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Seite:Gustav Kittler Erinnerungen 1910.pdf/103

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Maßregelung, ohne Konflikt durchzuführen sei, sonst aber nur Abendfeiern.

Die Jungen, wie sie allgemein geheißen wurden, nicht mit Recht, da unter ihnen sich auch eine Anzahl älterer Genossen befanden, machten dem gegenüber geltend, daß in diesem Fall von einer Demonstration, von einem wirksamen Massenprotest am 1. Mai nicht mehr gesprochen werden könne, die ganze Maifeier vielmehr zu einer Veranstaltung mit hoher obrigkeitlicher Genehmigung herabgedrückt werde und dann für das kämpfende Proletariat wertlos sei.

Wer hatte nun in dieser Streitfrage recht? Offenbar beide Richtungen.

In dem hin- und herwogenden Streit wurde seitens der Jungen der Parteileitung und ihren Anhängern Rechnungsträgerei, Aufgeben des Klassenkampfstandpunkts, parlamentarische Versumpfung u. a. m. vorgeworfen und damit weit über das Ziel hinausgeschossen.

Die radikale Richtung trat in die Fußstapfen der abgetanen „Mosterei“ und wirtschaftete damit in kurzer Zeit vollständig ab.

Der Parteileitung war es ungemein erschwert, all die Angriffe, Anschuldigungen und teilweise auch böswilligen Verleumdungen zu entkräften und zurückzuweisen, weil das Ausnahmegesetz noch bestand, durch welches die Führer der Partei aus Berlin, dem Hauptort der Bewegung der Jungen, ausgewiesen waren, infolge dessen es keinem der Führer möglich war, in Berlin selbst in öffentlicher Versammlung den Angriffen und Anwürfen zu begegnen.

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Kittler: Aus dem dritten württemb. Reichstags-Wahlkreis. Im Selbstverlag des Verfassers, Heilbronn 1910, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Gustav_Kittler_Erinnerungen_1910.pdf/103&oldid=- (Version vom 1.8.2018)