Zedler:Ehm, (Christoph von) oder Ehemius
Ehm, (Christoph von) oder Ehemius, war zu Augspurg aus einer adelichen Familie an. 1528. gebohren. Als er den Grund seines Studirens unter Xisto Betulejo gelegt, wurde er nach Antwerpen geschickt, von dannen gieng er nach Straßburg, und hierauf in Italien, da er sich nicht allein auf die Rechts-Gelehrsamkeit, sondern auch auf die Medicin und Philosophie legte. Als er nach Hause kommen, wurde er zu Tübingen an. 1552. bestellet, das Organum Aristorelis zu erklären, von hier aber durh den Chur-Fürsten von der Pfaltz Ottonem Henricum nach Heidelberg beruffen, die Rechte daselbst zu lehren, und hernach unter seine Räthe aufgenommen. Der Chur-Fürst Fridericus III. machte ihn zu seinem Cantzler, und schickte ihn anno 1564. auf das Colloquium nach Maulbrunn, ingleichen an. 1566. auf den Reichs-Tag nach Regenspurg. An. 1571. kam er auch mit gedachtem Chur-Fürsten auf das Colloquium, welches mit denen Wiedertäuffern zu Francken-Thal angestellt war. An. 1576. befand er sich auf den letzten Reichs-Tage, welchen der Kayser Maximilianus II. zu Regenspurg hielte. Als Fridericus III. gestorben, blieb er bey Casimiro, und veranlassete denselben, daß er an. 1578. die Schule zu Neustadt stifftete. Unter dem folgenden Chur-Fürsten Friderico IV. war er geheimer Rath, wurde aber des Cantzler-Amts überhoben, und starb plötzlich zu Heidelberg den 1. Jun. anno 1592. als sein Sohn Ederhard Hochzeit hielte. Er hinterließ de Principiis Juris libros VII. Hanau 1601. in 8. und ausser nur gedachtem Sohn noch einen Sohn, Namens Siegmund von Ehm, von dessen Sohne, Johann Bernhard von Ehm, ein besonderer Articel handelt. Adam Vit. Germ. JCt. Freher. Theatr.