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ADB:Allenblumen, Johann

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Artikel „Allenblumen, Johannes“ von Theodor Muther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 349, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Allenblumen,_Johann&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 05:02 Uhr UTC)
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Allenblumen: Johannes A., Jurist, Sohn eines gleichnamigen 1432 verstorbenen Erfurter Bürgers, welcher 1413 von Erzbischof Johann von Mainz den Erfurter Vicedominat gekauft hatte und in dieser Würde 1420 von Erzbischof Konrad III. bestätigt war. A., der Sohn, ist 1417 (Sommer) in Erfurt immatriculirt, übernahm 1424 den Vicedominat, bekleidete 1427 (Winter) als Decretorum Baccalaureus zum ersten Male, 1431 (Sommer) als Decretorum Dr. zum zweiten Male das Rectorat der Universität. 1439 (1429?) wurde er Vicecancellarius derselben, 1445 (Sommer) zum dritten Mal Rector. Mit einer Gesandtschaft des Kurfürsten Friedrich II. von Sachsen ging A. 1451 nach Burgund. In Gesellschaft von burgundischen Gesandten zurückgekehrt, geleitete er nebst seinem (1440 in Erfurt immatriculirten) Sohne Wilhelm dieselben von Erfurt nach Naumburg, wo der Kurfürst Hof hielt, wurde aber unterwegs von dem aus dem sächsischen Bruderkrieg bekannten Apel von Vitzthum und dessen Helfershelfern niedergeworfen, beraubt und gefangen genommen. Auf der Vitzthum’schen Veste Leuchtenburg blieb er längere Zeit internirt, bis die Uebergabe der Vitzthum’schen Schlösser der berüchtigten Fehde und seiner Gefangenschaft ein Ende machte. – Gegen die Stadt Leipzig führte A. seit 1451 wegen Schuldforderung einen kirchlichen Proceß, welcher, nachdem gegen die Stadt das Interdict verhängt war, durch Vergleich beendet wurde. Im J. 1461 wurde A. von Diether von Isenburg auch zum Provisor von Erfurt ernannt. Es scheint jedoch, als ob er noch in diesem oder im ersten Viertel des folgenden Jahres gestorben sei.

Vgl. Rudorf’s Zeitschrift für Rechtsgeschichte, IX. S. 62.