Zedler:Zeit von zehen Monaten
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Zeit von zehen Monaten, Lat. Tempus decem mensium, oder decimestre, ist die Zeit, welche in den Rechten besonders wegen einer rechtmäßigen und vollkommenen Geburt den wenigsten Widerspruch hat. Lauterbach de Variet. Temp. c. 3. art. 6. §. 2. n. 10.