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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 7 (1912).djvu/231

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

Verbrechen geschlossen. Wenn man erwägt, daß Rupsch vorgab, am folgenden Morgen abreisen zu wollen, dann wird man in der Eile, mit der die Angeklagten das Geld beschafften, noch keine Schuld finden. Es erscheint aber zweifelhaft, ob und inwieweit Gehilfen bei einem nicht zur Ausführung gekommenen Verbrechen zu bestrafen seien. Ob der § 46 auch auf das Verbrechen des Hochverrats Anwendung zu finden hat, überlasse ich, gleich meinem Herrn Mitverteidiger, dem Ermessen des hohen Gerichtshofes. Ich bin aber prinzipaliter der Meinung, daß der Beweis einer Schuld der Angeklagten Holzhauer, Söhngen und Rheinbach nicht erwiesen ist. Bezüglich des Angeklagten Töllner schließe ich mich dem Antrage des Herrn Vertreters der Oberreichsanwaltschaft an. Es steht zweifellos fest, daß Töllner an jenem Abende sinnlos betrunken war, er mithin keine Ahnung hatte, zu welchem Zwecke er das Geld hergab. Was den Angeklagten Bachmann anlangt, so hat mir sein ganzes Verhalten in der Verhandlung die Überzeugung beigebracht, daß seine Erzählung: als wollte er nur einen Schreck herbeiführen, wahr ist; daß er von Reinsdorf für seine Tat Geld erhalten hat, ist ebensowenig erwiesen, wie daß er die Wirkung des Dynamits gekannt hat. Ich beantrage daher, ihn nicht auf Grund des § 306, al. 2, sondern ihn bloß auf Grund des § 308 des Strafgesetzbuches zu bestrafen. Bei Abmessung der Strafe bitte ich in Betracht zu ziehen, daß Bachmann Werkzeug in der Hand des Reinsdorf war und bisher unbescholten ist. – Die Angeklagten, die sämtlich die Plaidoyers mit der größten Gleichgültigkeit anhörten, ließen es sich während der Pause ganz gut schmecken. Sie wurden nämlich nicht hinausgeführt, sondern nahmen ihr Mittagbrot auf der Anklagebank sitzend ein. Nach Wiederaufnahme der Verhandlung nahm das Wort Vert. Justizrat Fenner (für Reinsdorf): Ich bin als Verteidiger des Angeklagten Reinsdorf bestellt, Reinsdorf ist dreier Verbrechen beschuldigt: des Attentats in Elberfeld, des Attentats auf dem Niederwald und des Attentats

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 227. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/231&oldid=- (Version vom 24.7.2024)