Zedler:Termin, (kurtzer) oder enger Termin
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Termin, (kurtzer) oder enger Termin, Lat. Terminus angustus, ist eine solche Frist, welche nicht einmahl so viel Zeit enthält, als entweder schon in denen Rechten selbst bestimmet worden, oder doch sonst zu Ausführung des vorfeyenden Geschäfftes unumgänglich nöthig ist. Siehe Termin, (rechtlicher) desgleichen Exceptio temporis, sive termini angusti, im VIII. Bande, p. 2319. u. f.