Topographia Franconiae: Beschreibung
Es hat der Edel / Vest und Hochgelehrte Herr Georg Christoff Walther / beeder Rechten Doctor / auch der Herrn Graven von Castell / und deß Heil. Röm. Reichs Stadt Rotenburg an der Tauber / Rath und Advocat / etc. uns / den 18. Christ-Monats / Anno 1643. nachfolgende Beschreibung deß Franckenlands / großgünstig überschickt / welches desto höher zu achten / weiln keine gedruckte Chronic von diesem grossen und ansehnlichem Lande / so viel uns wissend / verhanden ist; und wir dahero / eine geraume Zeit über / viel Mühe haben müssen; biß wir / von unterschiedlichen Oertern / Bericht / Beschreib- und Abbildungen der Oerter / haben erlangen mögen: Worzu dann auch jetzt wol-Ehrngedachter Herr D. Walther / etc. in viel Wege beförderlich gewesen ist. Es lautet aber seine Lands-Beschreibung also: Es ist im gantzen Teutschland kein Provintz / oder Landsart / denn allein das Land zu Francken / welches Edel und Frey genannt wird; Dahero die Freye Francken bey den Chronologis vielmal allegiert werden; Philippus Cluverius lib. 3. Germ. antiq. c. 20. Rittershus. ad Salvian. p. 289. Hinc Ulricus Huttenus, Eq. auratus Francicus, in orat. secunda in Ulric. Wûrtemberg. ait: Omnem Francum nobilem esse. Es ist aber diß das Franckenland / welches gegen Auffgang den Nortgau und Bayern / gegen Niedergang die Untere-Pfaltz / gegen Mittag das Schwabenland / und gegen Mitternacht Thüringen angrentzend hat / und ist selbige Provintz eine von deß H. Röm. Reichs zehen Cräysen. Solches hat einen herrlichen Fluß / den Mayn / der zween Ursprüng / und Namen / den Weissen und Rothen Mayn genannt / Unde dicitur Moenus Pater, et Maritus. Dieser Mäyn fleust durch sehr viel Krümme / unter Bamberg / auff Haßfurt / Schweinfurt / Kitzingen / Würtzburg / Wertheimb / Franckfurt am Mäyn / biß er nechst oberhalb Mäyntz in Rhein fället. Nach dem Hauptfluß Mäyn / in die Sala / qui fluvius dicitur Mater et Uxor: Nam Moenus et Sala in monte Pinifero conjunguntur: Pater dicitur, quia rubrum et album Moenum generat: quemadmodum Sala octo liberos habet fluvios minores, mox sequentes. Hernach hat diß Land / nach diesen beeden / noch acht geringere Flüß / als die Tauber / die entspringet unfern ein Meyl Wegs von der Stadt Rottenburg / im Dorf Mettringen / und fleust auff Creglingen / Röttingen / Weickersheim / Mergentheim / Bisthoffsheim / bey Wertheim in den Mäyn / nach dem sein Fluß neun Meil Wegs durchgangen. Die Synn lauffet im Syngrund / vom Taberfeld / bey Gemündten in Mayn. Rednitz laufft vom Stein auff Fürth / Forchheim / und bey Bamberg in Mäyn. Der vierdte Fluß heist die Aisch / entspringt nicht weit von Dachstetten / laufft bey der Stadt Windsheim / Neustadt / Höchstadt / bey Hirschhaid in die Rednitz. Der fünffte Fluß heisset Itsch / der laufft von Lauterburg / bey der Neustadt / bey Coburg / auff Kemmer /
[4] nicht gar weit von Bamberg / in Mäyn. Der sechste wird genannt Baunach / laufft durch die Rotenheimische Güter / auch nicht weit von Bamberg in Mäyn. Der siebende Fluß wird Stray genannt / laufft bey Mellerstadt / auff Obern-Stray / und zur Neuenstadt in die Saal. Der achte Fluß wird genannt Weren / laufft von Mainungen gegen Schmalkalden in Hessen hinein. Neben diesen acht Flüssen / mag man auch die ignobiliores zehlen / als die nur auff wenig Meil in diesem Fränckischen Crayß durchlauffen / als da ist die Pegnitz / so bey Schnabelwald / Pegnitz / Aurbach / Herßpruck / Lauff / und Nürnberg / laufft / und zu Fürt in die Rednitz kommet: die Jagst / so ausser diesem Crayß entspringet / bey Craylßheim / Kirchberg / Langenberg / Deutzbach / Jagsperg / Krautheim / Closter Schönthal / vorüber fleust: Wie auch der Necker in den Teutsch-herrischen Gütern / zu Horneck / Gundelsheim / auff Moßbach / in die Pfaltz gehet: Auch der Kocher / auß Schwaben / in der Graffschafft Hohenlohe / zu Küntzelsau / Ingelfingen / und anderen Oertern / auff Kochendorff fleust: Die Zenn machet den Zenngrund / und kommet von Obern-Zenn / so Seckendorffisch / auff Langenzenn / Wilmersdorff / Farnbach / zu Fürth in die Rednitz: Wie Aurach / bey Embskirchen / auff Hertzog Aurach / zu Pruck: die Schwabach bey Erlang: die Piber zu Zirldorff / alle auch in die Rednitz kommen: die Gollach entspringet in der Markung zu Ulsenheim / nicht weit vom Schloß Franckenberg / und läuffet auff Golhoffen / Golostheim / und Aub zu; hernach nicht weit von Creglingen / bey Biber-Ern / in die Tauber: der Ehegrund gibt den Fluß die Ehe / darinn sind die Seckendorffischen Güter / Sugenheim / Ulstald / Langenfeld / lauffet alsdann in die Aisch: Putlach fleust bey Bodenstein / und Goßmanstein / in die Wisent: Schluiß / oder Schleust / lauffet bey Schleusingen / und Hilperhausen / in die Weren: wie auch das Wasser / die Nahe genannt / auch bey Schleusingen hernach in die Weren kommt: die Röhn fleust in die Saal: Fulda / das Wasser / fleust im Stifft Fulda: Fladungen bey der Stadt Fladungen: Lauter ist bey Murstat / und fleust in die Saal: Ebrach werden dreyerley Flüß / die Reich-Ebrach / Mittel-Ebrach / und Rauh-Ebrach / genannt; und fliessen in die Rednitz bey Bamberg: Wisent fleusset bey Holfeld / auff Forchheim in die Rednitz. Krempen kommt bey Coburg in die Itsch: Radach kommt in die Cronach: Cronach fleust / sammt der Reder / zu Lichtenfels in Mäyn: Wernetz lauffe bey Werneck / auff Arnstein / förter in Mäyn: Kintz laufft am Speshart hin / auff Hanau / und dorten in Mäyn: Mübling laufft in der Graffschafft Erbach / von Stupffelbrun / Michelbach / Fürstenau / alsdann in Mäyn: Kemig laufft in die Wisset: die Reder laufft in Mäyn / bey Lichtenfels. Die Wälder / und Först / betreffend / ist diese Landschafft wolerbauet mit Städten / Dörffern / Schlössern / und Flecken / also: daß an manchem Ort / als auff dem Ochsenfurter-Gaw / mangel an Holtz / und solches theuer ist: und an statt desselbigen / Stupffeln / und Stroh / gebrauchet wird. Es ist aber der Speshart eine grosse Wildniß / wie auch der Ottenwald / ingleichen / der Steigerwald: So grentzet auch der Thüringerwald in dem Hennenbergischen herein. So hat es auff dem Gebürg / und im Nürnbergischen sehr grosse Waldungen. Von Handels-Städten / und Emporiis, sind Nürnberg / Bamberg / Würtzburg / Schweinfurt / und Kitzingen. Vestungen sind unterschiedlich in diesem Land. Das Stifft Bamberg hat Forchheim / Statt Cronach / sampt dem Schloß Rosenberg; Würtzburg hat das Schloß Unser Frauenberg oberhalb Würtzburg / und Königshofen am Grabfeld; Brandenburg Culmbach / hat Blassenburg: Onoltzbach / Wiltzburg: die Graven von Wertheim / und Erbach / Breuberg: Hennenberg hat Maßfeld: die Stadt Nürnberg hat Lichtenau: der Roteberg gehört der Fränckischen Ritterschafft: Coburg hat die Vestung Ehrenburg. Betreffend Academien / und Gymnasien; Hat erstlich Würtzburg eine Academi, daselbsten man Doctores, und Magistros, creiren kan / de cujus fundatione, et dotatione, legi potest Christophorus Mariana in Encoeniis tricennal. Herbipolens. So dann die Stadt Nürnberg / zu Altorff / allda man auch Doctores, Magistros, Poëtas, und Baccalaureos creiren kan. Gymnasia, seu Scholae Illustres, sind zu Hailsprun in Marchionatu Brandenburgico, zu Coburg / zu Nürnberg / zu Oeringen / zu Schweinfurt.
In specie nun hält dieser Crayß in sich / sechs Fürstenthumer / vier Geistliche / und zwey Weltliche / ordinariè. Die vier Geistliche sind / das Stifft Bamberg / Würtzburg / Aichstätt / und das Teutsch Meisterthumb / so viel die Cammergüter betrifft. Das Stifft Bamberg führt das Directorium in diesem Crayß / und ist selbiger Bischoff jederzeit außschreibender Fürst; welchem [5] Stifft anjetzo mit höchstem Lob / und sonderbarem Verstand / Reverendissimus Dn. Melchior Otto Voxt à Saltzburg / fürstehet: Thomprobst ist Herr Hiernonymus à Würtzburg / ein ansehnlicher / und etwas alter Herr. Dieses Stifft / so eines von den exemptis, und keinem Metropolitano unterworffen / hat im Bambergischen / und in Kärnten (welche Herrschafft der Käyserin Kunigundae, Käyser Heinrichs II. und Fundatoris dieses Stiffts / Gemahls / dos gewesen) an Aemptern / an der Zehl / siebentzig eins: die Neuen Stiffter / und Clöster / so / ausserhalb denen im Bamberg / darein gehörig / sind diese nachfolgende: Stifft S. Jacob / Stifft S. Gangolph / Stifft Spittal / Stifft zu Forchheim / Münchsberg / Stifft zu S. Stephan / Closter Stein am Rhein / Closter Arnoldstein / Aspach / Michelfeld / Bantz / Entzdorff / Nessern / Theodorus, Weissenahe / Schlüsselau / Speinshard / Kitzingen / Lanckheim / Nieder-Altach / Schüttern. Die Aempter sind nachfolgende / Bamberg / Stauffenberg / Forchheimb / Gich / Furtenberg / Lichtenfelß / Neun Kirchen / Hochstätt / Wachenrod / Vielseck / Goßweinstein / Teutschnitz / Burck-Unstatt / Ziel / Eckoltsheim / Ludwigschorgast / Nortalben / Holstatt / Marck Leugast / Eichenreut / Reichenfels / Neudeck / Warberg / Schönbron / Arnstein / Reiffenberg / Obernhochstatt / Burck Ebrach / Cronach / Scheßlitz / Bodenstein / Leyenfels / Neuenhauß und Feldenstein / Steinach / Holfeld / Waißman / Hertzog Aurach / Weischenfeld / Kupfferberg / Ebermanstatt / Wolffsberg / Baunach / Marckschorgast / Oberscheinfeld / Wallenfels / Malburg / Düringstatt / Kirchdorff / Senfftenberg / Ebersberg / Marolstein / Nisten / Weiseneck / Hartneitstein / Oberneißfeld (al. Ober-Eilsfeld) In Kärndten / Villach / Grieffen / Salmberg / St. Lenhart / Kuenberg / Veldkirch / Straßried / Tervis / St. Margareth / Windisch Gersten / Wald-Ampt im Canal / Räbel / Pantaffel / Haag / Bleyberg.
Das Stifft Würtzburg / ob es schon dem andern nachgehet / ist es doch viel reicher und mächtiger / und stehet demselben an jetzo / mit grossem Ruhm der Sorgfältigkeit vor / Eminentissimus ac Reverendissimus Dn. Johannes Philippus à Schönborn / so unlangst zum Ertzbischoffen zu Mäyntz / deß H. Röm. Reichs Ertz-Cantzlern und Churfürsten erwehlet worden: Thomprobst ist / Herr Hieronymus à Würtzburg / Praepositus Bambergensis, et Wurceburgensis: Thomdechant ist / Herr Vitus Gothofridus à Werdenau. Dieses Stifft hat an Neben Stifftern / und Clöstern / in- und ausserhalb Würtzburg / nachfolgende. 1. Das Dombstifft. 2. Das Stifft Neumünster. 3. Das Stifft Haug. 4. Das Stifft S. Burcardi, alle in der Stadt Würtzburg / ohne die Clöster. Ausserhalb Würtzburg / aber im Stifft gelegene Clöster / seyn diese: Grünau / Bildthausen / Schwartzach / Neuenstatt am Mäyn / Dickelhausen Carthauß / Trieffenstein / Heydenfeld / Ilmbach Carthauß / Brumbach / Wechters-Wunckel / Carthauß Marck-Ostheim / Ebrach / Paradeiß Heidnißfeld Maria Burckhausen / Ostheim Carthauß / Kitzingen / Maidbrun / Closter Oberzell / Gerlachsheim / Münchsberg / Unterzell / Aura / Haussen / Heiligenthal / Holtzkirchen / Theres / St. Johann zu Königshoffen / Frauenrath / Himmelspforten. An Aemptern / und Vogteyen / sind nachfolgende im Stifft: Vogtey Reinpar / Ampt Dettelbach / Ampt und Stadt Carlstatt / Ampt und Stadt Röttingen / Ampt Reichelsberg / Ampt und Stadt Lauda / Ampt Schonrein / Ampt Hohenburg am Mäyn / Ampt Freudenberg / Ampt Kissingen / Ampt Münsterstatt / Ampt Neustatt an der Saal / der vornehmsten eins / Ampt Königshoffen / Ampt Haßfurt / Ampt Eltman / Ampt Ebern / Ampt Bromberg / Ampt Arnstein / Ampt Werneck / Ampt Klingenberg / Ampt und Stadt Volckach / Ampt und Stadt Aub / Ampt Gemünden / Ampt Rotenfelß / Ampt Hartheim / Ampt Trimberg / so das stärckste / Ampt Aschach / Ampt Bischoffsheim / Ampt Melchreichstatt / Ampt Wiltberg / Ampt Zabelstein / Ampt Seßlach / Ampt Iphoffen / Ampt Jagsperg / Vogtey Brossoltzsheim / Stadt und Ampt Geroltzhoffen / Ampt Stalberg / Vogtey Prelßdorff / Ampt Bütthard / Ampt Homberg an der Wehren / Ampt Remdingen / Ampt Schwemberg / Ampt Ebenhausen / Ampt Bottenleuben / Ampt Fladungen / Ampt Auerßberg / Ampt Rottenstein / Ampt Mainberg / Ampt und Stadt Schlüsselfeld / Ampt Marck Zibert / Ampt Neuburg / Ampt Kitzingen. Summa dieser Aempter sind 25. Worbey zu gedencken / daß die Cammer-Dörffer / der Neben-Stiffter Aempter / auch die Strittige / und noch unterschiedliche heimgefallene Lehengüter / auch noch viel andere Vogteyen / und Kellereyen / allhie nicht gerechnet werden.
Das Stifft Aychstatt / ist ein altes Fürstliches [6] ansehenliches Stifft / und stehet demselbigen mit sonderm Lob vor / Reverendissimus Dominus Marquardus, Princeps literatissimus: Thomdechant ist / Dn. Johann. Rudolphus Liber Baro à Rechbert / in Hohen-Rechberg. Von dieses Stiffts Gütern ist darumb nicht viel in Francken zu bringen / weiln das Unter Stifft mehrern theils in Bayern / und Schwaben / gräntzet / und wol gar situirt / deßwegen sonderbare Inquisition hierüber anzustellen / die Zeit / und Occasion / gefehlet: Im Ober-Stifft sind nachfolgende Aempter erkundiget worden: Sandsee und Bleinfeld / Warberg und Aura / Arnberg und Mackelohe / Ohrnbau / Eyburg / Nasafels / Kinding / Oberbach / Ober-Messing / Hebing / Berching / Greding / Herrieden / Ochingen / Berggrieß / Hirschberg / Blanckstetten / Dieting / Reichspfleg / Abensperg / Kupfferberg / Aichstatt für sich / Dalnstein / Spalt / Raitenbach / Werenfels / Amberg / Gundelsheim / Danhausen.
Das vierdte Geistliche Fürstenthumb im Fränckischen Cräyß / ist das Teutsch Meisterthumb. Es ist aber zu wissen / deß nur die Cammergüter in Francken ligen / und die Stadt Mergentheim die Residentz ist. Dann das Corpus deß Teutschmeisterthumbs bestehet in den Cammergütern / und acht Balleyen; als da ist / die Balley Francken / Hessen / Westphalen / Sachsen / Thüringen / Lothringen / Utrecht in Holland / und Mastrich in Braband. Hiervon sind dem Corpori entzogen (jure ne, an injurâ, Aliorum esto judicium) Utrecht / und Mastrich / so in der Staaden Hand: Sachsen / Thüringen / und Hessen / werden von den Landsfürsten außgezogen; bleibt noch Francken / Westphalen / und Lothringen. Zu den Cammergütern gehöret nun: Mergentheim Stadt und Ampt / Neuhauß Schloß und Ampt / Huttenheimb Vogtey / Dallau Ampt / Hilspach / Henchelheim / Kyrnbach / Stupferich / Vaingen / Weingarten / alles Pflegereyen am Necker / und dort herumb; Stocksperg Schloß und Ampt / Neckers-Ulm Ampt / Weinheimb Ampt / Kirchhausen Ampt / Hauß Horneck / Cron Weissenburg / Speyer / Franckfurt / Mäyntz / und diese Commenthureyen sind der Cammer einverleibt. Folgen die Commenthureyen zur Balley Francken gehörig / ligen aber darumb nicht alle in Francken: Elligen die Land-Commenthurey in Francken / Nürnberg mit Eschenbach / Dünckelspühel und Poschbaur / Haylbronn / Virnsperg / Blumenthal / Würtzburg / Rotenburg / Ulm mit Zeschingen / Kapfenburg / Oettingen / Thonauwerd / Regenspurg / Winneda / Münerstatt / Genghoffen in Bayern.
Folgen die zwey Weltliche Fürstenthumb / und werden mit einem Namen das Burggraffthumb Nürnberg genannt / und hat das Obertheil der Marggraffschafft / so man das Gebürg auch nennet / seit Anno 1604. mit stattlichem Lob / Ehr / und Ruhm / bißhero besessen / Illustrissimus Marchio Brandenburgensis, Dn. Christianus, Principum Imperii Senior ferè, und dieses Crayses hochansehnlichen Obrist er. Aempter sind nachfolgende erkundiget worden: Culmbach Stadt und Ampt / Bayreuth Stadt / Schloß und Ampt / Wohnsidel Stadt / Schloß und Ampt / Hoff Hauptmannschafft / Neustatt an der Aisch Hauptmannschafft / Dachsbach Ampt / Schantzstein Ampt / Creussen Stadt und Ampt / Liechtenberg Schloß und Ampt / Lauwenstein Schloß und Ampt / Münchsberg / Weissenstatt / Neustättlin / Golt-Cronach / Berneck / Gefreß / Artzberg / alles Aempter / Streitberg / Schloß / Stadt und Ampt / Hoheneck Ampt / Pegnitz / Stadt und Ampt / Osterno Ampt / Burg Ampt / Bayrßdorff und Erlangen ein Ampt / Thurstein Ampt / Selb Stadt und Ampt / Hoheuberg / Biberstam / Leuten / Kichenleimitz / Wonses / Wirsperg / Ravenkulm / Stokerode / alles Aempter.
Den Untern Theil deß Burggraffthumbs Nürnberg hat an jetzo in possessione Illustrissimus, Princeps, Dn. Albertus, Marchio Brandenburgensis, ein Herr von schönen und erwündschten Qualitäten / donis, und Fürstlichen Tugenden. Wird sonsten allzeit das Theil unterhalb Gebürgs genannt. Aempter in diß Fürstenthumb gehörig / sind nachfolgende erfahren worden: Onoltzbach Stadt / Schloß und Ampt / Crailßheim Stadt / Schloß und Ampt / Schwabach Stadt / Schloß und Ampt / Bruckla Schloß und Ampt / Wassertrüding Stadt / Schloß und Ampt / Brichsenstatt und Mainbernheim / Stadt und Ampt / Schönberg / Cammerstain / Aempter / Castel Schloß und Ampt / Uffenheim / Stadt / Schloß und Ampt / Colmberg Schloß und Ampt / Windspach Schloß und Ampt / Cadelsburg / Schloß und Ampt / Hohentrüding / Schloß und Ampt / Feuchtwang / Stadt und Ampt / Cornburg / Schwandt / [7] Aempter / Gunzenhausen Stadt / Schloß und Ampt / Creglingen Stadt und Ampt / Geyern / Heydenheim / Stauff / und Landeck / Aempter / Roth Stadt / Schloß und Ampt / Röckingen Schloß und Ampt / Trießdorff / Langenzenn / und Steffansberg / Aempter.
Uber diese sechs Fürstenthümer befindet sich ferner die Fürstliche Graffschafft Hennenberg / die ist aber seythero Georg Ernst der letztere Gefürste Graff in Anno 1583. Todes vergangen / an ihren Federn sehr gerupffet / und ziemlich vertheilet. Es hat das Stifft Würtzburg die Lehengüter davon: Chur-Sachsen / und die Hertzogen von Weinmar / haben die Graffschafft sonsten unter sich / solcher gestalt / daß Chur-Sachsen sieben Theil / Weinmar aber fünff Theil an der Asse participirt: Mainungen ist der Regierungs Ort / alsdann Stadt Schleusingen / Wassungen / Suhl / Maresfeldt / Schwalingen: Sachsen-Coburg hat hieran das Ampt Röhmhild; und Hessen Darmbstatt / die Stadt und Ampt Schmalkalden. Und so weit ist Hennenburg außgetheilt. Videatur Spangenberg im Hennenberg. Chronico.
Nach den beschriebenen Fürstenthumen dieses Crayses / folgen die Graff- und Herrschafften / deren sind nun acht: Hohenlohe / Castel / Wertheim / Rineck / Erbach / Limpurg / Schwartzenberg / und Seinßheim.
Die Graffschafft Hohenlohe wird in zwo Linien getheilet / in die Neuensteinische / und Waldenburgische / jede Linien hat drey Herrschafften / und regierende Graven. Zu der Neuensteinischen Linien gehört die Herrschafft Weickersheim / Neuenstein / und Langenburg: Zu der Waldenburgischen gehört Pfedelbach / Waldenburg / und Schillingsfürst. Die Herrschafft Weickersheim hat besessen der älteste lebende Graff / und Lehens Administrator, Herr Georg Friederich Graff von Hohenlohe / Obrister / und Ritter / ein Herr von 74. Jahren / dessen heroisch Leben / Thaten / und Wolverhalten / die Ungarische Krieg genugsam probiren. Diese Herrschafft hat drey Aempter / Weickersheim ein Stadt an der Tauber / darein gehört Elperßheim / Nassau / Schöfftersheim / Ebertsbronn / und andere Flecken. Das ander Ampt heisset Schrotzberg / darein unterschiedene Flecken gehören. Das dritte ist das Ampt Hollenbach / darein gehören Herbsthausen / Adelshausen / Hochbach / Dürenzimmern / und noch mehr andere. Die Herrschafft Neuenstein hat das Ampt Newenstein / so ein Stadt / Forchtenbrg / Cuntzelsau / Michelbach / und andere viel Dörffer / so darein gehörig. Die Herrschafft Langenberg hat das Ampt Langenberg / ein Stadt für sich / das Ampt Kirchberg / so auch ein Stadt / Ingelfingen auch ein Stadt / Döttingen / darinn ein Schloß / Leonfels ein Schloß / und zu diesen Aemptern die darein gehörige Dorffschafften: Perillustris Comes Ioachimus Albertus ab Hohenlohe rerum ibi potitur. Die Waldenburgische Lini hat Pfedelbach / die Herrschafft in specie, allwo der älter Herr Graff dieser Linien Hoff hält / Herr Ludwig Eberhard / Graff von Hohenlohe / ein Löbl. Gottsförchtiger Herr; hat noch darbey das Städtlein und Ampt Sindringen am Kocher / neben noch etzlichen Dorffschafften. Zu Waldenberg / auff einem Berg-Schloß / residirt Herr Graff Philipps Heinrich von Hohenlohe; Item / hat das Ampt Untern-Steinbach / Meinard / Heimbach / Vogtey Kupfferzell. Auff Schillingsfürst residirt Herrn Graff Georg Friederichs von Hohenlohe / deß Jüngern / Seel. Gedächtnüß / Frau Wittibin / Dorothea Sophia / geborne Gräffin von Solms; und hat / neben diesem Ampt / noch das Ampt Bartenstein / Vogtey Wildenholtz / und Gackstatt. Stadt Oeringen ist ein Gemeinschafft-Ort / und gehet die Regierung dort herumb. Dieses Gräfliche Hauß bestehet anjetzo auff 24. masculis Comitibus.
Die Herren Graven von Castell / sind zwar einer Linien / haben aber doch getheilte Güter. Zu Rüdenhausen residirt Herr Graff Georg Friederich von Castell / und hat / neben diesem Flecken / Aichfeld / Ober-Eusentzheim / und Wisenbron. Zu Remlingen wohnet Herr Graff Wolff Georg zu Castell / und gehören zu Remling Ober- und Unter-Allentheim / Bullingshausen / Stainbach / etc. Das Steinhauß und Berg-Schloß Castell hat Feurbach / Gereut / Ziegenbach / Schönaich.
Die Graffschafft Wertheim ist eine von den besten in Francken. Sie hat Stadt und Ampt Wertheim an einem wolgelegenen Strom / dahero gute Commercia hiebevor getrieben worden. Ferner hats die Herrschafft Breuberg zum halben theil mit den Herrn Graven von Erbach; so dann an Remlingen / Haidenfeld / Tieffenthal / wie auch Derdingen / davon im Wertheimischen gedruckten Gegenbericht viel / auch [8] diß zu lesen / was das Stifft Würtzburg von den Wertheimischen Gütern innen behalten; als / Ampt Schwanberg / Freudenberg / Remling / und dann das Ampt Lautenbach.
Wegen der Graffschafft Rineck / am Mäyn / und Saalgrund / gelegen / so ein heimgefallen Lehen / ist der Herr Ertz-Bischoff und Churfürst zu Mäyntz / etc. auch unter diesem Crayß begriffen / und ist Lohr am Mäyn die Hauptstatt dieser Graffschafft. Ferners ist Rineck / Procelden / etc. Es sind aber viel Güter an Würtzburg / Hanaw / und die Graven von Eisenberg / kommen: Als / Würtzburg hat Schonrain / Bischoffsheim / Rötenfels / Gemünd / etc.
Die Graffschafft Erbach hat jetzo Herr Graff Georg Albrecht von Erbach alleine / und hat selbige / Erbach / Michelstatt / Fürstenau / die Herrschafft Breuberg zum halben theil / Obernberg / Heubach.
Die Uralte Herrschafft Limpurg / bestehet / so viel die eine Lini betrifft / auff einem Majorat / und ist anjetzo Major / vel Senior, Herr Schenck Erasmus Herr zu Limpurg / deß Heil. Reichs Erbschenck / und Semper frey. Es sind aber dero Linien zwo / Speckfelder- / und Gaildorffer-Lini. Die Speckfelder hat die Herrschafft Obern-Sontheim / so ausser dem Crayß / nicht weit von Schwäbischen Hall / und im Biberthal / gelegen: In Francken hat sie die Herrschafft Speckfeld / sammt den zweyen Mäynflecken / Sommer- und Winterhausen / Gollhoffen / etc. Die andere Lini ist zertheilt / und sind drey Herren Gebrüdere absonderlich mit Gütern versehen: Der ältere / Herr Joachim Gottfried / Herr zu Limpurg / wohnet zu Gaildorff: Der Andere / Herr Christian Ludwig / Herr zu Limpurg / ist zu Schmidelfeld: Und der Dritte / Herr Johann Wilhelm / Herr zu Limpurg / zu Weltzen.
Die Graffschafft Schwartzenberg hat erst neulich Herr Johann Adolff / Graff von Schwartzenberg / in possession genommen: hat zwey Aempter / als Schwartzenberg / darunter sind folgende Oerter begriffen; als Scheinfeld ein Stättlein / und Gaiselwind / Wesserndorff / Iffigkheim: So dann das Ampt Hohenlandsperg; welches nachgesetzte Dörffer unter ihm hat / als / Bulnheim / Weichenheim / Marck Seinßheim / Marck Hernßheim / Dornheim. Und hat dieser Herr noch darzu in diesem 1643. Jahr kaufft / Marckbrait / Schnatzenbach / und Untern-Lainbach.
Herr Christian von Seinßheim / Freyherr / hat in Francken erstlich das Schloß und Ampt Seehauß / darzu gehört Northeim / Grasseltzheim / Cottenheim / Kraut-Ostheim / Kaltensontheim; so dann das Schloß Erlach.
Auff diese vorgemeldte folgen endlich die Reichs-Städte / als Nürnberg / Rotenburg / Windsheim / Schweinfurt / und Weissenburg am Nordgau. Nürnberg ist eine von den Außschreibenden / wie auch deß Heil. Reichs Deputirten Städten: hat / ohne die weitleufftige Stadt / noch unterschiedliche Aempter auf dem Lande / als Herßbrugg / Lauffen / Altorff / Veldten / Reicheneck / Engelthal-Closter / Hausseck / Betzenstein / und Stierberg / Schloß Hilpoldstein / Lichtenau / Grevenberg / Hohenstein / Wildenfels-Schloß / Bullenreit-Closter nicht weit von Hohenstein gelegen. Die Stadt Rotenburg hat auch ein Territorium, oder Landwehr / und mag in zween Theil abgetheilet werden: Der eine Theil versus meridiem wird genannt der Zwerchmair; der ander Theil versus septentrionem wird das Gau / genennet. Windeheim mag auch etzliche vermischte Unterthanen auff dem Lande hin und her haben; wie auch ingleichem Schweinfurt in vier Dörffer unter sich hat. Weissenburg hat an jetzo kein Dorff mehr / nachdem die Reichs-Pfleg in Anno 1628. abgelöset worden.
Ausser den Ständen / befindet sich deß Heiligen Reichs freye Ritterschafft immediatè unter dem Reich / und in diesem Crayß in sechs Oerter getheilet: Als 1. Odenwalt / dessen erwehlter Hauptmann anjetzo ist Nobilissimus Io. Caspar à Hordau, auff Demmeneck und Assumstat. 2. Der Ort Altmühl / cujus Capitaneus Nobilissimus Georgius Fridericus à Crailsheim, in Rügland et Rosenberg. 3. Steigerwald / cui praeest Nobiliss. Ioachimus Christophorus à Seckendorff / in Ulstatt. 4. Gebürg / dessen Hauptmann Johann Philipp Geüder auff Heroldsberg. 5. Baunach / cui Praefectus Johann Christoff Truckseß à Wetzhausen. Et tandem 6. Röhn / und Werren / qui locus pro tempore vacat: ubi notandum tria loca à fluviis, et tria à montibus, nomen suum derivare. [9] Und also ist es in Francken umb das Ende deß 1643. Jahrs / als Eingangs wolernannter Doctor, und Practicus per Franconiam celeberrimus, Herr Georgius Christophorus Walther / etc. die bißher gesetzte Beschreibung verfertiget hat. Seithero seyn auß den oben-benahmsten Personen / wie man berichtet / etliche mit tod abgangen. Wie dann nichts in dieser Welt beständig ist / so wol bey den Menschen / als an andern Sachen; Munsterus schreibet / unter anderm / von diesem Land / also: Gar nahe mitten im Teutschland ligt das Franckenland / und wird umbfangen mit dicken Wälden / und rauhen Bergen. Der Mäyn / und die Tauber / fliessen dardurch / und tragen zu beyden Orten fast guten Wein. Das Erdreich ist auch gantz fruchtbar / dann es bringt Gersten / Weitzen / und allerley Früchten mehr dann genug. Man findet im Teutschland nicht mehr / und auch grösser Zwibeln / und auch grösser Rüben / dann in Francken. Bey Bamberg wächst ein Honigsüsse Wurtzel / die man gemeinlich Süßholtz heist / und das in solcher grossen Menge / daß man sie mit Wägen hinweg führt. Das Franckenland ist auch an manchem Orth wol erbauet mit hübschen Obs-Gärten / und lustigen Wiesen. Es ist erfüllt mit Leuten / und allerley nützlichen Thieren. Die Wasser seynd Fischreich / und ist auch viel Gewilds in den Wälden. Es mögen die Francken wol Arbeit leyden. Es muß auch jederman arbeiten in den Weingärten / Frau und Mann / da läst man niemand müssig gehen. Aber daß auch dieses / bey dem langwierigen Krieg / Enderung zum theil erfahren / darvon können die berichten / so neulich durchs Land gereyset seyn / welche / unter anderm / sagen / daß sie theils Orten weder Menschen / noch Viehe / angetroffen haben.
Von dem Ursprung der Francken seynd unterschiedliche Meynungen. Die jenigen / so dem Wasthaldo, und Hunibaldo, folgen / die führen sie von den Trojanern her / und schreiben / daß derselben überbliebene / bey der Thonaw Einfällen in das Meer / gewohnt haben / Sicambri genannt / und von den Gothen daselbst angefochten / und geplagt worden seyen; Dahero sie ein anders Land gesucht / und im Jahr 433. vor Christi Geburt sammt ihrem König Marcomiro, herauß an den Rhein / in Westphalen / Frieß- und Gelderland / kommen; welche Gegend nach ihnen Sicambria genannt; sie aber / die Sicambri, mit der Zeit / und ungefehrlich 24. Jahr vor Christi Geburt / von ihrem Fürsten Franco, wegen seiner grossen Thaten / die Francken geheissen / worden. In welcher Zeit sie sich mächtig außgebreitet / über Rhein gezogen / ein grosses Stück dem Land Gallien abgezwackt / biß sie sich folgends desselbigen gantz bemächtiget / solches / nach ihnen / Franckreich genannt / und auch Teutschland unter ihren Gewalt gebracht haben. Mit der Zeit / sagen sie / trug sichs zu / daß die Thüringer viel Gezänck / und Krieg / (so erstlich wegen ungleicher Theilung eines den Römern abgenommenen Guts entstanden seyn solle) mit den Schwaben hatten / deßwegen sie die Francken von dem Rhein herauff berufften / und sie umb Hülff baten / auch ihnen ein Theil von ihrem Lande anboten / damit sie sich zwischen sie / und die Schwaben / setzen möchten. Dieser Vorschlag gefiel der Francken König Clodomiro wol / und schickte er daher seinen Bruder Genebaldum, im Jahr Christi 316. mit vielem Volck / in das Maingöw / da jetzt Würtzburg ligt / und wichen ihnen / den Francken / daselbst die Thüringer / über den Wald: und setzten sich also die Francken zwischen die Thüringer / und Schwaben / gleich wie eine starcke Mauer / und war ihr Erster Hertzog besagter Genebaldus, deme Andere / biß auff den letzten Hetanum, gefolget haben; welcher Anno 840. ohne Männliche Leibs-Erben / verstorben; wie hievon / neben andern / insonderheit Trithemius de Origine Francorum, umbständlich zu lesen. Andere aber seyn der Meynung / daß die Francken nicht einerley Volck gewesen / oder von einem Haupt herkommen seyen; sondern daß die Ubii, Mattiaci, Iuhones, Sicambri, Tencteri, Usipetes, Marsi, Marsaci, Tubantes, Bructeri, Chamavi, Angrivarii, Dulgibini, Chassuarii, Ansibarii, Frisii, Chauci, Cherusci, Gambrivii, und andere Völcker / zwischen dem Rhein / und der Elb / gelegen / zusammen kommen / sich miteinander vereinigt / ein Corpus, und ewigen Bund gemacht haben. Dann / dieweil sie betrachtet / daß sie / durch Uneinigkeit / unter das Römische Joch gerathen / und hergegen gesehen / wie die Alemanner sich ihren Herrn / den Römern / widersetzt; So haben sie / ohne zweiffel ihnen solch Exempel vor Augen gestellt / und vorgenommen / wider die Römer / für ihre Freyheit / [10] zu streiten / und haben sich dahero / mit einem neuen allgemeinen Namen / thi Franckon / oder die Francken / genannt / so / in ihrer alten Sprach / so viel / als die Freyen / bedeutet hat und man noch Franck / für Frey / setzet; auch das Wort Francisia so viel ist / als eine Freyheit / und Franciscare in die Freyheit setzen bedeutet; gleich wie auch vorzeiten die Friesen daher diesen Namen bekommen; weiln sie für ihre Freyheit so tapffer gefochten haben. Dann Fri / und Frey / eins ist. Es wird aber solcher Nam Franck am ersten unter dem Käyser Valeriano gelesen. Wie sie aber in diese Gegend (so nach ihnen das Franckenland genannt worden) gelangt seyen / davon ist bey der ersten Meynung hieoben Bericht geschehen; Wiewol theils dafür gehalten / als die Alemanner ihr alte Sitz umb den Mäyn verlassen / und genen Mittag sich gewendet / daß die Francken von Mitternacht herauff gezogen seyen / und alsbald der Alemanner verlassene Aecker eingenommen haben; dadurch also diesem Lande ein neuer Nam geschöpfft worden; wie davon weitläufftiger beym Philippo Cluverio lib. 3. antiq. German. cap. 20. und Besoldo, in Thes. pract. voc. Freye Francken / zu sehen: auß denen der letzte auch voc. Würtzburg / schreibet / daß solches Land von theils der alten Scriebenten / Orientalis Francia, Antiqua Francia, Teutonica Francia; von Adamo Bremensi aber / und andern / die er am Ende deß 863. Blats / deß ersten Drucks / anziehet / Franconia, genannt werde; welcher Lateinische Nam auch demselben heutigs Tags mehrer theils gegeben wird; wiewol es der Zeit umb ein gutes enger ist / als es vor alters gewesen; wie beym besagten Besolden / und andern / zu finden; und jetzt der Necker Franckenland / und Schwaben / scheiden thut. Von einem sondern Brauch im Franckenland ist P. M. Wehnerus, in pract. juris Observat. pag. 109. und von der obwolernannten Löbl. deß Heil. Reichs Ritterschafft / pag. 447. seqq. auch von solcher Limnaeus de Jure publico lib. 6. c. 3. n. 47. et 48. und in gleichem daselbst von ihren Freyheiten / sonderlich aber der von dieser Fränckischen Reichs Ritterschafft erneuerten / und confirmirten Raths-Satzung- und Ordnungen / auch deroselbigen Privilegien / etc. Anno 1645. zu Nürnberg in 4. wiedergedruckter Tractat / zu lesen. Und hat es auch etliche Ganerben Häuser in diesem Lande.
Ehe ich aber zu der Beschreibung der Oerter schreite / wil ich diesem obigen noch beyfügen / was ich von den Francken / und dem Francken; auch den Hoch- und Wollöblichen Ständen deß Fränckischen Crayses in zweyen Scribenten / die insonderheit von den Fränckischen Sachen Bücher außgehen lassen / als dem Joann. Isac. Pontano, in Originibus Francicis, und Joanne Rivio, de rebus Francicis (davon den ersten ich selbigesmal nicht haben können; der ander aber noch nicht gedruckt gewesen ist) weiter gefunden.
Es schreibet aber Pontanus, unter vielen andern / daß vorzeiten die Teutschen in Ingevones, Istevones, und Hermiones; folgends in die Sachsen / Alemanner / und Francken / seyen abgetheilet worden. Die Francken seyen entweder entstanden / oder mehrers berühmt worden / unter dem Käyser Galieno; und zwar an dem Ort / an welchem / vom Caesare, die Sicambri, vom Plinio die Vistevi, und / vom Tacito, die Teutsche eigentlich also genannt / seyn gesetzt worden / und woselbsten die Bructeri, Chamavi, Angrivarii, Tancteri, Usipii, Frisii, und fast auch die übrige Teutsche Völcker / zwischen dem Rhein / dem hohen Meer / und der Elb / gesessen seyn; und von Mitternacht die Sachsen / von der andern Seiten aber die Alemanner zu Nachbaren gehabt haben; und ihrer Könige Sitz zu Duysburg gewesen seye; welche Francken / und ihr Land / von den Poeten Sicambri, und Sicambria genannt worden; weilen die Francken anfangs nicht allein bey Cöln über / wo Duyts gelegen / und weiters / in Westphalen / und deren Oertern / wo vor alters die Sicambri gewohnt / sondern auch in Over-Ißel / Zutphen / Frießland / und selbiger Gegend herumb / ihren Sitz gehabt haben. Procopius Caesariensis lib. 1. belli Gothici meldet / daß umb den Außgang deß Rheins / ehe er sich in das Meer ergiesset / eine Landschafft seye / so voller Pfützen / welches die Teutschen / so seiner Zeit in Gallia sich befinden / und Francken genannt werden / anfangs bewohnt haben. B. Hieronymus, so lang vor dem Procopio gelebt / sagt / in vita Hilarionis, daß Francia, vorzeiten Germania genannt / zwischen den Sachsen / und Alemannern / gelegen. In einem vor etlich hundert Jahren / in Holländischer Sprach / gemachten Chronico metrico, werden sie Rheyn-Francken / oder Rhenenses Franci genannt. Mit der Zeit haben sich die Teutsche Völcker / [11] nunmehr Francken genannt / weit außgebreitet / und alle Völcker / so zwischen dem Rhein / und der Maas oder Mosa, waren; wie auch die Maguntinos, Argentoratenses, Vangiones, Nemetes, unter ihren Gewalt gebracht / und dem jetzigen Franckenland / so vorhin die Alemanner bewohnt / den neuen Namen / so es noch hat / gegeben; daß dahero Melanchthon, Peucerus, und viel andere sich geirret / welche dieses Franckenland für den ersten Sitz der Francken gehalten haben; wie Er Pontanus solches erweiset / und wider Pirckheimerum schreibet / daß die Francken nicht auß dem jetzigen Franckenland Galliam überfallen; sondern nach dem Sie allbereit einen guten Theil von Gallia eingenommen / endlich diesem Lande / den Namen Franconiae, oder Franckenlands / gegeben hätten; da noch zu deß Juliani Caes. Zeiten an diesen Oertern / so man folgends nach Ihnen / den Francken / genannt / die Alemanner gesessen seyn. Und daher sich die irren / welche die Francos Salios an die Sala / so in den Mäyn fällt / Theils / als Paulus Aemilius, und Lazius, an die Sal in Thüringen setzen; die doch an der Isala zum theil / und in der Gegend / wo Salland / und der Fleck Sallick / an der Isel ist / gewohnt haben. Und schreibet Er sonderlich wieder den Hunibaldum, der den Trithemium, und viel andere gelehrte Leut verführet / daß sie den Francken einen andern Sitz / als sie anfangs gehabt / gegeben; auch so gar dieselbige von den Trojanern hergeführet haben. Ich wil aber seine deß Pontani, Wort selbsten setzen / weilen noch heutigs Tags theils Gelehrten der besagte Hunibaldus angenehm ist; die lib. 2. cap. 5. pag. 117. also lauten: Hunibaldus, cùm sit Author, consentientibus ferè eruditis omnibus, fabulosus, et barbarus, levia etiam ingenia reperisse haud mirum est, quibus mendaciorum facem praeluxerit. Quapropter Trithemius, Abbas Spanhemiensis, ut studium conatusque ejusdem in majus tolleret, 18. illius historiarum libros, in epitomen contractos, coarctavit, haud veritus, illum solidum Francorum historiographum appellare, nimirum, juxta proverbium, Cretensis Cretensi palpum obtrudens, ut facetè illum ludit Junius Wolfg. etiam Lazium eadem ista operi de migrationibus Gentium, ut certa, atque indubitata intexere voluisse, mirari haud satis potui: item Abbatem Uspergensem, Aimonium, Gaguinum; Aen. Sylvium, et quod mirandum maximè Paulum Aemilium, eloquentiae aliâs, atque historiae laude inclytum, qui Francos à Trojanis deduxerunt, Duce Francione, qui destructâ Trojâ, ad palud. Maeotid. venerint, et ibi Sicambriam extruxerint, inde in Ungariam decsenderint, et porrò tempore Valentiniani II. in Germaniam. pag. 125. Becanus à Maeotide quoque palude arcessendos Francos censet, sed eos fuisse ait, quos Herodotus liberos Scythas dixit, et ad Oceanum et Rhenum inferiorem coluisse, cùm primùm Romanis innotuerint. Und im 3. Buch / da er dem besagten Hunibaldo seine Irrthum in dem Geschlecht Register der Fränckischen Könige begangen / weiset / und daß Er kein alter Scribent seye; auch Trithemius, Irenicus, Lazius, Beroaldus, Rofiniacus, und Bodinus selbsten wollen / daß Er im Jahr Christi 500. gelebt / und biß dahin seine Historien deducirt habe / erweiset / sagt Er / am 211. Blat / also: patet, genealogiae Regum Francorum conditorem fuisse hominem non tantùm omnis historiae, sed locorum etiam, praesertim Rheni occidui omninò imperitum; et apparet, authorem hujusce Catalogi fuisse bucconem aliquem ingenii bardi, blerini, atque aevi planè novitii. Und hält Er am 212. Blat dafür / daß der Erste / so solche Sachen erdichtet / ohne zweiffel ein Oost-Franck gewesen seye. Und schreibet Er vorhero also: Vult Agyrta Franciae Orientalis in Thuringia Ducatum, per Genebaldum Ducem, Clodomiri R. 34. fratrem, Anno Christi 320. esse constitutum; cùm tamen tùm totum illum tractum Alemani adhuc tenuerint, et Suevi, nec nota etiamnum existeret Thoringorum appellatio: et Franci longè versus Rhenum Occiduum, inferiorem, sederent. Und ziehet Er anderswo den Ausonium Burdigalensem an / welcher zun Zeiten der Käyser Theodosii, und Gratiani gelebt / welcher Franciam unterhalb der Mosell setzet. Was den Namen anbelangt / so wil Pontanus es auch mit denen nicht halten / daß die eingangs erwehnte Völcker deßwegen Francken / als freye Leute / wären genannt worden: dann Sie ihre eigene Sitz gehabt / und nie unter der Römer Joch gewesen / daß sie solches von sich hätten werffen dörffen / und daher die Freyen genannt worden: sondern / wie die Sachsen / und Alemanner / nicht von der Freyheit: also auch die Francken nicht deßwegen also zu nennen. Zwar folgends / zu dem Namen Franck / das Wort Frey kommen / daß man gesagt / freye [12] Francken: gleich wie freye Friesen. Dann also schreibt Er d. lib. 3. cap. 1. Franci videntur ab hastae genere, quod Francescam nominarunt, id est, bipennem, nomen traxisse, sicut Saxones à Saxa, Tacitus vocat frameas, add. verò ad hoc, vocabulum etiam frey / id est, freye Francken. Nam vocabulum Franck nudè usurpatum libertatem non denotat, sed teli genus etc. Und solcher Nam / sagt Er lib. 4. cap. 2. hab erstlich im Jahr Christi 253. der Welt bekandt zu werden angefangen. Sihe / was Er in solchem / wie auch im vorhergehenden dritten Buch / von den Rechten der Sicambrer und Francken Königen / auß bewährten Autoribus, schreibet / die vor / und nach dem Warmund / oder Pharamundo, gelebt haben: so hieher zu bringen / zu lang seyn würde: adeò, ut stultum, planeque rerum Germnaniae veteris ignari fuerit, ex ultima, ac remotissima Troja imaginarios, falsosque Germaniae, Sicambriae que Reges velle conquirere, cùm domi tàm locuples suppetat verorum copia: wie Er d. lib. 3. pag. 222. redet: auch im 6. Buch von der alten Francken Sprach / im 24. Capitel / handelt / und sagt: das sie Teutsch gewesen / und mit der Sächsischen eine Verwandlung gehabt habe: daselbst auch ein mehrers von der alten Gallier / und der jetzigen Frantzösischen Sprach / und viel andere denckwürdige Sachen mehr / zu lesen: und daher die Herrn Francken / vor andern / Ihnen billich dieses Anno 1616. zu Harderwick / im Niederland / in 4. gedrucktes Buch / sollen wol bekandt machen: sonderlich weil es ihnen an einer durchgehenden guten Chronick ermangelt: welches dann / ohne zweiffel / theils thun / und ich daher auß solchem Authore allhie ein mehrers nicht setze / sondern bloß dieses mit anhänge: daß Goropius Becanus lib. 1. Fancicorum, da Er von dem Namen / und Ursprung der Francken handelt / wil / daß man Vrancus schreiben solle.
Der Ander / auß denen oberwehlten Scribenten / nehmlich Joannes Rivius, Augustiner Ordens / so sein Buch von den Fränckischen Sachen / erst im Jahr 1651. zu Brüssel hervor gegeben / meldet / daß etliche vermeynen / der Nam Franck seye daher kommen / weil die Francken / durch den Käyser Valentinianum, zehen Jahr lang / der Anlagen seyen befreyet worden: Andere / daß er von der Freyheit herkomme / weil sie sich entweder deß Römischen Jochs / und Beherrschung / entschüttet / oder dieselbige von sich abgetrieben haben / und sagt ferners / daß sie etliche von den Trojanern / und dem Antenore, herführen: wie es dann heisse:
... dat cuncta vetustas
Principium Phrygibus:
Und sich theils belustigen / wann sie hören / daß ihr Geschlecht seinen anfang / nicht nur von fürtrefflichen Helden: sondern gar von den Göttern / habe: welche aber gemeldter Rivius eitele Leut / oder Vanos, nennet / und schreibet: als viel Teutsche Völcker / so zwischen dem Rhein / der Isel / Embs / Weser / und der Elb / biß an die See / oder das Meer / gewohnt / wo jetzund das Hertzogthumb Berg / Over-Isel / Ost- und West-Frießland / Nider Sachsen / Hessen / und andere benachbarte Länder / ligen / der Römer Beherrschung feind / und überdrüssig worden / daß sie zusammen gethan / und dieselbige einmüthig / durch Waffen / von ihnen abgetriben hätten; und wären deßwegen die Bructeri, Chamavi, Ansivarii, Chatti, Tincteri, Frisii, Salii, Angrivarii, als mit welchem Namen sie vorhin benamset / forthin die Francken / daß ist freye Leute / geheissen worden; und daher ihrer die alten Röm. Geschicht-Schreiber / mit diesem Namen / nicht; sondern erst lang hernach / der Francken / Trebellius, und Vopiscus, gedencken. Es seye der Warheit nicht ähnlich / sagt Er weiter / deß der eigentliche der Francken Sitz / dieser deß Teutschlands Theil gewesen / so jetzt das Franckenland genannt werde / wie viel dafür gehalten; weilen alles Land disseit Rheins / und gegen Neuß über / (wo Westphalen und benachbarte Länder ligen) auch in der Peutingerischen Tafel / die zu deß Ammiani Marcellini Zeiten / wie man wolle / gemacht seyn solle / Francia, oder der Francken Lande genannt werde. Er seye zwar nicht in abrede / daß auß den obernannten Völckern etliche sich an den Mäyn gesetzt / und selbiger Gegend den Namen Franciae, oder Franconiae, gegeben haben. Die Regierung betreffende / hält er Rivius darfür / daß diese wieder die Römer verbundene Völcker / nicht nur einen König / oder Fürsten / gehabt / so über alle geherrscht hätte; sondern vermeynt / daß sie von unterschiedlichen Hertzogen anfänglich wären regiert worden; wiewol sie / zu Beschützung ihrer Freyheit / untereinander verbunden gewesen. Der Erste / so der Francken König genannt werde / sey der Faramundus, ohngefehr umbs Jahr Christi 420. gewesen. Ob Er nun unter den andern der mächtigste / oder über alle / so gläublicher / geherrschet habe: das [13] seye ungewiß. Das aber wisse man / daß bey seinem Geschlecht / oder Nachkommen / der Königliche Nam geblieben; welche der Francken Königreich nicht nur jenseit Rheins / und der Maas; sondern weit durch Galliam fortgepflantzet haben. Und zwar hätten die Francken allbereit / vor dem gemeldten König Faramond / nicht allein im Teutschland; sondern auch zwischen der Schelde / und der Maas / in dem Niederlande / gewohnet; wie auß dem obernanten Marcellino erscheine; so der Francken gedencke / und die Trans-Rhenanos Ansivarios, die Cis-Rhenanos Salios, nenne: und Agathias, ein Griechischer Scribent / thue außdrucklich bekennen / daß die Francken von den Teutschen entsprungen seyen. Auff gemeldten Faramundum hat sein Sohn Clodius, zugenant Cappillatus, der ander Fränckische König diss- und jenseit Rheins / gefolgt; welcher im Jahr 436. Tornick / und hernach Camerach / bekommen / und sein Reich / innerhalb deß Rheins / und der Schelde / biß an die Somme / erweitert hat. Theils schreiben / daß er über diese Gräntze kommen seye. Ihme hat Meroveus succedirt, nach welchem die folgende König die Merovingi seyn genannt worden; der entweder ein Vetter / oder ein Schwager / und nicht ein Sohn / deß vorigen Königs Clodii gewesen. Ein altes Concilien, und Capitul-Buch / sagt er / wolle / daß dieser Meroveus eines andern Merovei Sohn war / und daß solcher / nach dem er der Francken Reich in Gallien vermehret / deß Römischen Hertzogen Aetio, wider den Attilam, so daß Römische Reich außzurotten sich unterstanden / Hülff gethan habe etc. Weiter vermeynt dieser besagte Rivius, daß die Salii von dem Fluß Salia, der von dem See Lindrio entspringet / und unterhalb der Stadt Metz sich mit der Mosel vermischet / den Namen gehabt / und daß bey diesen Saliis das berühmte Salische Gesatz / fast zu anfang deß Königs Faramundi Regierung / seye gemacht worden; und daß die Teutschen Ort / deren Sigebertus zum Jahr 422. gedencke / die Dörffer Selheim / Bodersheim / und Winderhoven / in Campania Brabantica gewesen. Im übrigen handelt er mehrertheils von Franckreich: wiewol er auch andere feine Sachen mit einbringet.
Aber von diesen beyden Scribenten näher zu unserm Vorhaben zugelangen / so seyn der Zeit deß Hochlöbl. Fränckischen Craißes Außschreibende Fürsten / der Herr Bischoff zu Bamberg / und Herr Christian Marggraff zu Brandeburg / Culmbach etc. Und sitzet jetzt-hochgedachter Herr Marggraff / Burggraff zu Nürnberg / auff der Weltlichen Banck oben an / und / nach ihme der Herr Marggraff Albrecht zu Onoltzbach. Und wird / bey den Craißtägen / von dem Herrn Bischoff zu Bamberg / erstlich der Bischoff zu Würtzburg. 2. der Marggraff von Brandeburg / Culmbach 3. der Bischoff von Eichstätt. 4. der Marggraff von Ohnspach. 5. der Teutsche Meister. 6. die Hertzogen zu Sachsen wegen der Stück / so ihnen in der Gefürsten Graffschafft Henneberg gehören. 7. der Land Graff in Hessen / auch wegen Henneberg. 8. Coburg / oder Römhild / deßgleichen wegen Henneberg. 9. der Graff von Hohenlohe / zu Neuenstein. 10. der Graff von Hohenlohe zu Waldenburg. 11. der Graff zu Castell. 12. der Graff von Wertheim. 13. der Graff von Reineck / jetzt Chur-Mäyntz. 14. der Graff von Erbach. 15. der Herr von Limpurg / zu Speckfeld. 16. der Herr von Limpurg zu Gaildorff. 17. der Graff von Schwartzenberg. 18. der Frey-Herr von Seinßheim. 19. die Stadt Nürnberg. 20. Rotenburg. 21. Windsheim. 22. Schweinfurt. 23. Weissenburg / befragt: und thut zu letzt Hochgedachter Herr Bischoff von Bamberg / so das Directorium führet / sein Votum, und Meynung auch darzu: wie Herr Limnaeus, in Addit. ad lib. 9. de J. publ. p. 429. erinnert. Im Reichs-Abschied de Anno 1654. stehet bey der Franckischen Grafen / und Herrn / auch Herr Johann Henrich Nothafft / Graff / und Herr von Wernberg / etc. Reichs-Hoff-Rath.
Die Herren Marggraffen von Brandenburg zu Culmbach / und Onoltzbach / werden gemeinlich / wegen Burggraffthumbs Nürnberg / zusammen gesetzt. Es gibt aber jeder theil den halben Reichs Anschlag / namlich Monatlich einfach Einer 17. zu Roß / und 78. zu Fuß / oder in Geld. 516. fl. und zu Unterhaltung deß Käyserlichen Cammergerichts / Jährlich insgesampt / ordinariè 250. fl. cum augmento aber: wie ich gelesen. 416. fl. 42. kr. 3. heller / den Thaler zu 69. kr. gerechnet / Herr D. Wurffbain in seinen Relationibus, berichtet / daß Anno 1415. Sie die Herrschafft Zollern: Anno 1249. an dem Meranischen Hertzogthumb / Bareut / Cadolsburg / Langenzenn / Creussen / Virnsberg / Münchberg Steinach und andere in dem Voigtland gelegene Aempter: dann / Anno 1273. das Burggraffthumb zu Nürnberg: und Anno 1373. Blassenburg / Berneck / etc. bekommen hätten. [14] Wegen der Gefürsten Graffschafft Henneberg / haben sich / wie ich gefunden / die Herrn Inhaber derselbigen / Anno 1594. verglichen / daß / wegen Schleusingen / solten geben / das Stifft Würtzburg 1. zu Roß / und 1. zu Fuß: die Chur- und Fürsten zu Sachsen 7. 20. der Landgraff zu Hessen / Cassel 1. 3. und wegen Henneberg Romhild / oder der Romhilder Lini / Würtzburg 1. zu Roß / und 2. zu Fuß: Chur- und Fürsten zu Sachsen / Dreßden / Weinmar etc. 2. 8. Sachsen Coburg / (jetzt Altenburg) 3. zu Pferd 10. zu Fuß. Welches dann den alten Hennebergischen Anschlag der 15. zu Pferd / und 44. zu Fuß / machet. Und gibt solches Land / zum Unterhalt deß Cammergerichts / ins gesammt jährlich ordinariè 120. fl. nach dem erhöchten Anschlag aber 200 fl.
Der sämptlichen Herren Graffen von Hohenlohe Monatlich einfacher Reichs-Anschlag ist 8. zu Roß / und 40. zu Fuß / oder 256. fl. und zur Cammer Jährlich / ordinariè 66 fl. und cum augmento 100. fl.
Anno 1590. auff dem Craißtag zu Nürenberg / ist Herrn Georg Ludwigen von Seinßheim Session im Craiß-Rath bewilligt worden. Anno 1645. hat man / auß dem Seinßheimischen Anschlag / den Flecken Marckbreit / ab / und dem Herrn Graffen von Schwartzenberg zugeschrieben: Aber / in der deß Jahrs 50. wegen der Schwedischen Militiae Satisfaction-Gelder / zu Nürenberg / gemachten Repartition, wird noch der alte Anschlag / namblich für Schwartzenberg 1. zu Roß 3. zu Fuß / oder 24. fl. und für Seinßheim 1. zu Roß und 4. zu Fuß oder 28. fl. gesetzt; und mag vielleicht Schwartzenberg / wegen Marckbreit / seinen Antheil beygeschossen haben. Anno 1653. und 54. auff dem Reichstag zu Regenspurg / hat sich Herr Friderich Ludwig / Frey-Herr von Seinßheim / befunden.
Von der übrigen Herren Ständen Gebühr zum Reich / und dem Cammergericht / wird unten / an gehörigen Orten / bericht geschehen.
Von der Löblichen Reichs-Ritterschafft in Francken / wird / in unserem vorhin gedruckten Text / oder in der Topographia Franconiae (welchen Namen zwar Crantzius Saxon. lib. 1. cap. 1. Ihme nicht gefallen läst) oder Franciae Orientalis, gesagt. Auff dem Anno 1651. den 25. Junii, zu Mergentheim angestelten Correspondentz-Tag der Ritterschafft / in den 3. Craissen / Francken / Schwaben / und am Rheinstrom / sein / für Francken / erschienen. 1. wegen deß Orths Rönn / und Werra / Herr Johann Volprecht von Schlietz / genannt Görtz / Director, und Hauptmann. 2. Orts Odenwald / Johann Erhard Wolffskeel / und Johann Friderich von Elrichshausen. 3. Gebürg / Dieterich von Streitberg. 4. wegen Steigerwald / Herr Director Gevollmächtiget. 5. Altmüll / Johann Christoph von Eyb / Hauptmann dieses Orths / und 6. wegen Baunach / Herr Wolff von Craylßheim / und Dieterich von Streitberg / Gevollmächtigter.
Was die Cron Böheim für Lehenleute in Francken habe / und welche Güter daselbst von selbiger Cron zu Lehen gehen / das erzehlet Wolgedachter Herr Limnaeus, d. tom. 4. p. 360. wird auch davon / im Eingang deß Anhangs zu meiner Topographia Bohemiae, bericht gethan.
Es finden sich in diesem Franckenland Leute / welche nicht allein wegen ihrer Person / sondern auch der Gütter halber / keinen Herrn haben; und ihnen einen Schutz-Herrn / auch auß den Privatis, nehmen / wen sie wollen. Idem Limnaeus d. t. 4. in addit. ad lib. 1. pag. 66.
Wir wenden uns nunmehr zu Beschreibung der Städte der Oben-Hoch- und Wolgedachten Hoch- und Wol-Loblichen Stände dieses Fränckischen Cräyses: Darzu wir auch die Coburgische thun wollen; weilen solche nicht allein im Franckenlande gelegen seyn / sondern auch vorzeiten zur Fürstlichen Graffschafft Hennenberg (deren Städte allhie einkommen) gehört haben; wiewol sie die Coburgischen / sonsten der Zeit zum Ober-Sächsischen; wie ingleichem andere / so dem Lager / und Landsart / nach / Fränckisch seyn / zu andern Craysen / ausser Lands / wegen ihrer Herren: Hergegen die / so nicht eigentlich in Francken gelegen / als die Aichstättische / und andere / zu diesem Crayse gezogen werden. Grunßfeld wird auch allhie eingebracht / wiewol solcher Stadt Herr sonsten zum Bayrischen Crayß gehörig: Aber die Chur-Mäyntzische (ausser Königshofen / weilen selbiger Ort auch andere Herren haben solle / und die Rhineckische Plätz;) Item Schmalkalden / und andere / so auch in Francken gelegen / werden / wie auch die / so der Herr Bischoff zu Bamberg in Kärnten hat / zu anderer Länder / und Cräyse / darin ihre Herren seynd / und mit denselbigen angelegt werden / Beschreibung / versparet.
Es werden aber folgende Städte allhie beschrieben / Namblich: