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Zedler:Wein-Visierer, Wein-Koster, oder Wein-Messer

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Weinwachs

Band: 54 (1747), Spalte: 1029–1030. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|54|Wein-Visierer, Wein-Koster, oder Wein-Messer|1029|1030}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Wein-Visierer, Wein-Koster, oder Wein-Messer|Wein-Visierer, Wein-Koster, oder Wein-Messer|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1747)}}


Wein-Visierer, Wein-Koster, oder Wein-Messer, Lat. Mensores vini, sind diejenigen, welche darzu bestellet werden, daß sie mit dem Viesier-Stabe die Grösse des Fasses erkundigen, und auf Geometrische Art ausrechnen müssen, wie viel ein jedes Eymer Weins in sich hält, hierauf das Maas und den Nahmen des Käuffers auf einen Zettel schreiben und dem Schröder-Meister einhändigen; Anbey ist ihnen untersaget, daß sie niemanden, entweder einen vor sich eingekaufften Wein wieder verkauffen, oder vor andere einkauffen, oder auch zu kauffen Rath und Einschlag geben. Und damit dieses alles genau in Acht genommen werde, sind sie mit einem Eyde verpflichtet, ihr Amt mit höchstem Fleisse zu verwalten. Siehe Wein-Ordnung; wie auch Weinschanck, und Wein verfälschen; desgleichen Visirer, im XLVIII Bande, p. 1831, wie auch Visiren, ebend. p. 1830. und Visir-Kunst, ebend. p. 1831. u. ff.