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V.
Verfassung der Trivialschulen in und um Mergentheim.[1]
Ich sage es nicht allein, es ist eine von Sachkennern wiederhohlte Behauptung, daß man von der Bereitwilligkeit, mit der ein Land die verbesserten Schulanstalten annimmt, überhaupt auf die innere Empfänglichkeit der Einwohner für das Gute und die zu bewirkende Aufklärung schließen dürfe. Obgleich Mergentheim der Ort ist, von dem man wegen des besondern Zusammenhanges mit allen Teutschen Provinzen, und der häufigen Versammlungen
- ↑ Das Teutschordische schien immer bey den Statistikern und Erdbeschreibern unter die terras incognitas zu gehören, wir werden aber nächstens ausführlichere Nachrichten davon zu geben im Stande seyn.
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Anonym: Verfassung der Trivialschulen in und um Mergentheim in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 82. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verfassung_der_Trivialschulen_in_und_um_Mergentheim.pdf/1&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Anonym: Verfassung der Trivialschulen in und um Mergentheim in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 82. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verfassung_der_Trivialschulen_in_und_um_Mergentheim.pdf/1&oldid=- (Version vom 1.8.2018)