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ADB:Heinrich I. (Bischof von Chiemsee)

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Artikel „Heinrich I., Bischof von Chiemsee“ von Franz Valentin Zillner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 509, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_I._(Bischof_von_Chiemsee)&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 05:47 Uhr UTC)
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Heinrich I., Bischof von Chiemsee, 1252–1266, aus dem Predigerorden, wurde von Philipp, dem Erwählten von Salzburg, auf jenen Stuhl berufen. Als aber Philipp zu Mühldorf ein großes Turnier und Knappenspiele veranstaltet hatte, auch sonst ganz nach Rittersitte lebte und sich weigerte, die Weihen zu nehmen, wurde auf Geheiß des Papstes auf dem Tage zu Hallein zur Wahl eines anderen Erzbischofes geschritten. Clerus und Dienstmannen vereinigten sich auf vier Wahlmänner, Heinrich von Chiemsee an deren Spitze, welche den Bischof Ulrich von Seckau zum Erzbischof verlangten. Philipp, darüber erbost, ließ im Erzstift sengen und brennen, und Papst Alexander IV. beauftragte den Bischof von Chiemsee in seinem Namen jenen nach Rom vorzuladen und von ihm die Städte und Vesten des Erzstiftes abzufordern. Aber Philipp, „der peynige Mann“, hielt Alles in Schrecken, verjagte die Domherren und verheerte des Domstifts und die chiemseeischen Güter. Bischof H. sprach nun über das ganze Land das Interdict aus (1257) und begab sich nach Viterbo zum Papste, der Philipp absetzte, die Wahl Ulrich’s bestätigte, und dem Bischofe H. auftrug, die Auslieferung der Städte und Vesten unter Androhung von Kirchenstrafen und mit Hilfe der Suffraganen und Dienstmannen zu erzwingen (1258). Dies gelang vor der Hand nicht, bis 1260 vor Ankunft Erzbischof Ulrich’s die Salzburger Philipp aus der Stadt vertrieben. Nun erhielt Bischof H. aber den päpstlichen Auftrag, als stellvertretender apostolischer Nuntius den neuen Erzbischof Ulrich zur Zahlung seiner während des ungewöhnlich langen Aufenthaltes zu Rom gemachten Schulden und zur Erfüllung der dem Papste gegenüber eingegangenen Verpflichtungen anzuhalten und mit Kirchenstrafen zu drohen, eine Aufgabe, in welche sich mit H. auch der Bischof Thomas von Squillace theilen mußte und die deshalb erfolglos blieb, weil der neuangetretene Erzbischof ein verwüstetes Land vor sich hatte, und auch die volle Gewalt über seine Dienstmannen und Philipp, dem Verwandten des Königs Ottokar gegenüber, nicht besaß.