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ADB:Aitzema, Foppe van

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Artikel „Aitzema, Foppe van“ von Julius Opel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 168–169, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Aitzema,_Foppe_van&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 05:20 Uhr UTC)
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Aitzema: (Aissema), Foppe van, † im October 1637, Sohn Schelte’s van A., eines edlen Friesen, der erste niederländische Resident bei den Hansestädten, besuchte, nachdem er bereits in Franeker studirt hatte, noch die Universität Helmstädt und machte darauf von hier aus eine Reise zu Scaliger nach Leiden und auch nach England. Nach seiner Rückkehr erhielt er von Herzog Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel eine Rathsstelle an der Regierung zu Wolfenbüttel (1607) und wurde bereits nach 2 Jahren befördert. Im Febr. 1612 erhob ihn der Herzog, welcher zugleich protestantischer Bischof des Bisthums Halberstadt war, zum Vicekanzler im Stift Halberstadt und noch in demselben Jahre zum Stiftskanzler. Unmittelbar nach des Herzogs Tode ergriff jedoch der Stiftskanzler von Halberstadt mit seiner ganzen Familie und all seiner beweglichen Habe die Flucht, wurde aber dabei von der braunschweigischen Regierung festgenommen und in Wolfenbüttel gefangen gesetzt. Nachdem A. allen seinen Gütern entsagt und versprochen hatte, das Stift Halberstadt und das Herzogthum Braunschweig niemals wieder zu betreten, setzte man ihn im Juli 1614 gegen einen feierlichen Revers, welcher sogar die Betretung des Rechtsweges ausschloß, und eine Caution seines Bruders Julius, wieder auf freien Fuß. Auch das Domcapitel von Halberstadt hatte seine im Stift belegenen Güter mit Beschlag belegt. Dies lange Zeit hindurch unerklärliche Verfahren hat dem Anschein nach nichts mit der Politik des Herzogs Heinrich Julius oder seines Sohnes Friedrich Ulrich zu thun: die herzogliche Familie von Wolfenbüttel legte vielmehr auf die Güter des Halberstädter Kanzlers, welche dieser als Geschenke seines Herrn betrachtete, Beschlag, weil sie ihren Besitz nicht als rechtmäßig anerkannte. Das Domcapitel von Halberstadt beschuldigte ferner Heinrich Julius mit Foppe’s van A. Gattin, einer Bürgerstochter von Halberstadt, „so vor eine Jungfrau gangen“, unziemliche Kundschaft getrieben zu haben. Trotz zahlreicher Verwendungen, selbst des Kurfürsten von Brandenburg, des Statthalters Moritz von Oranien, der Generalstaaten und der Staaten von Friesland, hat man Foppe seine Güter nicht wieder zurückerstattet.

Im August des J. 1617 ernannten die Generalstaaten Foppe zu ihrem Vertreter bei den Hansestädten, welche Stellung er über ein Jahrzehnt bekleidet hat. In derselben hatte er vielfältige Gelegenheit, auch in die deutschen Verhältnisse, obwol niemals im höheren Sinne maßgebend und bestimmend, einzugreifen: so war er namentlich zur Zeit des dänischen Krieges sehr häufig in der Umgebung Christians IV. Seine zahlreichen Depeschen und Briefe sind jedoch leider noch fast alle ungedruckt und zum größten Theil auch unbekannt. Wann er seines Dienstes von den Generalstaaten enthoben worden ist, kann nicht mit Bestimmtheit angegeben werden.

Im J. 1635, nachdem die Niederlande ein Bündniß mit Frankreich geschlossen hatten, befand sich Foppe zunächst wol in eigenen Geschäften in Wien. Schon bei dieser Gelegenheit ist er in den Verdacht gerathen, sich den katholischen Gegnern allzu sehr genähert zu haben. Im folgenden Jahre wurde er von den Generalstaaten in einem diplomatischen Auftrage wiederum nach [169] Wien gesendet, um nämlich den Niederlanden eine gesichertere, vielleicht ganz neutrale Stellung unter den streitenden Mächten auszuwirken. Auch sollte er die Belehnung eines pommerschen Edelmanns und seiner holländischen Geschäftstheilhaber, zu denen A. selbst gehört zu haben scheint, mit der Insel Ameland nachsuchen. Nach seiner Erhebung in den Freiherrnstand wurde er jedoch, da man neues Mißtrauen gegen ihn hegte, von Wien abberufen. Schon war er von Hamburg abgereist, um sich in den Niederlanden persönlich zu verantworten, als ihn in Oldenburg (März 1637) eine Warnung erreichte. Er kehrte nach Hamburg zurück, entging hier glücklich einem Agenten der Generalstaaten, welcher ihn aufgreifen sollte, und gelangte über Lübeck nach Danzig. Von hier aus begab er sich nach Prag, wo er angeblich als Anhänger der katholischen Confession verstorben ist. Foppe van A. hat folgende beide Schriften veröffentlicht: „Poemata juvenilia“, Helmstadi 1607 und „Dissertationum ex jure civili libri II.“, Helmstädt 1607.

v. d. Aa, Biograph. Woordenb. Wurm, Studien über die Lebensschicksale des F. v. A., Hamburg 1854. 1855 (Progr.). Apel, Forschungen IX. 642 ff.