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ADB:Heinrich II. von Veringen

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Artikel „Heinrich von Vehringen, Bischof von Straßburg“ von Ludwig Spach in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 621–622, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_II._von_Veringen&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:52 Uhr UTC)
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Heinrich von Vehringen, Bischof von Straßburg, von 1201 oder 1202 bis 1223. Das Stammschloß seiner Familie lag an einem Nebenflüßchen der Donau in Schwaben; einer seiner Vorfahren Hermannus Contractus, Graf von Vehringen, war der Vater des St. Galler Chronisten. Das Geschlecht erlosch gegen die Mitte des 14. Jahrhunderts. Der Bischof Heinrich hatte sich zuerst [622] für Otto von Braunschweig gegen die Hohenstaufen erklärt, aber nachdem Papst Innocenz III. für den Enkel Friedrich Barbarossa’s temporär Partei ergriffen, ward auch der Bischof Beschützer Straßburgs und bestätigte die städtischen Privilegien, erneuerte die von Bischof Heddo (Eddo) getroffenen Verfügungen der sieben Archidiakonate, befreite Frau Bertrade zu Nußdorf von den Rechtsansprüchen der Scharfenberg in Bezug auf Dienstpflicht, vermehrte die Einkommen des Bisthums durch Abtretung des unangebauten „Gebreites“ bei Ruffach an einige seiner Leute, ließ sich vom Stadtvogte sämmtliche mit seinem Amte verbundenen Lehen zurückgeben und belehnte ihn aufs neue damit. Durch mehrfache Verhaltungsmaßregeln zeigte er sich als Schiedsrichter zwischen streitenden Parteien friedliebend. – Er befestigte Dachstein, begünstigte die Gründung des Waisen- und Armenhauses zu Stephansfeld durch die Grafen von Werde, 1214 und 1220, die Stiftung des Zufluchtshauses zu Steige durch Adelheid Aebtissin von Andlau (1220). – Beiläufig zu bemerken ist, daß unter seinem Episkopat durch Woelfelin (V), kaiserlichen Landvogt zu Hagenau, mehrere Flecken, Dörfer und Abteien befestigt wurden. – Der Bischof war mildthätig, aber streng handhabte er die kirchliche Disciplin. Gegen die sogenannten Ortlieber, die Brüder des freien Geistes, eine Zweigsekte der Albigenser, wurde eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet, wer nicht widerrief, zum Feuertode verdammt. „Die Ketzergrube“ vor dem Kronenburgerthor bezeugte die unerbittliche bischöfliche Gerichtsbarkeit in Glaubenssachen. – In seine bischöfliche Regierungszeit fällt indessen der bekannte Kinderkreuzzug (1212–1213), an welchem sich ebenfalls Bewohner von Straßburg betheiligten, und der in Italien kläglich endete. Mit dem Kaiser hatte der Bischof 1215 das Kreuz genommen. Sein Tod erfolgte den 11. März 1223; beigesetzt wurde er in der St. Andreaskapelle im Münster.

v. Iselin, IV. p. 744 – Guillimann, Episcop. Argent. p. 269 u. ff. – Würdtwein, Apparat. diplom. X. p. 207. 255. 288 von Strobel zitirt – Strobel, Geschichte des Elsasses I, p. 475. 478 u. ff. – Karl Schmidt, über die Sekten zu Straßburg im Mittelalter, in Illgens theol. Zeitschrift 1840. 3. Heft p. 21. von Strobel zitirt. – Speculius’ Collectaneen, von Strobel zitirt; ging im Brande der Bibliothek von Straßburg zu Grunde – L. Spach, Histoire de la basse Alsace p. 81 u. ff.