ADB:Heinrich III. (Bischof von Straßburg)
Berthold (V) von Trier. Seine Verwaltung fällt in die Zeit des Interregnums. Er war ein erklärter Gegner der Hohenstaufen. Als Konrad, Friedrichs II. Sohn, unterlegen, nimmt H. die Schlösser und Oertlichkeiten von Haldenburg (bei Mundolsheim), Kronenburg, Dolenberg, Mastberg, Offenburg, Gengenbach ein; Kaisersberg und Schlettstadt dagegen leisten tapfern Widerstand. Mit Straßburg setzt sich der Bischof in gutes Vernehmen, befreit die Stadt vom Weinbann und unterwirft die Statuten einer Revision (a. 1249), an welcher die Domherrn, die Mitglieder des Raths und vornehmen Bürger theilnahmen. Es ist der Hauptakt seiner Verwaltung. Die vom J. 1249 datirenden Artikel (deutsch und lateinisch) sind eigentlich nur sechszehn an der Zahl; die übrigen vierundzwanzig wurden nach und nach hinzugefügt. (Der lateinische Text mit altdeutscher Uebersetzung, in Mone’s Anzeiger 1837 p. 23 von Strobel zitirt). Es wurden in dieser Lokalgesetzgebung vorzüglich die Rechte der Frauen berücksichtigt. Im Ganzen war Heinrichs Verwaltung für die Stadt ersprießlich; nicht so die seines Nachfolgers Walter’s (VI) von Geroldseck (1260–1263) der im Kampfe gegen die Bürgerschaft, bei Hausbergen, den Kürzern zog. – Die Stiftung des Klosters Marienthal a. 1257 [623] hat für die Lokalgeschichte der frommen Pilgerfahrten im Elsaß einigen Werth; die klerikalen Schriftsteller haben sich mehrfach damit befaßt.
Heinrich von Dickra-Stahleck, Bischof von Straßburg, 1244–1260. – Seine Familie stammt aus einem Schloß in der Unterpfalz bei Bacharach. Er war der Nachfolger des Bischofs