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ADB:Heinrich I. (Erzbischof von Trier)

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Artikel „Heinrich I., Erzbischof von Trier“ von Leopold von Eltester in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 623, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_I._(Erzbischof_von_Trier)&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:42 Uhr UTC)
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Heinrich I., Erzbischof von Trier, 956–964, war der Sohn des ostfränkischen Grafen Otto, der als Ahnherr der Grafen von Henneberg gilt, ein Bruder von Bischof Poppo von Würzburg und Enkel einer Schwester des deutschen Königs Heinrich I. Dieser Verwandtschaft verdankte er im Sommer 956 die Erhebung auf den erzbischöflichen Stuhl von Trier und lohnte diese Auszeichnung durch treue Anhänglichkeit an seinen Vetter Otto I. Heinrichs erste Sorge war in Trier die Wiederherstellung der Stiftskurien, als Vorbedingung einer strengeren Handhabung der Disciplin gegen den laxer gewordenen Domklerus. Den von ihm gleichzeitig erweiterten Markt zierte er durch das noch vorhandene Marktkreuz, ein auf steinerner Säule aufgerichtetes byzantinisches Kreuz, welches in einer lateinischen Inschrift vom J. 958 die wunderbare Erscheinung von Kreuzen auf den Kleidern der Menschen feiert. Am 26. Mai 961 wohnte Erzbischof Heinrich der Krönung König Otto’s II. zu Aachen und im November 963 der Kirchenversammlung zu Rom bei, welche auf den Antrag Kaiser Otto’s des Großen den Papst Johann XII. seiner Würde entsetzte. Auf einem zweiten Römerzuge mit Otto I. starb H. auf der Rückkehr von Rom am 3. Juli 964 an einem nicht näher bezeichneten Orte in Italien an der Pest. Sein Leichnam fand zuerst in Parma die Ruhestätte, wurde jedoch durch seinen Nachfolger Theoderich wieder erhoben und nach Trier gebracht, wo er in der Andreaskapelle neben dem Dome beigesetzt wurde.

Gesta Trevir. ap. Hontheim: Prodromus hist. Trevir. cap. XLIV. Görz: Regesten der Erzbischöfe von Trier S. 5 Görz: Mittelrhein. Regesten S. 274 ff.