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Zedler:Verpflichtung, (Gesetzmäßige oder rechtliche)

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 47 (1746), Spalte: 1574. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|47|Verpflichtung, (Gesetzmäßige oder rechtliche)|1574|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Verpflichtung, (Gesetzmäßige oder rechtliche)|Verpflichtung, (Gesetzmäßige oder rechtliche)|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1746)}}

Verpflichtung, (Gesetzmäßige oder rechtliche) Lat. Obligatio legalis, ist eine solche Verbindung, die einem oder dem andern bloß Krafft und vermöge der ausdrücklich geschehenen Obrigkeitlichen Befehle und Verordnungen oblieget. Siehe Verpflichtung (Bürgerliche).