Zedler:Verpflichtung, (Gesetzmäßige oder rechtliche)
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Verpflichtung, (Gesetzmäßige oder rechtliche) Lat. Obligatio legalis, ist eine solche Verbindung, die einem oder dem andern bloß Krafft und vermöge der ausdrücklich geschehenen Obrigkeitlichen Befehle und Verordnungen oblieget. Siehe Verpflichtung (Bürgerliche).