Zedler:Termin, (Hülffs-) oder Excecutions-Termin
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Termin, (Hülffs-) oder Excecutions-Termin, Lat. Terminus Executionis, oder Terminus Sentenia exequenda, ist, wenn entweder die wieder eine ausgeklagte Parthey erkannte Hülffe, oder auch sonst ein in die Krafft Rechtens ergangenes Urtheil würcklich vollstrecket wird, oder vollstrecket werden soll. Siehe Hülffe im XIII. Bande, p. 1068. u. ff. desgleichen Sententz, (Vollstreckung der) im XXXVII. Bande, p. 193. u. ff. wie auch Termin (rechtlicher).