Bacharach gehört zu den ältesten Städten am Rhein. Es war auch das ganze Mittelalter hindurch einer der berühmtesten Orte. Die Stadt scheint fast der bedeutendste Ort in dem alten Trach- oder Trachirgau, der sich lang und schmal am Rheine hinzog, gewesen zu sein. Die Dörfer Staag, geschützt durch die Burg Stalberg, Mauerbach sowie Ober- und[1] das zu ihm gehörige Rheindiebach bildeten mit Bacharach den kleinen Staat der „vier Thäler“, wobei denn auch Bacharach als „Thal“ mit eingerechnet wurde. Dieser Bereich war ein kleiner Staat für sich mit einer eigentümlich freien Verfassung, einer merkwürdigen Selbstregierung und einer mehr oder weniger vollständigen Abgeschlossenheit in sich. Die gesetzliche Regierung bildete der Vier-Thälerrat. Nach der Ordnung der Kurfürsten von der Pfalz von 1356 bestand er aus 24 Männern. Davon lieferte jedes Thal oder wie man es nannte jeder Thal drei und drei die Stadt Bacharach. Einer aus den Dreien, welche die Stadt Bacharach stellte, saß dem Vier-Thälerrate als Bürgermeister vor. Neben dem Rate bestand das Gericht aus 14 Schöffen, welchem der kurkölnische Saalschultheiß und der kurpfälzische Stadtschreiber beiwohnten. Der letztere sollte die Hoheitsrechte des Pfalzgrafen wahren und saß auf einem ihm besonders gesetzten Stuhle. Alle diese gerechnet, wird freilich die Zahl 24 überstiegen. Die eigentlichen Erwählten versahen ihr Amt bis ans Grab. Es galt in
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: und und
Heinrich Pröhle: Rheinlands schönste Sagen und Geschichten. Tonger & Greven, Berlin 1886, Seite 104. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Proehle_Rheinlands_Sagen_und_Geschichten.djvu/114&oldid=- (Version vom 1.8.2018)