Zedler:Termin, (Inrotulations-)
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Termin, (Inrotulations-) Lat. Terminus Inrotulationis Actorum, oder Terminus Actorum inrotulandorum, ist, wenn von denen streitenden Partheyen in Sachen ihrer zum Urtheil beschlossen worden, und die deshalber geführten Acten inrotuliret, und zum Spruch Rechtens verschicket werden sollen. Siehe Inrotuliren, im XIV. Bande, p. 739. und Termin (rechtlicher).