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Seite:Heft21VereinGeschichteDresden1909.djvu/56

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widerstrebt hatten[1]. In den Käufen des Kapitels ist dabei wiederholt von der Lehnsherrlichkeit des Bischofs die Rede[2]. Eine Lehnsherrlichkeit des Bischofs wurde auch bis in das 16. Jahrhundert über die Dresdner Pflege mit der Heide und dem Friedewalde geltend gemacht und anerkannt[3]. Es ist wohl möglich, daß noch zu Beginn des 12. Jahrhunderts der Bischof das oberste Gericht über alle Dörfer der Kirchfahrt hatte.

Durch die Erwerbung Micktens und durch zwei Käufe, in welchen die Witwe eines Ludwig von Körbitz, Sophie, mit ihren Söhnen Michael und Gothebold, die Einkünfte, welche ihr zu Radebeul zustanden, veräußerte[4], hatte sich im Kirchspiel ein geschlossener Kapitelbesitz zu Serkowitz, Radebeul, Kaditz und Mickten gebildet. Zu Trachau waren die Erbgerichte des Dorfs in verschiedener Hand, zuletzt erwarb Herzog Georg selbst das Dorf[5]. In Pieschen aber hatte sich unter dem Einfluß der nahen Stadt ein buntes Bild mittelalterlich verwickelter Gerichtsbarkeit entfaltet, das mit fünf Gerichtsherrschaften (Amt Dresden, Prokuraturamt Meißen, Altstädter Religionsamt, Neustädter Religionsamt und Brückenamt) bis in die Neuzeit bestand[6].

Ein Bild ähnlicher Zerrissenheit scheint zum Teil das kirchliche Leben im Kirchspiel Kaditz im Mittelalter geboten zu haben. Die


  1. Ein dritter Kauf v. J. 1485 betrifft die tauschweise Erwerbung von Zinsen zu Mickten von Friedrich v. Salhausen durch Probst, Dechant und Kapitel (Cod. II, 3, S. 273).
  2. Cod. II, S. 302. S. 304.
  3. Cod. II, 1, S. 263 (i. J. 1300) usw.
  4. Cod. II, 1, S. 367 u. S. 411.
  5. 1537 leiht Herzog Georg Balthasar v. Schlieben das Dorf Ohorn usw., vom Herzog selbst für das Dorf Trachau bei Dresden verwechselt (HStA. vgl. Copial 101, Bl. 180). Am 22. Januar dieses Jahres hatte Balzer v. Schlieben das Dorf von Nickel Marschall erkauft (Kaufbrief – HStA. loc. 10826. Trachau K. 89 – und Zinsregister – des Dorfs Trachau Zinsen loc. 9917 HStA.). Nickel Marschall hatte das Dorf mit guter Vernunft, zeitlichem Rat, auch mit Bewußt seiner Mitbelehnten um seiner Besserung willen recht und redlich „in einem todten Erbenkauf“ erkauft.
  6. HStA. Schockkataster von 1803 und Flurbuch 1839 lassen ein Bild des Dorfes unter diesem Betracht aufbauen. – Im Anhang sei hier erwähnt, daß im 15. Jhdt. Zinsen zu Kaditz und Mickten im Besitz der Familie Karlowitz (v. Mansberg, Erbarmanschaft Wettinischer Lande II, Nisani, Hauptlinie zu Pillnitz usw.) erscheinen. – Vorübergehend „versetzt“ im 16. Jahrhundert Heinrich Mönch Bauern seiner Obödienz.