthümer gerichtet. In Münster, Lüttich, Speier bemühte er sich um seine Wahl zur bischöflichen Würde; er gab dabei die Erklärung ab, daß er nicht abgeneigt sei, in den geistlichen Stand zu treten. Als er dann in Linz saß, spähte er aus nach einer Statthalterstelle in einem Lande seines Bruders, nach der polnischen Krone bei dem Tod des Stephan Bathory, nach der vormundschaftlichen Regierung über die Lande seines unmündigen Vetters Ferdinand von Innerösterreich. Aber überall schlugen seine Bemühungen fehl. Erst dann kam eine bessere Zeit für ihn, als Erzherzog Ernst, sein älterer Bruder, vom König von Spanien zum Statthalter der Niederlande ernannt wurde, und er selber nun in die erledigte Statthalterschaft des Erzherzogthums Oesterreich nachrückte. Er gelangte dadurch nicht nur, wie er gewünscht, zu Würden und Einkünften, sondern zugleich – was er vermuthlich nicht sehr deutlich würdigte – in den Mittelpunkt von öffentlichen Bewegungen, die mit den niederländischen Kämpfen große Aehnlichkeit hatten.

Wie in den Niederlanden, so fand er in den ihrer Verfassung nach getrennten, aber unter seiner Regierung vereinten Herzogthümern Ober- und Unterösterreich kräftig entwickelte landständische Rechte und innerhalb derselben eine scharfe, vornehmlich auf den kirchlichen Gegensätzen beruhende Opposition der Landstände gegen die Landesregierung. Die beiden weltlichen Stände der Herren und Ritter waren in beiden Landen der Mehrzahl nach protestantisch, sie hatten von Maximilian II. die Concession erlangt, daß sie in ihren Schlössern und in den Pfarreien ihres Patronats, für ihre Person sowie ihre Zugehörigen und Unterthanen, protestantischen Gottesdienst einrichten durften. Unter dem Drange der protestantischen Propaganda waren sie aber bei diesen Einräumungen nicht stehen geblieben: im weiten Umkreis um ihre Herrschaften, auf den Gebieten der Landesfürsten und der Prälaten, hatten sie, bald ein bestrittenes Patronat behauptend, bald, wo das Patronat fehlte, auf den Befugnissen der Vogtei fußend, bald unter andern rechtlichen Vorwänden, protestantische Seelsorger eingesetzt. Zugleich nahmen sie, um das Werk der Ausbreitung des Protestantismus mit vereinten Kräften zu betreiben, ihre landständische Verfassung zur Hülfe. Der stehende Ausschuß, die sogenannten „Verordneten“, welcher die Verwaltungsgeschäfte der Stände wahrnahm und zu zwei Dritteln von Herren und Rittern, zu einem Drittel von den Prälaten ernannt wurde, bekam den Auftrag. mit den Mitteln der Stände für die Erhaltung und Erweiterung der protestantischen Religionsübung einzutreten. Da wurde im Angesicht der Stadt Wien durch die Verordneten der unterösterreichischen Stände erst in dem Landhaus, später in den benachbarten Orten Inzersdorf und Vösendorf protestantischer Gottesdienst eingerichtet, dem Namen nach für die adeligen Stände, in Wahrheit für die Einwohner der Stadt Wien. Aehnliches geschah in Oberösterreich. Bei jeder Kränkung dessen, was die Stände als ihr Recht in kirchlichen Dingen ansahen, waren die Verordneten bereit, Beschwerde bei der Regierung zu erheben oder die gesammten Stände in Bewegung zu setzen. Bei solchem Vorgehen der adeligen Stände war denn auch der Protestantismus unter jenen Theilen der Bevölkerung gediehen, welche gesetzlich von dem Recht zum Bekenntniß desselben ausgeschlossen [635] waren, unter den Bürgern der landesfürstlichen Städte, unter Bauern und Unterthanen auf den herzoglichen Kammergütern und in den Herrschaften der Prälaten. In den Städten war entweder, wie es bei den oberösterreichischen Städten wohl durchweg der Fall war, sowohl der Magistrat als die Bürgerschaft der großen Mehrheit nach protestantisch, oder es ging wie in Wien, wo Bürgermeister und kleiner Rath sich äußerlich katholisch hielten, dafür aber die Gemeinde und den äußeren Rath in protestantischer Opposition sich gegenüber sahen. Die bäuerlichen Gemeinden waren guten Theils, vielleicht der Mehrzahl nach, protestantisch gesinnt: gelang es ihnen dann nicht, einen protestantischen Pfarrer zu bekommen, so hielten sie sich wohl auf eigene Kosten einen „Prädicanten“ neben dem verlassenen katholischen Seelenhirten.

In diese Verhältnisse hatte nun aber die Regierung Rudolfs II. eine scharfe Reaction hineingetragen. Gleich in den ersten Jahren derselben (1577 und 1578) ergingen einschneidende Erlasse: an die adeligen Stände, denen die Abhaltung protestantischen Gottesdienstes in den Städten und für die städtischen Einwohner untersagt ward, – an die Städte, denen der Besuch protestantischen Gottesdienstes inner- und außerhalb der Mauern verboten, ja das katholische Bekenntniß bei Strafe der Landesverweisung auferlegt wurde: sie sollten keine neuen Bürger mehr aufnehmen, die sich nicht vorher vor der Landesregierung über ihr katholisches Bekenntniß ausgewiesen hätten. Weitere Verfügungen erschienen dann, um die Herstellung die Rechte katholischer Patronatsherrn, die Entfernung der ihnen aufgedrungenen Prädicanten zu erleichtern. Und auf die Verfügungen folgten die Decrete von Gerichten, Behörden und landesherrlichen Commissionen, vielfach zögernd und schwankend, aber doch eingreifend genug, um eine gewaltige Aufregung hervorzurufen. Zur Abwehr begannen unter den oberösterreichischen Ständen schon im Jahre 1578, unter denen von Unterösterreich elf Jahre später die Versuche, die Befriedigung der kirchlichen Ansprüche zur Bedingung der Steuerzahlung zu machen. Durch die bäuerlichen Gemeinden, besonders in Oberösterreich, zog eine unheimliche Gährung hindurch; man erlebte bei den Versuchen, ihnen ihre Prädicanten zu nehmen, seit 1588 bereits einige gewaltsame Ausbrüche. Dazu kam nun, um die allgemeine Erregung zu steigern, der im Jahr 1593 neu ausbrechende Türkenkrieg. Er lud den Ständen die Pflicht immer neuer Steuerbewilligung auf; er brachte für Bauern und Bürger unter andern Lasten das im Jahr 1594 neu geordnete Landesaufgebot und die zur Unterhaltung desselben aufgelegten Rüst- und Monatsgelder; er hob aber zugleich auch das Selbstgefühl aller Unterthanen gegen die Regierung: der Stände, weil sie es waren, welche Steuern und Landesaufgebot sowohl bewilligten als einforderten, der Bauern und Bürger, weil sie mit neuer Waffenrüstung versehen und ihrer Wehrhaftigkeit sich neuerdings bewußt wurden. Damals schwoll das Gefühl empor, daß man zu viel Opfer bringe, um daneben noch Kränkungen in der Religion oder hergebrachten Rechten zu ertragen. Vor allem die Bauern stellten die Rechnung ihrer Bedrängnisse auf: der kirchlichen Verfolgung, der öffentlichen Lasten und über dem allem ihrer Bedrückung von Seiten des Gutsherrn, der in seiner doppelten Eigenschaft, als Eintreiber der öffentlichen und der privaten Abgaben und Dienste seine nach beiden Richtungen gesteigerten Anforderungen stellte. Die Männer der Regierung, wenn sie über diese Stimmung nachdachten, sahen zu der Zeit, als M. in die Statthalterschaft eintrat, einer Zukunft entgegen, welche den Ausbruch einer jener Bauernerhebungen, die man seit dem 15. und dem Beginn des 16. Jahrhunderts in schrecklicher Erinnerung hatte, in ihrem Schooß tragen möchte.

Betrachtete man diesen ernsten Verhältnissen gegenüber die Person des neuen Statthalters, so erkannte man in ihm noch immer den gutmüthigen, begehrlichen [636] und geistig leeren Prinzen, der sich leichten Herzens in die niederländischen Wirren begeben hatte. In seiner kirchlichen Haltung vermißte man auch jetzt noch die feste Gesinnung; höchst verdächtig erschien es den Staatsmännern von der neuen, scharf katholischen Art, daß sein Hofstaat mit Personen erfüllt war, die, wie sein Obersthofmeister Reichard von Strein, dem protestantischen Bekenntniß anhingen. Uebrigens war es gut mit ihm leben: persönlichem Einfluß offen, hielt er treu zu den Männern seines Vertrauens. Bei seiner ganzen Sinnesweise mochten Viele bei Antritt seiner Regierung eine Aenderung des Systems im Sinne größerer Versöhnlichkeit gegen die Protestanten erwarten. Aber solche Aussichten wurden sofort enttäuscht. Die kaiserliche Regierung verlangte von ihrem Statthalter kräftige Wiederaufnahme der in der letzten Zeit in Oberösterreich erschlafften Reaction; die geistlichen und weltlichen Diener der Gegenreformation, in Ober- wie in Unterösterreich, stellten mit Ungestüm die gleiche Forderung; und – M. bedachte sich nicht lange, in die angewiesene Bahn einzutreten. Dafür mußte er denn freilich ernten, was sein Vorgänger gesät hatte: im J. 1595 erhob sich in Oberösterreich ein Bauernaufstand, der zwei Jahre lang durch das Land ging, nicht zwar mit so schrecklicher Gewalt wie die Aufstände von 1525, aber doch wohl geeignet, um die Noth des durch den Türkenkrieg und durch fortgehende Verluste seines wirthschaftlichen und geistigen Vermögens bedrängten Landes gewaltig zu steigern. Soweit es sich nun in dieser Empörung um den unmittelbaren Erfolg handelte, war es allerdings ein für die Regierung günstiger Umstand, daß die Bauern sich nicht nur gegen sie, sondern zugleich gegen die Gutsherrn, katholische wie protestantische, erhoben, daß diese letztern daher mit der Regierung sich verbinden mußten, und die Streitkräfte des Protestantismus getheilt wurden. So konnten die Bauern besiegt werden, und es konnte am Hof des Kaisers wie seines Statthalters sich jetzt erst recht der Grundsatz befestigen, es müsse die gestärkte Kraft der Obrigkeit benutzt werden, um das begonnene Werk der Gegenreformation zu vollenden. Ein Ausfluß dieser Grundsätze war die noch vor der völligen Niederwerfung des Aufstandes vom kaiserlichen Hof ergangene Verordnung vom August 1596. Nachdem man bis dahin nur die Ueberschreitungen der Religionsconcession bekämpft hatte, wurden in diesem Erlaß die dem Adel und seinen Unterthanen wirklich gewährten kirchlichen Rechte in empfindlichster Weise eingeengt, im Widerspruch mit dem Geist, zum Theil auch gegen den klaren Buchstaben der Concession. Um zugleich die Streitigkeiten über die Tragweite jener Gewährung abzuschneiden, wurde der Satz aufgestellt, daß ihre Erklärung lediglich dem Landesherrn zustehe; selbst die Drohung einer möglichen Aufhebung derselben wurde ausgesprochen. In Folge dieses Edictes wurden die Maßregeln zur Zurückdrängung des Protestantismus mit neuer Gewaltsamkeit und mit raschen Erfolgen ins Werk gesetzt; aber eine weitere Folge war es, daß an die Stelle des tumultuarischen Widerstandes der Bauern sich drohender als früher, fester und geschlossener die Opposition der Landstände erhob. In Oberösterreich sprengte der protestantische Adel die Landtage von 1597–1599, weil er keine Steuern vor Erledigung seiner Religionsbeschwerden bewilligen wollte; einige Jahre später (1603) schlossen die protestantischen Herren und Ritter von Ober- und Unterösterreich eine förmliche Einigung zum Schutz ihrer kirchlich-politischen Ansprüche: an ihre Spitze, zur Leitung des Widerstandes gegen die kaiserliche Politik, stellten sie Ausschüsse, deren Mitglieder als „Religionsräthe“ bezeichnet wurden. Stark durch ihre Verbindung, erklärten sie dann offen, daß sie den in Religionssachen ergangenen Verordnungen ihrer Regierung keinen Gehorsam leisten könnten.

Die Lage des M. unter diesen Vorgängen war eigentlich beklagenswerth. Schlaff von Natur, war er zwischen kampfentbrannte Parteien gestellt, um [637] unentwegt ein Religionssystem durchzuführen, das nicht weniger als die geistige Umformung eines Volkes bedeutete. Da war es nun für seine damalige Stellung wie für die weitere Entwickelung seiner Lebensgeschichte entscheidend, daß er im J. 1598 oder 1599 in ein näheres Verhältniß zu Melchior Klesl trat, dem Vorkämpfer der Gegenreformation in Unterösterreich, dem Manne, dem gerade das eigen war, was dem Erzherzog fehlte: feste und klare Grundsätze im Sinne der unbeschränkten kirchlichen und politischen Monarchie, unermüdliche Arbeitsamkeit und geschmeidige Benutzung der wechselnden Verhältnisse. Wie M. bei diesem Hierarchen Rath und Trost suchte, wurde derselbe bald der Dictator seines Gewissens in kirchlich-politischen Dingen, sein maßgebender Berather in der österreichischen Gegenreformation, im österreichischen Landtag, wo er aus Prälaten, Stadtmagistraten und der Minorität katholischer Adeliger eine katholische Partei organisiren half, sein zuverlässiger Verbündeter. Ihm war es guten Theiles zu danken, daß die Regierung weder vor der Opposition der protestantischen Stände noch vor der durch diesen Zwiespalt hervorgerufenen Verwirrung der gesammten Landesverwaltung zurückschreckte. Und nicht nur in den Angelegenheitrn des Erzherzogthums Oesterreich erlangte Klesl bei M. den maßgebenden Einfluß; auch wo sich sonst schwierige Verwickelungen ergaben, wurde sein Rath gehört, bis er im Laufe der Jahre das Ansehen eines Staatsmannes gewann, der überall die richtigen Wege zu zeigen hatte. Schwierige Verwickelungen aber, die weit über den Bereich seiner Statthalterschaft hinausgingen, wurden dem Erzherzog Matthias eben in den Jahren, da Klesl in seine Gunst eindrang, aus den allgemeinen Verhältnissen seines Hauses bereitet. Es ist Zeit, daß wir uns nach ihnen umsehen.

Das Haupt des deutsch-österreichischen Haus, Kaiser Rudolf II., hatte von den ersten Jahren seiner Regierung her eine wankende Gesundheit gezeigt, so daß ein vorzeitiger Tod bei ihm zu befürchten war; er konnte sich nicht entschließen sich zu verehelichen, so daß ein legitimer Abkömmling ihm fehlte; da vollends seine melancholische Sinnesweise ihn unter den politischen Schwierigkeiten Muth und Entschluß immer mehr verlieren ließ, bis seit 1598 sich sogar zeitweilige Geistesstörungen einstellten, so verlor seine Regierung alle stetige und feste Direction. Unter solchen Umständen schien es für das österreichische Haus und die von ihm vertretene Politik dringend nöthig, die Nachfolge des Kaisers zeitig festzustellen und in der Person des Nachfolgers ihm zugleich einen Beisteher in der Regierung zu setzen. Seit dem Jahre 1581 begannen denn auch sowohl Spanien als andere dem österreichischen Hause angehörige oder befreundete Fürsten, um die Zustimmung des Kaisers zu derartigen Anordnungen sich zu bemühen. Fürs erste scheint M. an diesen Verhandlungen keinen näheren Antheil gehabt zu haben. Da sein älterer Bruder, Erzherzog Ernst, zwischen ihm und dem Kaiser stand, so war eben dieser der gegebene Candidat für Rudolfs Nachfolge. Aber anders wurde die Sache, als Ernst im Februar 1595 eines frühzeitigen Todes starb. Von da ab und vollends seit den Gemüthsstörungen des Kaisers von 1598 ab, betrachtete sich M. als den zunächst berufenen Nachfolger sowohl in den österreichischen Hauslanden als im deutschen Reich, als den Coadjutor des schwachsinnigen Monarchen, der nicht zeitig genug ernannt werden konnte. Dieser Auffassung gemäß drängte er seit 1599 beim Kaiser auf die Regelung der Succession, bei den österreichischen Erzherzogen und katholischen Fürsten auf die Vereinigung ihrer Bemühungen mit den seinigen. Er bewährte in der eifrigen Vertretung seiner Ansprüche, in dem leichterweckten Mißtrauen, daß ihm ein Anderer den Rang ablaufen könne, jene Begehrlichkeit, welche von Anfang an mit seiner politischen Unfähigkeit so merkwürdig contrastirte. Aber die verhängnißschwere Folge dieses Ehrgeizes war für ihn die Feindschaft mit [638] dem kaiserlichen Bruder und die Mitschuld an gewaltsamen Erschütterungen der österreichischen Monarchie.

Sein persönliches Verhältniß zu dem Kaiser war bis dahin ein leidliches gewesen. Ein ehrenvolles Vertrauen bewies ihm Rudolf, indem er ihn zu dem Reichstag von 1598 und auch noch zu demjenigen von 1603 als seinen Stellvertreter abordnete, indem er ihm ferner wiederholt (1594–1595, 1598–1601) den nominellen Oberbefehl über das gegen die Türken kämpfende Heer in Ungarn, sowie auch die Leitung des ungarischen Reichstags übertrug. Gestört wurde die Freundschaft nur dadurch, daß in den Angelegenheiten der österreichischen Verwaltung, welche an die höhere Instanz des Kaisers gelangten, der Erzherzog durch die Unentschlossenheit und die Widersprüche der kaiserlichen Regierung oft der Verzweiflung nahe gebracht wurde, und daß in Bezug auf Ungarn der Kaiser bald das Vertrauen auf die Heerführung des M. verlor und deshalb seit dem Jahr 1601 ihn von derselben fern hielt. Aber wie nun bei Rudolfs Krankheit der bösartige Zug seines Wesens sich mehr und mehr entwickelte, wie er sich gierig an den Besitz der Macht klammerte, die er gedeihlich zu brauchen nicht vermochte, und wie er in dem Drängen auf Bestimmung der Nachfolge gefährliche Anschläge gegen seine Person, den Anfang seiner Absetzung erblickte, so erwuchs ihm seit jenen Nachfolgeverhandlungen ein Groll gegen den aufdringlichen Erben, der sich endlich zu tiefer Feindschaft ausbildete. Er wußte, was die Regelung seiner Nachfolge anging, allen darauf gerichteten Anträgen in immer neuen Wendungen auszuweichen. Hierüber sah aber M. das Geschick seines Hauses sich verdunkeln. Verhältnisse, wie er sie in Oesterreich vor sich hatte – Hader der Regierung mit der Mehrzahl der weltlichen Stände, Zerrüttung der Verwaltung, Noth und Bedrückung des gesammten Landes – zeigten sich in ähnlicher Gestalt in allen Ländern Rudolfs II.; im Mittelpunkt des Ganzen waltete eine Regierung, deren vornehmste Auskunft in jeder Verwickelung darin bestand, durch Verschleppung oder halbe Entscheidungen die Verwirrung einfach wachsen zu lassen, die sich gegenüber der steigenden Erbitterung der Landstände und einem schweren auswärtigen Kriege mit finanziellen Mitteln behauptete, die jeden Augenblick zu versiegen drohten, deren Haupt nunmehr sogar an einer geistigen Krankheit siechte und doch in jedem Versuch, ihm helfend zur Seite zu treten, einen Angriff auf seine Würde erblickte. Ein Zusammenbrechen dieser Regierung, ein Aufstand der Lande war zu fürchten, und wenn wirklich diese Befürchtung eintraf, so war die Aussicht auf die sich daran knüpfende Verwirrung erschreckend. Denn im deutschen Reich und im europäischen Staatensystem hatte der Gang der Dinge dahin geführt, daß eine der Machtstellung des österreichischen Hauses, ja seinem Bestande selber feindselige Combination von Mächten sich gebildet hatte; wer konnte also sagen, welche Verbindungen zwischen einer innern Empörung und den auswärtigen Feinden bevorstanden? Gewiß hatten die Rathgeber des M. nicht so ganz Unrecht, wenn sie als Folge einer längeren Verschleppung der Successionssache den Sturz der österreichischen Macht befürchteten; wahrscheinlich aber gab es auch nur einen Weg, der aus der Noth herausführen konnte, wenn nämlich – entsprechend der vom spanischen Gesandten im J. 1603 geäußerten Ansicht – dem Kaiser die Regierung mit Gewalt genommen wurde. Und gerade hier lag die unübersteigliche Schwierigkeit. Denn wohl mochte M. den unvermeidlichen Gedanken des Zwanges gegen den Kaiser in abgeschwächter Form einmal aufnehmen; zur Durchführung eines solchen Unternehmens fehlte ihm jedoch nicht weniger als alles. Und so blieb es dabei, daß der Kaiser den Alleinbesitz seiner Würde behauptete und daß M. die daraus entspringenden Gefahren beklagte, bis ein Theil dessen, was man gefürchtet hatte, wirklich eintraf.

[639] Im Spätherbst des Jahres 1604 erfolgte der Aufstand des siebenbürgischen Edelmannes Bocskay gegen die kaiserliche Regierung, und in rascher Folge hörte man dann, daß Ungarn in die Empörung eingetreten sei, daß die Empörer ein Bündniß mit den Türken geschlossen haben, und daß vor diesen doppelten Widersachern das kaiserliche Heer ohnmächtig gegen die Grenzen zurückweiche. Die weiteren Schreckenskunden, welche in den nächsten Monaten eintrafen, belehrten darüber, wie am kaiserlichen Hof kein Geld vorhanden sei, um dem demoralisirten Heer auch nur einen Theil seiner Soldrückstände zu zahlen, wie die deutsch-österreichischen Lande dem dreifachen Angriff der Türken, der Ungarn und der meuternden kaiserlichen Armee ausgesetzt seien, wie endlich der Kaiser unter dem Wechsel von Stumpfheit und Wuthanfällen seinen Räthen nur die Verzweiflung und das Zusehen übrig lasse. Es sahen sich bei der Unthätigkeit der kaiserlichen Regierung die einzelnen Länder, d. h. die Landstände, auf die Selbsthülfe angewiesen, unter diesen aber erkannte die protestantische Partei jetzt den Augenblick, wo die Interessen ihres Bekenntnisses und ihrer Freiheiten sicher zu stellen seien: ihre Selbsthülfe drohte sich ebensowohl gegen den Landesfürsten wie gegen den auswärtigen Feind zu richten. Bei dieser Noth gab es nur ein rechtmäßiges Mittel, um die Herrschaft des Hauses Oesterreich zu retten: das selbständige Eintreten der Mitglieder dieses Hauses anstatt und trotz des verrückten Kaisers; und Einer war berufen, ein derartiges Vorgehen zu leiten: derjenige der nächst dem Kaiser der älteste Fürst des Hauses war, der Erzherzog M. Ob dieser nun, wenn er auf die Auskünfte seines Verstandes und die Kraft seines Willens allein angewiesen wäre, einer solchen Aufgabe hätte gerecht werden können? Gewiß ist es, daß die Wirren, welche damals und in den nächstfolgenden Jahren kamen, den Erzherzog körperlich und geistig tief erschütterten: er fiel einmal in eine schwere Krankheit, ein anderes Mal dachte er sich durch Abdankung den Ehren zu entziehen, die er so eifrig erstrebt hatte, überall aber ließ er die feste Hand vermissen, welche die aufgeregten Kräfte zu bändigen weiß. Und was ihm selber fehlte, das hätte er vergeblich bei seinen Brüdern und Vettern gesucht: sie waren voll ängstlicher Rücksichten, ohne tiefen Einblick in die Dinge, zum Theil auch nicht ohne eigennützige Absichten. Am ehesten erhielt M. die nöthige Direction von einigen getreuen Räthen, vor allem, wie es scheint, von dem Bischof Klesl und seinem Oberstallmeister Cavriano. Diese Männer richteten die Anstrengungen ihres Herrn zunächst auf das eine Ziel, daß die Erzherzoge sich unter einander verständigen und dann vereint dem Kaiser die Zustimmung zur Erhandlung des Friedens entreißen möchten: denn Friede mit den Ungarn wie den Türken schien das dringendste Erforderniß zu sein, sollten dabei auch schmerzliche Opfer gebracht werden müssen. In der That wurde auf diesem Wege im Jahre 1605 so viel erreicht, daß der Kaiser in die Friedensverhandlung einwilligte und dieselbe in die Hand des M. legte. Dessen Aufgabe war es nun, die Herrschaftsrechte seines Hauses zu retten; und er löste sie, indem er im Laufe des Jahres 1606 erst mit den Ungarn, dann mit den Türken einen theuer erkauften Frieden abschloß.

Aber in der Zeit, wo diese Verhandlungen erst mit dem einen der beiden Gegner, mit den Ungarn, mitten im Zug waren, wagten die Räthe des Erzherzogs einen neuen entscheidenden Schritt vorwärts. War es die gerade bei den Conferenzen mit den Ungarn durch Nachrichten über die Zunahme der Geisteskrankheit des Kaisers gestärkte Einsicht, daß die Fortdauer der kaiserlichen Regierung alles Mühen um Frieden und Ordnung vergeblich machen müsse, oder war es die Kunde von heimtückischen Umtrieben, welche der Kaiser damals schon gegen das Friedenswerk und die Successionsansprüche seines Bruders anzettelte, oder war es die natürliche Folge eines zweiten Entwurfs aus dem ersten, was jene Männer bestimmte? - genug, im Frühjahr 1606 faßten sie [640] den Gedanken, es sei an der Zeit, gegen den Kaiser Zwang auszuüben: er sollte seine gesammten Erblande an M. abtreten und sich mit der Würde eines römischen Kaisers begnügen, auch in dieser jedoch den M. sich als Nachfolger und Beistand gefallen lassen. Das Mittel zu einem kräftigen Zwang ersahen sie zunächst in einer Vereinigung der Erzherzoge, in welcher M. zum Haupt des österreichischen Hauses angenommen würde. Unter Leitung der Erzherzoge sollten dann der Papst und Spanien, die österreichisch gesinnten Kurfürsten des Reichs und die Stände der Erblande mit gemeinsamen Forderungen und wirksamen Drohungen dem starrsinnigen Monarchen die Entäußerung seiner Macht abzwingen. Diesem Plan gemäß, und um diejenigen zu gewinnen, auf die es zunächst ankam, versammelte M. im April des J. 1606 seinen Bruder Maximilian, ferner das Haupt der Grazer Linie, Erzherzog Ferdinand und dessen Bruder Maximilian Ernst in Wien. Wäre der kühne Gedanke der Räthe von dieser Versammlung aufgenommen worden, so wäre es zu einem Aufstand gegen den Kaiser gekommen, aber zu einem Aufstand, für den die Rechnung gemacht war, daß die Führung den Erzherzogen bleiben, und die protestantischen Stände durch die katholischen Stände und Mächte in Schach gehalten werden sollten. Indeß die Zaghaftigkeit der Erzherzoge vereitelte diese Berechnung und ließ sie einen mittleren Weg suchen, der bei halber Annahme und halber Verwerfung die Action des M. lähmte. In einem geheimen Vertrage erkannten sie denselben als das Haupt ihres Hauses an, – aber ohne zu erklären, welche Maßregeln er als solches ergreifen solle; sie versprachen ferner, ihn und nur ihn als Candidaten der römischen Königswürde zu unterstützen, – aber ohne von der nöthigen Abtretung der Erblande etwas zu sagen, ohne auch zu selbständiger Anregung der Wahlverhandlung im Reich sich zu verpflichten. Der Vertrag legte Zeugniß ab, daß die Erzherzoge die kaiserliche Regierung als verwerflich betrachteten und doch nicht wagten, sie wirklich zu verwerfen.

Ein geringer Ersatz nur für dasjenige, was dieser Vertrag dem Erzherzog M. versagte, war es, wenn nun der Kaiser als Preis des Ausgleichs mit Ungarn die Statthalterschaft für jenes Land mit absoluter Vollmacht seinem Bruder übergeben mußte. So lange eben M. seine Gewalt nur im Namen des Kaisers besaß, war er den Tücken des letzteren ausgesetzt. Sehr bald trat denn auch nach solchen halben Auswegen dasjenige ein, was des M. Räthe hatten abwenden wollen. Noch nicht lange waren die doppelten Friedensschlüsse erfolgt, als die kaiserliche Regierung im Werke war, den Krieg mit den Türken zu erneuern und die Einräumungen an die Ungarn zurückzuziehen. Und nicht lange waren diese Bestrebungen der Welt kund geworden, als in Ungarn der Aufstand, in Oesterreich und Mähren die unzufriedene Partei der Stände sich von neuem erhob, während die finanzielle und militärische Ohnmacht des Kaisers sich als eine vollständige, als eine noch größere wie beim ersten Ausbruch des Aufstandes herausstellte. In diesen Wirren, welche alle Gefahren der jüngsten Zeit in verstärktem Maße heraufbeschworen, wagte M. zur Rettung seiner Rechte und derjenigen seines Hauses eine That, die für ihn eine That der Verzweiflung war: er versammelte im Januar des J. 1608 zu Preßburg den ungarischen Reichstag nebst den Ausschüssen der ober- und unterösterreichischen Stände, – und hier warf er sich derjenigen Partei in die Arme, welche neben Erhaltung der Friedensschlüsse und Beseitigung der Regierung Rudolfs II. die Erweiterung der ständischen Autonomie und die Herrschaft des Protestantismus erstrebte. Mit Männern, wie dem ungarischen Magnaten Illeshazy und dem oberösterreichischen Freiherrn von Tschernembl im Einvernehmen, half er die katholisch und kaiserlich gesinnte Partei niederdrücken und ging dann mit den Ständen der drei Lande ein Bündniß ein, dessen öffentlich angegebene Absicht die Vertheidigung [641] der beiden Friedensschlüsse war, dessen wirklicher durch die Verhältnisse und die Stimmung der Führer gegebener Zweck aber die Absetzung Rudolfs, die Erhebung des Matthias an seine Stelle, und dann, wie wir sehen werden, noch einiges mehr war.

M. fand sich bei dieser schwindelnd raschen Entwickelung in einer Lage ähnlich wie in der Zeit, da er sich dem Prinzen von Oranien und den Generalstaaten hingegeben hatte. Der Mann, dessen Rathschlägen er am meisten vertraute und dessen Grundsätze ihn gefangen genommen hatten, der Bischof Klesl, wagte der gewaltsamen Wendung der Dinge nicht zu folgen; er trennte damals seine Wege von denen seines Herrn. Und gleich ihm mögen sich Andere von M. zurückgezogen haben, wie auch die Erzherzoge sich wol hüteten, sein Beginnen zu unterstützen. Aber M. mußte jetzt vorwärts. Mit Hülfe der verbündeten Stände, welche das Landesaufgebot einzurufen beschlossen und ihm zur Sammlung von Werbetruppen Steuern bewilligten, gestärkt durch die mährischen Stände, welche dem Preßburger Bündniß zutraten, brach er im April 1608 zum offenen Krieg gegen Rudolf II. auf; er war dabei umgeben von Ausschüssen der verbündeten Stände: ohne deren Rath sollte er nichts in den Angelegenheiten des Bündnisses verfügen, ohne ihre Beistimmung dürfte er keinen Vertrag eingehen. Die Rechnung der Stände ging dahin, daß, wenn das Heer in Böhmen erscheine, sich auch die dortigen Stände erheben würden, daß also unter dem allgemeinen Aufstand der Lande die Herrschaft Rudolfs zusammenbrechen, und dann der Tag für die feste Begründung ständischer und protestantischer Freiheit kommen werde. Bei dieser Richtung der Bestrebungen war es für die Sache, die M. vertrat, eigentlich ein Glück, daß sein Sieg doch nicht so vollständig ausfiel, wie man anfänglich, da seine Streitkräfte denen des Kaisers weit überlegen waren, erwarten konnte. In Böhmen kam das Fortschreiten seiner Sache ins Stocken. Nicht als ob die dortigen Stände mit Rudolf weniger unzufrieden gewesen wären; aber sie meinten ihre Ansprüche sicherer zu erreichen, wenn die Monarchie Rudolfs getheilt, als wenn sie ganz an M. abgetreten würde. Indem sie fest an der Seite des Kaisers ausharrten, sahen M. und seine Verbündeten sich genöthigt, mit der Bestätigung dessen zufrieden zu sein, was sie thatsächlich erreicht hatten. In dem Prager Frieden (Juni 1608) ließen sie dem Kaiser Böhmen nebst Schlesien und Lausitz, wogegen an M. die Lande, die sich mit ihm erhoben hatten, abgetreten wurden, und ihm außerdem durch die „Wahl“ der böhmischen Stände die Nachfolge in Rudolfs noch übrigen Landen zugesichert wurde.

Nach diesem Ausgleich kehrte M. von Böhmen zurück, um sich die Königskrone in Ungarn aufs Haupt setzen zu lassen und die Huldigung in Oesterreich und Mähren in Empfang zu nehmen. Zugleich aber kam für ihn die Zeit, wo er die bitteren Früchte seiner Verbindung mit den Ständen kosten mußte. Gleich nach dem Prager Frieden hatten die ständischen Ausschüsse, welche ihn begleiteten, einen Vertrag unter einander geschlossen, indem sie festsetzten, daß das Preßburger Bündniß sie vor allem auch zum gegenseitigen Schutz ihrer freien (natürlich protestantischen) Religionsübung verpflichte, und daß das Bündniß in diesem Sinne bei der Huldigung ausdrücklich festzuhalten sei. Die Absicht war, keine Huldigung zu leisten ohne Sicherung der protestantischen Religion. Hätte es sich nun bloß um die Huldigung von Ungarn und Mähren gehandelt, so würde die Verständigung nicht so schwer gefallen sein; den Ungarn gegenüber war M. unter dem Drang der Bocskay’schen Empörung über die Bedenken gegen protestantische Religionsfreiheit und Erweiterung der ständischen Autonomie hinweggekommen; jetzt bei der Krönung fiel es ihm daher nicht zu [642] schwer, die früheren Zugeständnisse zu bestätigen und im einzelnen zu erweitern. In Mähren war das Verhalten der Stände ein maßvolles; im Vertrauen auf ihre freie Verfassung begnügten sie sich mit einer allgemeinen Zusicherung der Religionsfreiheit, durch welche sie die Verhältnisse so, wie sie vor der Reaction Rudolfs II. gewesen, herzustellen hofften. Aber ganz andere Schwierigkeiten traten dem neuen Herrscher in Oesterreich entgegen. Noch bevor er dort die Huldigung einforderte, einigten sich die protestantischen Stände von Ober- und Unterösterreich über ihre gemeinsamen Forderungen; als er dann im September 1608 zur Leistung der Huldigung den unterösterreichischen Landtag versammelte, kam es bald dahin, daß die protestantischen Herren und Ritter aus Wien nach der dem Freiherrn von Buchheim gehörigen Stadt Horn entwichen und dort mit den glaubensverwandten Ständen von Oberösterreich ein förmliches Bündniß abschloßen. Die Grundsätze, nach denen sie handelten, lauteten: erst nach der Huldigung beginnt die Unterwerfung der Stände unter den Landesherrn; diese Unterwerfung erfolgt aber nicht bedingungslos, sondern erst, nachdem die Rechte der Stände und des Landes bestätigt, und die von ihnen nachgewiesenen Mißstände der Landesregierung abgestellt sind. In diesem Sinne stellten die verbündeten Stände als Bedingung der Huldigung ihre Forderungen auf, im wesentlichen dahin zielend, daß die zu Anfang von Rudolfs Regierung vorhandene Macht und Freiheit der Protestanten nunmehr im einzelnen gesetzlich hergestellt, und zugleich die Rechte der Stände in der Landesregierung wesentlich erweitert würden. M. sollte also als Landesherr alles zu nichte machen, was er als Statthalter unter mühsamen Kämpfen errungen hatte. War ein solches Zugeständniß ihm innerlich möglich? Er war nicht mehr jener Mann, der in den Niederlanden sich dem von Oranien vorgeschlagenen Religionsfrieden bequemte; jetzt war er streng und regelmäßig in den Uebungen der katholischen Religion, mit seinem Beichtvater, einem Franziskaner, auf gutem Fuß und gegen die Warnungen geistlicher Rathgeber, daß die Gestattung der Ketzerei ihm die ewige Seligkeit kosten werde, ohne Waffen. Was vollends seine Haltung entschied, das war der Umstand, daß der Bischof Klesl, sowie der Krieg mit Rudolf zu Ende war, wieder seine herrschende Stellung im Rathe des M. eingenommen hatte; die Bedingung aber, unter der die Wiedervereinigung des Hierarchen mit dem König sich vollzogen hatte, war, daß in Religionssachen keine Concession gemacht werde. So wagte denn M. die Ablehnung der gestellten Forderungen.

Aber da gingen die Dinge in der Art vorwärts, an die man sich seit 1604 gewöhnt hatte. Die österreichischen Stände warben Truppen, riefen das bewaffnete Landvolk auf und traten dem König M. mit Uebermacht entgegen. Vergeblich suchte dagegen Klesl seinem Herrn durch aufrichtige Versöhnung mit dem Kaiser und durch ein Bündniß mit Baiern einen Rückhalt zu schaffen. Aus dem Reich kam die Kunde, daß die protestantische Union in Beziehungen zu den verbündeten Ständen trete, um deren Forderungen einstweilen durch ihre Fürsprache, später vielleicht durch die Waffen zu unterstützen. Für den Fall eines wirklichen Zusammenstoßes mußte M. endlich auch gewärtigen, die Ungarn und Mährer in den Reihen seiner Feinde zu sehen. Wie unter solchen Verhältnissen die Noth des Königs stieg, erlangte doch schließlich das Interesse der Erhaltung der Herrschaft das Uebergewicht über die kirchlichen Scrupel. Klesl zog sich, als es zum Nachgeben kam, von M. abermals zurück, aber einige andere Räthe, wie Trautson, Brenner und der Kanzler Krenberg, blieben auf seiner Seite, und so erfolgte am 19. März 1609 eine die Stände befriedigende Erklärung. Den Herren und Rittern wurden die in der Concession Maximilians II. gewährten Rechte gesichert und erweitert; im Zusammenhang damit wurden die [643] Befugnisse der Stände in der Landesregierung abermals ausgedehnt, und den Städten wurde durch eine mündliche Erklärung des Königs wenigstens persönliche Religionsfreiheit der protestantischen Einwohner gewährt, dabei auch den oberösterreichischen Städten der protestantische Gottesdienst in ihren Patronatskirchen nachgesehen. Erst nach dieser Verabredung, welche die Stände geradezu als eine Capitulation bezeichneten, konnte M. in den definitiven Besitz der neu gewonnenen Herrschaft eintreten.

Daß aber bei solchen Anfängen seine Regierung weder fest noch geachtet war, leuchtet ein. Er selbst befand sich in einer trostlosen Stimmung, schwankend zwischen der Angst über den Fluch der Kirche, den er sich durch die Zugeständnisse an die Ketzer zugezogen habe, und der Verlegenheit über das Mißtrauen und die Abneigung, welche ihm sein Vorgehen in seinem Hause und bei den katholischen Fürsten erzeugt hatte. Da war nun Klesl wieder bei der Hand, ihm zur Seite zu treten und ihm zu zeigen, was zu thun war. Es ist, sagte Klesl, gesündigt, aber der König darf nicht verzweifeln. Und so, um seinen Herrn vor allem mit dem römischen Stuhl zu versöhnen, verfaßte er ihm einen Brief, in dem er versprechen mußte, zu gelegener Zeit wieder zu vernichten, was er zugestanden hatte; um die Regierung in die alten Bahnen zu leiten, bereitete er von fern eine neue katholische Reaction in Oesterreich vor; um die Successionsansprüche des M. zu retten, betrieb er dessen Aussöhnung mit dem Kaiser, die Erneuerung seiner Verbindung mit den Erzherzogen und mittelst dieser Verbindung seine endliche Erhebung zum römischen König. Die Absicht der neuen Politik war, den österreichischen Familienzwist und die Errungenschaften der Protestanten als einen vorübergehenden Zustand möglichst bald zu überwinden. Aber die Undurchführbarkeit dieses Unternehmens lag nicht nur in dem Widerstand der protestantischen Stände, sie lag vor allem in der Bösartigkeit des Kaisers, der das Spiel, das im Jahre 1607–8 ihm so übel gelungen war, im Jahr 1609 wieder aufnahm.

Der damals im Reich ausgebrochene Jülicher Erbfolgekrieg gab dem Kaiser die Möglichkeit, durch den Erzherzog Leopold eine kleine Armee aufzustellen. Kaum aber fühlte er sich bewaffnet, als sich ihm auch der Plan aufdrängte, seine Macht nicht so sehr zur Rettung seines Ansehens in Jülich, als zur Wiedergewinnung der Lande des M., zur Rücknahme aller in der Noth gemachten Concessionen, besonders auch der den protestantischen Ständen in Böhmen gewährten kirchlich-politischen Zugeständnisse, zu verwenden. Seine Absichten blieben nicht lange verborgen, und gerade dem König M. und seinen Landen kamen sie um so deutlicher zum Bewußtsein, da die Kriegswerbungen hauptsächlich in ihrer Nachbarschaft, in dem dem Erzherzog Leopold gehörigen Bisthum Passau, vor sich gingen. Wie nun die Gefahr, der kaiserlichen Tyrannei zum zweiten Mal unterworfen zu werden, diesen Landen nahe trat, da zeigte es sich, wie verbreitet der Abscheu gegen dieselbe war. Der König und die Stände, die katholische wie die protestantische Partei, und unter den Räthen auch der Bischof Klesl, wirkten einmüthig zusammen, um zur Vertheidigung zu rüsten, und um dann, sobald die gelegene Stunde herankommen sollte, von der Vertheidigung zum Angriff überzugehen. Die entscheidende Stunde aber rief der Kaiser selbst herbei, nicht so sehr durch eine That, als durch seine Ohnmacht und seinen Starrsinn. Bald nämlich sah er sich in der Hoffnung, bei den Fürsten seines Hauses oder bei denjenigen des Reichs Beistand zu finden, enttäuscht, er war in Folge dessen außer Stande, die Truppen, mit denen er M. bedrohte, zu bezahlen, konnte aber gleichwohl sich nicht entschließen, dieselben zu entlassen. Da geschah es denn, daß die verzweifelten Söldner im December 1610 eigenmächtig aufbrachen und verwüstend in Böhmen eindrangen. Wie sie [644] in Böhmen erschienen, glaubten sich die dortigen Stände nicht minder bedroht, als M. und seine Lande. Und so gab diese Invasion den Anlaß zu einer gemeinsamen Erhebung der böhmischen Stände und des Königs M. gegen den Kaiser. Von ersteren zu Hülfe gerufen, brach der König im März des Jahres 1611 zum zweiten Male mit einem kleinen Heere gegen Böhmen auf; dort angekommen, vereinigte er seine Streikräfte mit denen der böhmischen Stände, seine Bemühungen mit denen des bald nachher zusammentretenden böhmischen Generallandtags. Vor dieser Vereinigung konnten die Passauer Truppen keinen Stand halten; sie gingen auseinander, noch ehe sie vollendet war; wie dann aber M. in Prag erschien, mußte der Kaiser die ihm noch gelassene Herrschaft über Böhmen, Schlesien und die Lausitz niederlegen, worauf M. am 23. Mai 1611 von den böhmischen Ständen als König angenommen und feierlich gekrönt wurde. Die letzten Bemühungen Rudolfs, durch nichtswürdige Umtriebe auch diese Wendung des Schicksals rückgängig zu machen, endeten, als im Januar 1612 sein unseliges Leben abschloß. Um völlig in die Erbschaft seines Bruders einzutreten, hatte M. jetzt nur noch die Kaiserkrone zu erwerben. Und auch diese wurde ihm nicht durch persönliches Verdienst, sondern durch die Lage der Dinge zugespielt. Die geistlichen Kurfürsten verlangten einen energisch katholischen Fürsten aus dem Hause Oesterreich, waren aber bereit, sich M. gefallen zu lassen, wenn Erzherzog Albert, an den sie vor allem dachten, nicht durchzusetzen war; Kurpfalz hätte am liebsten einen protestantischen Kaiser gehabt, war aber bereit, sich M., den ja seine protestantischen Landstände im Zaum hielten, gefallen zu lassen, wenn das Haus Oesterreich nicht zu umgehen war. So geschah es, daß M. am 13. Juni 1612 einstimmig zum deutschen Kaiser gewählt wurde.

Er trat nach dieser Wahl auf die höchste Stufe der Macht und Ehre, zugleich aber in ein Labyrinth von Schwierigkeiten, welche die ihm bisher zugewachsenen ernsten Aufgaben weit hinter sich ließen. In den österreichischen Erblanden fand er nicht nur, wie sein Vorgänger, eine landständische Opposition in jedem einzelnen Lande vor, sondern zwei starke Bündnisse, welche die Gesammtheit der Länder, mit bloßer Ausnahme der Lausitz, in zwei zum bewaffneten Widerstand bereiten Verbindungen zusammenfaßten: auf der einen Seite das Bündniß zwischen den protestantischen Ständen Ungarns, Oesterreichs und Mährens von 1608, auf der anderen die Einigung zwischen den protestantischen Ständen von Böhmen und Schlesien zum Schutze des Majestätsbriefes von 1609. Und schon hatte unter den böhmischen Ständen der kühne Gedanke Platz gegriffen, diese Verbindungen in eine einzige zusammenzuschließen, in der dann sämmtliche Stände zur Vertheidigung ihrer Lande und Rechte verpflichtet, und eine Defensionsordnung unter ständischer Leitung begründet werden sollte. Ihrem Andringen nachgebend, hatte M. vor seiner Krönung versprechen müssen, den Plan einer solchen Conföderation bei dem nächsten böhmischen Landtage unter Zuziehung der Ausschüsse der übrigen Stände berathen zu lassen. Wenn so in den Erblanden die Dinge auf das Ziel eines republikanischen Staatenbundes zu treiben schienen, so hatte man im Reiche die Gefahr eines völligen Zerfalles vor Augen. Die großen Einrichtungen, in denen sich die Reichsregierung bewegte, waren unter dem Kampfe der protestantischen und katholischen Partei gelähmt: das Kammergericht seit der Einstellung der Visitationen, der Reichshofrath durch den Einspruch der Kurpfälzer und ihrer Parteigenossen gegen seine gerichtliche Competenz, der Reichstag endlich durch seine Zerreißung im J. 1608. Auf dem Boden des so zerfallenden Gemeinwesens hatte eine Anzahl protestantischer Reichsstände unter Kurpfalz, die Mehrzahl der katholischen Reichsstände unter Baiern sich in militärisch-politischen Bündnissen, die ersteren in der Union, die anderen in der Liga, zusammengeschlossen. Zwischen diesen Bündnissen befanden [645] sich dann all’ die erbitternden Streitfragen über das Machtgebiet der beiden Confessionen, Streitigkeiten, unter denen eben die Verfassung des Reiches zusammengebrochen war, und zu deren gewaltsamem Austrag die beiden Bündnisse berufen schienen. Schon hatte auch eine von jenen Machtfragen einen offenen Krieg im Reiche hervorgerufen, der Streit nämlich über die Jülicher Erbfolge. Hier war es geschehen, daß Kaiser Rudolf dem Hause Sachsen durch die Belehnung den Besitz der Lande zusprach, während der wirkliche Besitz von Kurbrandenburg und Neuburg ergriffen war, daß zur Entscheidung über das Recht an die Lande der Kaiser die Prätendenten vor den Reichshofrath lud, während die besitzenden Fürsten die Competenz dieser Behörde läugneten. Die kaiserlichen Streitkräfte, welche sodann in den Landen festen Fuß zu fassen suchten, waren von Brandenburg und Neuburg mit der Hülfe der Union und auswärtiger Mächte hinausgeworfen. Und eben die auswärtigen Mächte – auf der einen Seite Frankreich, England und die Generalstaaten, auf der anderen Spanien und Belgien – hielten jetzt ihre Augen auf die Lande gerichtet, die einen, um keine österreichisch und kaiserlich gesinnte Regierung eindringen zu lassen, die anderen, um ein solches Eindringen zu fördern.

Der neue Kaiser mußte bei solchen Umständen sich sagen, daß er in den Erblanden die Monarchie von der Gefahr des Unterganges zu retten und im Reiche die Bedingungen einer Regierung erst wieder zu schaffen habe. Und diese gewaltige Aufgabe sollte er lösen, obgleich die Mittel, welche sonst die Kraft einer Regierung ausmachen, ihm fast gänzlich mangelten: er fand in seinen Hauslanden eine zerrüttete und demoralisirte Verwaltung vor; die Quellen seiner regelmäßigen Einnahmen (Kammergüter und Zölle) waren größtentheils verpfändet und die außerordentlichen Bewilligungen der Landstände so sparsam und unzuverlässig, daß er die Kosten einer wohlbesetzten Regierung, einer irgendwie ansehnlichen Diplomatie oder einer für die laufenden Aufgaben der inneren Ordnung und der Sicherung der Grenzen ausreichenden bewaffneten Macht keineswegs erschwingen konnte. Gewiß, unter solchen Umständen konnten dem neuen Regenten schwere Kämpfe nicht erspart bleiben, mochte er thätig eingreifen oder duldend zusehen. Was waren nun aber die ersten Maßregeln der neuen Regierung? Das Nächste, was sich M. angelegen sein ließ, und zwar zu der Zeit, da Rudolf II. noch nicht gestorben war, die böhmischen Lande aber schon verloren hatte, war seine Verheirathung. Bis dahin hatte er trotz aller Neigung zu den Frauen der Ehe entsagen müssen, weil Rudolf als Haupt des Hauses seine Zustimmung gutwillig nicht gegeben und in einer eigenmächtigen Verbindung einen neuen Grund zu Argwohn und Haß gefunden haben würde. Auch jetzt war Bischof Klesl hart genug, ihm unter politischen und finanziellen Erwägungen die Verschiebung seines Herzenswunsches zuzumuthen. Aber da handelte der Kaiser nach eigenem Antriebe. Noch vor Ablauf des Jahres 1611 vermählte er sich mit seiner Cousine, der Erzherzogin Anna, einer schönen Frau von ruhigem Wesen und beschränktem Sinn. Mit ihr richtete er dann einen Hofstaat ein, dessen Kosten mehr als das Doppelte des Hofhaltes seines Vorgängers betrugen: die Freude des kaiserlichen Paares war, sich in glänzendem Aufzuge zu zeigen oder in ruhigem Behagen die von Rudolf gesammelten Kunstschätze zu betrachten; M. liebte Musik, gesellige Unterhaltung und die derben Späße seines Hofnarren, während Anna eine besondere Vorliebe für ausgiebige Mahlzeiten bethätigte. Zu kurz kamen bei diesem harmlosen Dasein nur leider die öffentlichen Geschäfte. M. vollendete, als er zum Kaiser gewählt wurde, das fünfundfünfzigste Lebensjahr; war es nun das Alter oder waren es die Aufregungen der letzten Jahre, die den bescheidenen Vorrath seiner geistigen Kraft aufgezehrt hatten? – genug, es trat eine unüberwindliche geistige Trägheit in [646] ihm hervor. Seine Unbeweglichkeit in den Regierungsgeschäften war noch ausgesprochener als diejenige Rudolf’s II., und nur darin lag ein vortheilhafter Unterschied, daß, während Rudolf weder sich selbst entschließen konnte, noch die Entschließung Anderer an seiner Statt dulden wollte, der neue Kaiser demjenigen, was die Männer seines Vertrauens vorbereitet hatten, bereitwillig seine Bestätigung gab. Der eigentliche Mann seines Vertrauens war und blieb der Bischof Klesl. Für ihn wurde, um ihm die Leitung der gesammten Regierung in die Hand zu geben, die neue Würde eines Directors des geheimen Rathes geschaffen; und neben ihm konnten die anderen hohen Beamten, wie der für die katholischen Tendenzen eintretende Reichsvicekanzler Ludwig von Ulm oder der Präsident des Reichshofrathes Graf Georg von Zollern, nur in zweiter Linie in Betracht kommen. Klesl war der Mann, der unter den gewaltigen Schwierigkeiten der neuen Regierung die richtigen Wege zu finden hatte. Unterscheiden wir nun in den Richtungen seiner Politik zunächst diejenige, die sich auf das Reich bezog, dann diejenige, welche die österreichischen Dinge anging.

Im Deutschen Reiche war, wie schon bemerkt, die Institution, in der die öffentliche Gewalt vorzugsweise begriffen war, der Reichstag, durch den Zwist der katholischen und protestantischen Partei im J. 1608 gesprengt und damit jede eigentliche Regierung unmöglich gemacht. Wie nun Klesl in diese Verhältnisse eintrat, so hätte man von ihm, dem unerbittlichen Gegner der österreichischen Protestanten, wol erwarten können, daß er die kaiserliche Autorität mit der Macht der katholischen Stände verbunden hätte, um den Streit durch Unterwerfung der protestantischen Stände auszutragen. Allein in dem Augenblicke, da dieser Staatsmann sich den Reichsständen gegenüber sah, zeigte sich in ihm eine unerwartete Geschmeidigkeit; er bekannte den Grundsatz, daß die deutschen Dinge anders behandelt werden müßten als die österreichischen Angelegenheiten. Und in diesem Sinne ließ er den Kaiser schon im zweiten Jahre seiner Regierung einen Reichstag versammeln, mit der Absicht, diesen Versammlungen dadurch neues Leben zu verleihen, daß man sofort die Vermittelung eines Ausgleichs zwischen der katholischen und protestantischen Partei als vornehmste Aufgabe hinstellte. Sowie aber Klesl diesen Gedanken aussprach, schied er seine Sache von der streng katholischen Partei. Denn da diese sich bisher im Besitze der Majorität am Reichstage und im Einklange mit der kaiserlichen Autorität, schließlich auch in Uebereinstimmung mit den Entscheidungen des Kammergerichtes befunden hatte, so war sie überall, wo es sich nicht um thatsächliche Machtverhältnisse, sondern um gesetzliche und richterliche Entscheidungen handelte, ihren Widersachern gegenüber siegreich. Ein Ausgleich zwischen ihr und den Protestanten war darum gar nicht anders denkbar als in der Weise, daß die Katholiken von ihren rechtlichen Vortheilen zu Gunsten des thatsächlichen Machtbesitzes der Protestanten etwas nachgaben. Und diese Consequenz verhehlte sich Klesl nicht. Wie er sich derselben unterwarf, das zeigte ein kurz vor Eröffnung des Reichstages erfolgender Vorgang. Ein Hauptgegenstand des Streites zwischen Katholiken und Protestanten war die Besitznahme der stattlichen Zahl norddeutscher Bisthümer durch protestantische Administratoren: indem die Katholiken diese Administratoren seit 1594 von Sitz und Stimme am Reichstage fernhielten, indem die Kaiser ihnen die Belehnung sowol wie das Lehensindult versagten, sprachen sie es deutlich aus, daß sie in jenem Zustande, der eine Grundlage protestantischer Macht geworden war, eine unerträgliche Usurpation erblickten. Kurz bevor nun M. zum Regensburger Reichtag abging, erschien bei ihm eine Gesandtschaft des bedeutendsten unter den protestantischen Stiftern, des Capitels nämlich und des Administrators des Erzbisthums Magdeburg, und bat für den letzteren um Belehnung oder Lehensindult, sowie um die Gewährung von Sitz und [647] Stimme am Reichstage. Da trat Klesl plötzlich mit dem Vorschlage hervor: man solle das letztere nicht, wol aber ein Lehensindult auf beschränkte Zeit bewilligen. Allerdings wollte er dabei die Gewährung des Indultes mit Bedingungen beschweren, welche die Annahme für einen Protestanten kaum möglich machten, aber die Hauptsache war doch, er schlug dem Kaiser vor, einen Protestanten im Besitze eines Bisthums zeitweilig anzuerkennen. Wie die Parteiverhältnisse damals lagen, war das ein entschlossener Schritt zum Versuche des Ausgleichs zwischen protestantischen und katholischen Ständen. Aber gerade deshalb erhob sich ein gewaltiger Widerstand: im kaiserlichen Rathe erklärte der Vicekanzler Ulm, ein solches Zugeständniß sei gegen das Gewissen, im Reiche vereinigten Baiern und die geistlichen Kurfürsten, der spanische und die päpstlichen Bevollmächtigten ihre Bemühungen zur Hintertreibung des Planes; Klesl kam in diesen Kreisen in den Verdacht eines halben Abtrünnigen und sein Vorschlag mußte vor ihren erbitterten Demonstrationen zur Seite gelegt werden.

Hierdurch war dem Versuche eines Ausgleichs von vornherein der Boden entzogen. Indeß Klesl gab den Muth nicht auf. Er wußte, daß es in beiden Lagern vermittelnde Fürsten gab, wie den Kurfürsten von Sachsen unter den Protestanten, den Erzbischof von Mainz unter den Katholiken, Männer, welche an den extremen Forderungen ihrer Glaubensgenossen kein Gefallen trugen und vor allem vor der Zerreißung des Reiches in Sonderbündnisse erschraken. Auf deren Unterstützung rechnete er, um die Verständigung dennoch anzubahnen und zugleich an der Auflösung der Bündnisse, die den extremen Parteien ihren festen Halt gewährten, zu arbeiten. Und sollte es daneben nicht möglich sein, die Thatkraft der Stände von ihren inneren Streitigkeiten auf andere, in ihrer Art nicht minder bedeutsame Ziele abzulenken? Zu dem für die österreichische Monarchie schmerzlichsten Vermächtnisse der Regierung Rudolf’s II. gehörte der Verlust Siebenbürgens und die starke Stellung, welche die Türken als Beschützer der siebenbürgischen Wahlfürsten an der ungarischen Grenze einnahmen. Nun wandten sich die Verhältnisse so, daß von zwei Fürsten, die damals um die siebenbürgische Krone kämpften, der eine, Gabriel Bathory, sich der Hoheit der ungarischen Krone unterwarf (December 1612), der andere, Betlen Gabor, sich dem Schutze der Türken ergab (Mai 1613). Es handelte sich darum, entweder die gebotene Gelegenheit kräftig zu benutzen und sowol den türkischen Ansprüchen auf den Schutz des Fürstenthums als der Unabhängigkeit desselben von der ungarischen Krone ein gründliches Ende zu machen, oder durch Unthätigkeit eine neue Befestigung jener Ansprüche und dieser Unabhängigkeit zu gestatten. Klesl erkannte die damaligen Verlegenheiten der Pforte, er glaubte, daß eine mäßige Anstrengung der österreichischen, deutschen und christlichen Streitkräfte dazu gehöre, um die Macht der Ungläubigen kräftig zurückzuwerfen; und so, von dem doppelten Patriotismus des Oesterreichers und des Christen emporgetragen, hoffte er, von seinem Schwunge den deutschen Fürsten etwas mittheilen zu können, zu bewirken, daß sie ihre inneren Streitigkeiten über einem ruhmreichen Unternehmen vertagten.

Mit solchen Hoffnungen ließ er den Kaiser im August des Jahres 1613 den Reichstag zu Regensburg eröffnen. Aber wie gründlich wurde er hier enttäuscht! Die Mehrzahl der Protestanten, die sich unter pfälzischer Führung und um den festen Kern der unirten Stände zusammenschlossen, wollte von keiner Verhandlung über die kaiserlichen Vorlagen hören, so lange ihnen nicht ein befriedigender Ausgleich über ihre Machtansprüche, die sie den Katholiken und der Reichsregierung gegenüber erhoben, gesichert sei, und dieser Ausgleich sollte durch keine höhere Entscheidung als durch freie Uebereinstimmung der Parteien erfolgen. Die katholischen Stände stellten den Ansprüchen der Protestanten die ihrigen [648] entgegen, welche jene nicht nur verneinten, sondern in’s Gegentheil verkehrten; die Entscheidung über den ganzen Streit sollte nach ihrer Auffassung lediglich durch die Majorität der Stände und die Autorität des Kaisers, zwei Mächte, die beide auf ihrer Seite waren, gegeben werden. Was wollte es da sagen, wenn nun Klesl lange Conferenzen mit den protestantischen Reichstagsgesandten veranstaltete und den erbitterten Parteien zum Frieden rathen ließ, ohne ihnen die Mittel zum Frieden angeben zu können? Das Ende war, daß die pfälzische Partei auf ihrer Weigerung, an den Reichstagsverhandlungen Theil zu nehmen, beharrte, und daß die übrigen Stände die Versammlung mit der Bewilligung einer Türkenhülfe schlossen, von der der Kaiser gewiß nicht viel gesehen hat.

Wie nun aber die beiden Parteien vom Reichstage zurückkehrten, abermals belehrt über ihre Unversöhnlichkeit und über die Unfähigkeit der Reichsgewalt, sie im Zaume zu halten, da mußten sie wol auf dem Wege der selbständigen Lösung ihrer Streitfragen voranschreiten. Vor allem geschah dies in der bedeutendsten Verwickelung jener Zeit, in dem Jülicher Erbfolgestreit. Die gemeinsame Regierung der die Jülicher Lande besitzenden Fürsten war von jeher eine sehr unfriedliche gewesen; vollends unhaltbar wurde sie, als der Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Neuburg seit 1612 seinen Rückhalt in Baiern suchte, hierauf im J. 1613 im Stillen zur katholischen Religion übertrat und dann seine Vermählung mit Magdalena, der Schwester des bairischen Herzogs, vollzog. Es wurde damit eine Spaltung herbeigeführt, welche die protestantische Partei schwer schädigte, aber dem Kaiser unmittelbar keinen Vortheil brachte, da Neuburg ebenso entschlossen war, das von jenem begünstigte Haus Sachsen von den Jülicher Landen fern zu halten, als seinen eigenen vom Kaiser als Usurpation betrachteten Besitz zu behaupten. Nicht mit dem Kaiser, sondern mit Baiern, Spanien und dem Erzherzog Albert in Brüssel verständigte sich Wolfgang Wilhelm, indem er jetzt den gewaltsamen Conflict mit Brandenburg zu dessen Verdrängung aus den Jülicher Landen herbeizuführen strebte. Und gleich ihm wandte sich Brandenburg, indem es sich seinerseits zu dem entsprechenden Verfahren anschickte, nicht an das Reich, sondern an die Generalstaaten der vereinigten Niederlande. Im Frühjahr 1614 brach dann das Wetter aus. Die Staaten, um Brandenburg zu schützen, bemächtigten sich der Festung Jülich; das Heer des Erzherzogs Albert, um Neuburg zu behaupten, besetzte die Stadt Wesel und breitete sich weit im Jülicher und clevischen Lande aus; es schien, als ob der Jülicher Erbfolgekrieg wieder ausbrechen und zugleich der große Kampf zwischen Spanien und den Niederlanden wieder aufgenommen werden sollte. Aber eben die Gefahr einer unabsehbaren Verwirrung machte die Parteien gefügig. Unter Vermittelung der Union und auswärtiger Mächte (Frankreich, England, Staaten) wurde in Xanten zwischen Brandenburg und Neuburg ein Vergleich gestiftet, dessen Bestimmungen allerdings nicht vollständig zur Durchführung kamen, der aber statt der bisherigen gemeinsamen Regierung die Theilung der Lande zwischen den besitzenden Fürsten einführte. Dieser Vertrag enthielt eine schwere Schädigung der protestantischen Sache. Denn während bisher die Kräfte der Jülich-Clevischen Lande die Politik der unirten Stände und der antiösterreichischen Mächte unterstützt hatten, wurde nunmehr die eine Hälfte derselben in den Dienst der Bestrebungen der Liga und der belgischen Regierung gestellt. Nicht minder erlitt das Ansehen der kaiserlichen Regierung eine abermalige Schädigung. So groß war die Mißachtung und das Mißtrauen gegen diese Regierung, daß nicht bloß der protestantische Theil, sondern auch Wolfgang Wilhelm und seine katholischen Verbündeten ihre Vorbereitungen trafen, ohne dem kaiserlichen Hofe etwas zu verrathen; erst in dem Augenblicke, da Spinola, der General des Erzherzogs Albert, die Invasion der Jülicher Lande [649] vornahm, machte der Erzherzog dem Kaiser eine Anzeige davon. Und wie der Krieg, so wurde der Friede ohne Rücksicht auf das Haupt des Reiches gemacht. Während die kaiserliche Regierung den Besitz Neuburgs und Brandenburgs bestritt, und entweder die Aufnahme Sachsens in den Besitz oder gar eine Sequestration der Lande forderte, waren im Xantener Vertrage die possidirenden Fürsten darüber einig, daß sie jeden Versuch einer Schmälerung ihres Besitzes mit geeinten Kräften zurückzuweisen hätten. Die Parteien führten eben Krieg und schlossen Vertrag, als ob keine Reichsgewalt mehr existirte.

Unter solchen Erfahrungen griffen in der kaiserlichen Politik zwei verschiedene Richtungen Platz: eine, welche an das gewaltsame Vorgehen katholischer Mächte den Anschluß suchte, eine andere, welche das beim letzten Reichstag angestellte Vermittelungsgeschäft wieder aufzunehmen strebte. Als Vertreter der ersteren Richtung erschien im December 1614 der Graf Georg von Zollern in Brüssel und überraschte die dortige Regierung mit dem Vorschlag: es möge die im Hinblick auf die Jülicher Lande vorgenommene Kriegsrüstung fortgesetzt werden, indem durch Beiträge Spaniens, des Kaisers und katholischer Stände eine Armee von 29 000 Mann auf die Zeit eines Jahres aufgestellt würde. Als Zweck der imposanten Streitmacht wurde angegeben: Herstellung der kaiserlichen Autorität, Erhaltung der katholischen Religion und des Hauses Oesterreich, ohne daß jedoch die Absichten im einzelnen näher bestimmt worden wären. Der ganze Vorschlag erfreute sich gewiß nicht der Billigung des Bischofs Klesl; er entsprang den Bestrebungen einer Faction des kaiserlichen Hofes, und wie er so der festen Grundlage entbehrte, so wurde er auch nicht ernstlich behandelt. Aber der Gedanke, der ihm zu Grunde lag, blieb auch in der Folgezeit lebendig; ein Jahr nachher wurde er von Erzherzog Maximilian im Einvernehmen mit den geistlichen Kurfürsten aufgenommen; er enthielt die Absichten der dem Bischof Klesl feindlichen Partei am kaiserlichen Hof. Der Bischof Klesl seinerseits hatte dagegen, wie schon sein Auftreten am Regensburger Reichstag zeigte, seinen früheren Eifer abgekühlt, und der eigentliche Grund dieses Sinneswechsels war der Einblick in die Ohnmacht seines Herrn. Bedrängt wie der Kaiser war von schweren finanziellen Nöthen, angewiesen auf die Unterstützung von Landständen, die bei einer ihnen mißliebigen Wendung der kaiserlichen Politik zum sofortigen Aufstand gerüstet waren, konnte er nach Klesl’s Ueberzeugung nicht mit eigenen Mitteln in eine Actionspolitik eintreten; wandte er sich aber an die Hülfe des Reichs, wo die Action sich selbstverständlich gegen die Unirten wenden sollte, so hatte er nichts anderes zu erwarten, als daß die conservativen Stände, mit Kursachsen an der Spitze, ihn verließen, die Liga dagegen, und vollends die auswärtigen Verbündeten seinen Namen ihren Sonderzwecken dienstbar machten. So kehrte denn Klesl in seinen Gutachten und Verhandlungen immer wieder auf den früheren Gedanken zurück, durch freie Verhandlungen zwischen den Ständen beider Parteien einen Ausgleich zu erstreben, der ein Zusammenwirken derselben für gemeinsame Zwecke und in den alten verfassungsmäßigen Formen wieder ermöglicht hätte. Aber er kam dabei über bloßes Zureden nicht hinaus, und das einzige Ergebniß seiner Bemühungen war, daß am kaiserlichen Hofe eine tiefe Spaltung einriß, und daß die Liguisten, weil sie Zugeständnisse von ihm an die Protestanten fürchteten, die Unirten dagegen, weil sie solche Zugeständnisse von ihm vergeblich erwarteten, sich mit gleichem Mißtrauen und Unwillen gegen ihn erfüllten. Unter solchen vergeblichen Versuchen und nichtigen Entwürfen gelang es also der kaiserlichen Regierung keineswegs, daß Reich wieder staatlich zu einigen und dem kaiserlichen Titel einen bedeutenden Inhalt zu geben.

Nicht ganz so ohnmächtig, aber gerade deshalb den gewaltsamen Rückschlag rascher hervorrufend, war in derselben Zeit ihre den Erblanden zugewandte [650] Politik. Gegenüber den Erblanden war, im Sinne Klesl’s wie des kaiserlichen Hofes überhaupt, vor allem eine Gefahr abzuwenden, die Verwirklichung der von den Böhmen beabsichtigten Conföderation der Lande. So lange nun die Hoffnung lebendig war, den Krieg gegen die Türken und Siebenbürger zu erneuern, glaubte man auch das Mittel zur Abwendung jener Gefahr in der Hand zu haben: mit Eröffnung des Krieges mußte der Kaiser ein Heer zu seiner Verfügung bekommen, ein solches aber war selbstverständlich ebenso geeignet seine äußeren Feinde, wie die inneren Widersacher seiner Autorität zu bändigen. Und eben auch von diesem Gesichtspunkte, nicht bloß aus den oben angeführten Gründen betrieb Klesl im J. 1613 so eifrig die Rüstungen gegen die Türken. Er hoffte damals, von Spanien und dem Papst, vom Reich und den Ständen der Erblande die Mittel dazu bewilligt zu erhalten. Allein wie seine Versuche im Reiche fehl schlugen, ist schon erzählt. Gleichzeitig erlangte er auch vom Papste keine, von Spanien nur unbedeutende Geldzahlungen, und der von ihm bekämpfte Betlen Gabor setzte sich unter türkischem Schutz in den Alleinbesitz der siebenbürgischen Herrschaft; es blieb der kaiserlichen Regierung nur noch übrig, sich mit dem Antrag auf Geldbewilligung an die Stände der Erblande zu wenden. Sie machte diesen letzten Versuch, indem sie von vornherein wenig Hoffnung auf Erfolg hatte, und den defensiven Gesichtspunkt der bloßen Erhaltung ihrer Hoheitsrechte über Siebenbürgen, unter Anerkennung des vorher bekämpften Betlen Gabor, in den Vordergrund stellte. Die erste Erfahrung, welche ihr dabei zu Theil wurde, war, daß der Gedanke der Conföderation insofern sich beinahe der sämmtlichen Stände bemächtigt hatte, als sie von einer abgesonderten Verhandlung über die Frage eines allgemeinen Krieges nichts hören wollten. Man mußte sich zu dem Versuch verstehen, die Deputationen sämmtlicher Landstände – sogar diejenigen von Vorder- und Innerösterreich waren nicht ganz unvertreten – zu einer äußerlich imposanten Versammlung in Linz zu vereinigen (August 1614). Da aber zeigte es sich, daß die zweideutige Haltung, welche Betlen Gabor inzwischen eingenommen hatte, und in der er sowol den Türken wie dem Kaiser seine Ergebenheit erklärte, um in Wahrheit sich von dem einen wie dem anderen gleich unabhängig zu machen, den Ständen keineswegs so unerträglich vorkam, wie dem Bischof Klesl, und daß ihnen die Klärung des Verhältnisses Siebenbürgens zur ungarischen Krone, sowie die Erledigung einzelner Grenzstreitigkeiten zwischen Ungarn und den Türken kein genügender Anlaß zu sein schien, um die Opfer eines schweren Kriegs zu übernehmen. Ohne Ergebniß ging die Versammlung, welche die Einheit der österreichischen Monarchie darstellen sollte, aus einander. Nachdem sie aber aufgelöst war, und nun statt des Krieges der Friede mit Betlen Gabor und den Türken auf Grund des unklaren thatsächlichen Zustandes geschlossen werden mußte, konnte die Regierung dem Drängen der Böhmen zur Abhaltung desjenigen Generallandtages, auf dem die gefürchtete Conföderation der Lande berathen werden sollte, nicht mehr ausweichen.

Im Juni des J. 1615 wurde diese Versammlung in Gestalt eines böhmischen Landtags, zu dem die Deputationen der übrigen Erblande des M. berufen waren, zu Prag eröffnet. Hier jedoch wandten sich endlich die Dinge zum Vortheil der Regierung. Wenn in den letzten Zeiten Rudolf’s II. sich die protestantischen Stände in allen Landen desselben so gewaltig erhoben, daß sie beim Antritt des M. beinahe so auftraten, als ob sie mit der Gesammtheit der Landstände identisch wären und deren gesammte Macht in der Hand hätten, so lag das doch zum Theil an einer vorübergehenden Fügung der Dinge; sobald eine nur einigermaßen stetige Regierung eintrat, machten sich wieder die Folgen der katholischen Gegenreformation geltend; überall schloß sich in den ständischen [651] Versammlungen eine katholische Partei gegenüber der die Mehrzahl der adeligen Stände umfassenden protestantischen Vereinigung wieder zusammen. Dies war ein erster Grund des beginnenden Rückgangs der protestantischen Sache; dazu gesellte sich als zweiter Grund die Zwietracht und Eifersucht der Lande unter sich. Die böhmischen Protestanten hatten sehr richtig gesehen, wenn sie in der Einigung sämmtlicher Stände, d. h. in ihrem Sinne, sämmtlicher protestantischer Stände, eine Bedingung ihrer weiteren Machtentwickelung erkannten; allein eine dunkele Wolke von Streitigkeiten, aus Stammesgegensätzen, persönlicher und provincieller Eifersucht, aus Fragen der Landesrechte und der politischen Richtungen erwachsen, stand zwischen diesem Wunsch und seiner Erfüllung. Als nun der Prager Landtag eröffnet wurde, traten alle diese der Sache der Protestantenpartei feindlichen Kräfte in Wirksamkeit. Klesl, in seinem Bestreben, die Conföderation, wie die Böhmen sie wollten, durchaus zu verhindern, hatte darauf gerechnet, und wie er nun mit der ihm besonders eigenen Kunst bei leitenden Persönlichkeiten eingriff, durch Drohungen schreckend und mit Verheißungen lockend, da gelang es ihm, der Prager Versammlung das gleiche Geschick zu bereiten, wie es zu seinem Schmerz der Linzer Tag erlitten hatte. Die protestantischen Stände kehrten heim, mit dem Bewußtsein, daß ihre Streitkräfte isolirt seien.

Im Zusammenhang mit der so erlittenen Niederlage der protestantischen Stände, theils ihr vorausgehend, theils ihr nachfolgend, ging nun das Bestreben der kaiserlichen Regierung, still und stetig, darauf aus, in der Behandlung, sowol des Protestantismus als der die protestantische Sache vertretenden Landstände die Dinge auf den Stand und in die Richtung zurückzuführen, worin sie sich unter Rudolf II., vor Bocskay’s Erhebung, befunden hatten. In dieser, auf das Innere der Lande gerichteten Politik erkannte man einerseits wieder die alte kampflustige Art des Bischofs Klesl, seinen harten Widerspruch gegen die von seinem Herrn gemachten Concessionen an die Ketzer, anderseits jedoch verleugnete er auch hier nicht völlig das Streben nach Vermittelung und Frieden, welches sein Verhalten in den Angelegenheiten des Reichs bezeichnete. Die von ihm geleitete Reaction war um vieles vorsichtiger als die Rudolf’s II.; am meisten zurückhaltend war sie in Ungarn und Oberösterreich, verhältnißmäßig leise trat sie auch in Unterösterreich auf, am schärfsten ging sie in Böhmen vor, hier aber, wie es scheint, weniger von Klesl, als von einheimischen katholischen Großen, wie dem Kanzler Zdenek von Lobkowitz geleitet. Indeß darüber konnte kein Zweifel sein, die kaiserliche Regierung, unterstützt von eifrigen katholischen Prälaten und Parteigängern in den einzelnen Landen, legte einen schweren Druck auf die Lande, unter dem allmählich der Protestantismus in den königlichen und katholischen Herrschaften, der Protestantismus und die communale Selbständigkeit in den Städten, endlich der Einfluß protestantischer Herren in hohen Aemtern erstickt werden mußte, und zugleich ein Angriff auf die Religionsfreiheit der adeligen Herren vorbereitet werden mochte. Konnte es da aber anders sein, als daß die Stände sich der Tradition der letztvergangenen Jahre erinnerten? Gegen Rudolf’s Gewaltherrschaft hatten sie M. erhoben; als dieser sie zu bedrücken anfing, schritten sie fort zu dem verwegenen Gedanken eines Wechsels der Dynastie. Im J. 1614 machte sich der Graf Thurn zum Sprecher einer Fraction böhmischer Stände, welche den Kurfürsten von Sachsen mit Aussichten auf die böhmische Krone zu locken suchte; im Januar 1617 erklärte der Führer der oberösterreichischen Protestanten, Erasmus von Tschernembl, einem Abgeordneten des Fürsten Christian von Anhalt: bei der Gefahr, daß beim Tode des Kaisers seine Lande dem Hause Oesterreich entrissen werden möchten, beten fromme Patrioten zu Gott, daß die Lande in diesem Falle doch nicht in [652] die Gewalt eines päpstlichen fremden Tyrannen, sondern an einen tapfern, deutschen, kriegsverständigen Fürsten kommen möchten.

Das waren Bestrebungen von unermeßlicher Aussicht, in denen sich nun wieder die Gegensätze innerhalb der kaiserlichen Erblande mit denjenigen, die wir im Innern des Deutschen Reiches fanden, zusammenschlossen. Auch im Reiche nämlich hatte das Bewußtsein von der einem elementaren Ausbruch entgegentreibenden Entwickelung der Parteiverhältnisse das Haupt der Unirten, den Kurfürsten von der Pfalz, zu dem Vorsatz getrieben, die Kaiserkrone, wenn irgend möglich, beim Tode des M. dem österreichischen Hause zu entziehen; man hoffte am kurpfälzischen Hofe, wenn keinen protestantischen, so doch einen dem Hause Oesterreich fremden katholischen Fürsten erheben zu können. Solche Bestrebungen, die also die Macht der Habsburger gleichzeitig in ihren Erblanden wie im Reich angriffen, blieben der kaiserlichen Regierung, dem österreichischen Hause und den befreundeten Mächten nicht verborgen. Um ihnen entgegenzutreten, fanden sich schon in den Jahren 1612 und 1613 der Kaiser und die Erzherzoge, Spanien und der Papst in dem Bestreben zusammen, die Nachfolge im Reich wie in den Erblanden in der Art festzusetzen, daß sowol die Herrschaft des Hauses Oesterreich als die Fortsetzung der Politik im österreichischen und katholischen Sinne gesichert werde. Der Nachfolger, über den sie sich einigten, war das Haupt der durch die Theilung Ferdinand’s I. gebildeten Grazer Seitenlinie, der Erzherzog Ferdinand von Steiermark-Kärnthen. Damit der Uebergang der Regierung auf diesen Fürsten ermöglicht würde, bedurfte es zweierlei Verhandlungen: einmal mit den deutschen Kurfürsten, um deren Wahl noch bei Lebzeiten des M. auf Ferdinand zu lenken, sodann mit den Brüdern des Kaisers und dem Könige von Spanien, um dieselben zum Verzicht auf ihr wirkliches oder vermeintes Näherrecht an die Nachfolge in des Kaisers Erblanden zu Gunsten des Erzherzogs Ferdinand zu bestimmen. Bei den ersten Verhandlungen trat sofort wieder der Gegensatz zwischen Klesl und der scharf katholischen Partei hervor. Klesl fürchtete sich vor einem Kurfürstentag, weil er, wenn nicht vorher eine Verständigung zwischen den confessionellen Parteien getroffen sei, eine Sprengung desselben, gleich derjenigen des letzten Reichstages voraussah; sein Grundsatz war: erst Unterhandlung über einen Ausgleich, dann Erörterung der Wahl. Im Widerspruch mit ihm rechnete die katholische Actionspartei, deren Sache in dieser Angelegenheit von Erzherzog Maximilian geführt wurde, daß gegen die Vornahme der gewünschten Wahl doch ernstlich nur Pfalz und allenfalls Brandenburg sei; sie meinte, man solle den Kurfürstentag wagen und mit Hülfe einer österreichisch gesinnten Majorität jenen Widerstand brechen. Unter solchen Erwägungen, welche die längst vorhandene Spaltung am kaiserlichen Hofe abermals vertieften, kamen die Verhandlungen über die Nachfolge im Reich nur langsam vorwärts; zu festen Ergebnissen gelangten aber die entsprechenden Bemühungen in den Erblanden des Kaisers. Bis Juni 1617 waren die nöthigen Verzichte erwirkt; sofort wandte man sich dann an die Stände erst von Böhmen, dann von Ungarn, um ihre Zustimmung zu Ferdinand’s Erhebung zum Könige der beiderseitigen Kronlande zu erwirken. Wenn nun aber irgend etwas die protestantische Opposition unter diesen Ständen, besonders unter den böhmischen, aufs äußerste erbittern mußte, so war es die Aussicht, die Herrschaft gerade in die Hände des Erzherzogs Ferdinand übergehen zu sehen; man war gewohnt, ihn als die Verkörperung der dem Protestantismus feindlichen Bestrebungen anzusehen; man kannte ihn als einen Mann, der in der rücksichtslosen Verfolgung der katholischen und monarchischen Reaction nicht einmal durch die schwersten politischen Verwickelungen abzuschrecken war, weil seine Fassungskraft zur Würdigung derselben nicht ausreichte. Trotzdem gelang es der Regierung, [653] den Widerstand auch diesmal niederzuschlagen; im Juni 1617 wurde Ferdinand vom böhmischen Landtage zum Könige nicht, wie die protestantische Opposition unter Vorwendung des angeblichen freien Wahlrechtes wollte, „gewählt“, sondern unter Berücksichtigung des Erbrechtes „angenommen“; im Mai des folgenden Jahres wurde er vom ungarischen Reichstage unter Formeln, in die man Wahlrecht oder Erbrecht zugleich hineinerklären konnte, zum Könige von Ungarn erwählt.

Diese beiden Wahlen Ferdinand’s schienen den Triumph der kaiserlichen Regierung über die protestantischen Stände zu vollenden. Aber in demselben Moment, da die Stände in Ungarn wählten, erfolgte von Böhmen aus der Rückschlag. Die hinsichtlich der Kirchen von Klostergrab und Braunau gefällte und gewaltsam durchgeführte Entscheidung, welche den Protestanten auf geistlichen Gütern das Recht des Kirchenbaues aberkannte, brachte die stetig genährte und bisher stets niedergehaltene Erbitterung der protestantischen Partei in Böhmen zum allgemeinen Ausbruch und führte zu den Scenen des Fenstersturzes und zu der Einsetzung einer revolutionären Regierung. Das war eine Wendung der Dinge, welche die von Klesl geleitete Politik des Kaisers mit einem Male an’s Ende ihrer Auskünfte stellte. Ausgehend von dem Bekenntniß, daß der kaiserlichen Regierung zu einer kriegerischen Action die Kräfte abhanden gekommen seien, daß ihr also zwischen den mächtigen Gegensätzen, die sie zu überwinden berufen war, eine Politik der Vermittelung und Täuschung geboten sei, welche den gewaltsamen Zusammenstoß als das äußerste Uebel hintanhalte, sah sich Klesl nunmehr doch in den Krieg getrieben, den er über alles fürchtete. Er konnte sich in den Drang der Dinge nicht hineinfinden; er hoffte auch jetzt noch, mit gütlichem Unterhandeln die Böhmen beschwichtigen zu können. Aber da erhob sich die Partei der gewaltsamen Action, welche an dem Erzherzog Maximilian einen alten, an dem eben erhobenen König Ferdinand einen neuen Führer besaß; seit lange gewöhnt, dem Kaiser gegen die Geschäftsleitung seines Ministers Vorstellungen zu machen, drang sie jetzt mit Entschiedenheit auf dessen Entlassung. M. war inzwischen nicht nur geistig, sondern auch körperlich gebrechlich geworden, er war ein alter von der Gicht geplagter Mann. Allein der schöne Zug gemüthlicher Treue war ihm auch jetzt noch unverloren; und so, obgleich die große Mehrzahl der kaiserlichen Räthe auf die Seite der Erzherzöge trat, setzte er dem Andringen derselben eine unüberwindliche Passivität entgegen. Die Folge war, daß Ferdinand und Maximilian beschlossen, mit Gewalt in die leitende Stelle Klesl’s einzudringen: sie ließen am 20. Juli, als der zweite Monat seit dem Fenstersturz noch nicht völlig abgelaufen war, den Mann des unbedingten kaiserlichen Vertrauens eigenmächtig gefangen setzen. Gegen ein solches Verfahren aufzukommen, zeigte sich M. nicht im Stande. Zuerst war er voll ohnmächtiger Erbitterung. Als ihm aber die Gewaltthäter mit Achtung begegneten, als die persönliche Einwirkung Klesl’s auf sein Gemüth aufhörte, und an deren Stelle der Einfluß seiner Widersacher trat, da ergab er sich in den Wechsel nicht nur der Personen, sondern sogar der Gesinnung. „Sollte“, so antwortete er auf die Anschuldigungen gegen Klesl, „unser vertrautester und geheimster Rath dergleichen wirklich uns gethan haben, dann habt Ihr dem losen Lecker sein Recht widerfahren lassen“. Die Leitung der Regierung glitt seit dieser Gewaltthat natürlich noch vollständiger aus der Hand des Kaisers, da sie jetzt an Männer, wie den König Ferdinand und den spanischen Gesandten Oñate, kam, die nicht durch sein Vertrauen berufen waren. Unter deren Walten trieb man in eine Politik des Krieges, welche die äußerste Anspannung der eigenen Kräfte, die Erkaufung der Hülfe Spaniens und der Liga um den Preis der Unterwerfung der kaiserlichen Regierung unter die weitergreifenden Interessen dieser Verbündeten [654] erforderte. M. ließ sich nachziehen; nur daß in seiner Seele seit Entfernung des leitenden Ministers eine Leere und eine tiefe Traurigkeit entstand, welche sein Lebensende verdüsterte und vielleicht beschleunigte. Im December 1618 erlebte er noch den Schmerz, daß seine Gemahlin ihm im Tode voranging. Ein Vierteljahr darauf, am 20. Mai 1619, schied er selber aus seinem sturmerfüllten Leben.

Die Litteratur der Geschichte des Matthias fällt mit der Litteratur der deutschen und niederländischen Geschichte seiner Zeit zusammen. Ich beschränke mich auf einige specielle Angaben. Für das niederländische Unternehmen und die Bewerbung um Bisthümer: Chmel, die Handschriften der k. k. Hofbibliothek in Wien I S. 46 ff. Lossen, der kölnische Krieg I. Ueber die Zeit nach dem niederländischen Unternehmen und vor der österreichischen Statthalterschaft Notizen bei Hurter, Ferdinand II, Band V, und Pritz, Geschichte des Landes ob der Enns II. Ueber die Zeit der österreichischen Statthalterschaft und der Zerwürfnisse mit Rudolf: neben den allgemeinen Werken von Gindely, Ritter etc. besonders Stieve, die Politik Baierns 1591–1607 (Briefe u. Acten z. Gesch. des dreißigjährigen Kriegs IV, V). Für die Zeit des Antritts der kaiserlichen Regierung und der Regierung selber: Ritter, Politik und Geschichte der Union 1610–13 (Abhandlungen der Münchener Academie. Histor. Cl. XV). Gindely, Gesch. des 30jähr. Kriegs I. Für die Reaction im Erzherzogthum Oesterrreich während dieser Zeit: Mittag, Beiträge z. Gesch. Oestreichs (Bonner Dissertation 1882). – Ich habe vielfach ungedrucktes Material benutzt.