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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 7 (1912).djvu/230

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

Diese seine Behauptung wird auch bestätigt durch die Aussagen des Zeugen Palm, wonach Küchler schon vor der Reise nach Rüdesheim gesagt hat: Sollte etwas unternommen werden, dann würde er es zu verhindern suchen, und ferner, daß er in öffentlicher Versammlung, bloß um 9 Mark für Einlösung seiner Uhr zu erlangen, die Einzelheiten der Tat anstandslos erzählte. So handelt nicht ein schuldbewußter Mensch. Gegen Küchler spricht hauptsächlich die Aussage des Rupsch. Ob diesem aber voller Glaube beizumessen ist, überlasse ich der Beurteilung des hohen Gerichtshofes. Nimmt man an, daß Küchlers Angaben unwahr sind, so ist doch Küchler jedenfalls nur wegen Beihilfe zu bestrafen. Küchler hat nachweislich in der Tat nichts begangen, was auf seine direkte Täterschaft schließen läßt. Er hatte auch von Reinsdorf nur den Auftrag, als Deckung, gewissermaßen als Wächter mitzugehen. Ob der § 46 auch beim Hochverrat in Anwendung kommen kann, überlasse ich dem hohen Gerichtshof. Daß Küchler an dem Attentat in Rüdesheim beteiligt ist, ist in keiner Weise nachgewiesen. Ich beantrage also, wenn eine Freisprechung meines Klienten nicht erfolgen kann, bloß auf eine zeitige Zuchthausstrafe zu erkennen. – Vert. Rechtsanwalt Dr. Seelig für Holzhauer, Bachmann, Söhngen, Rheinbach und Töllner: Ich werde mich zunächst mit meinem Klienten Holzhauer beschäftigen. Ich hege Zweifel an den Angaben des Rupsch, daß Holzhauer ihm das Dynamit gegeben hat, vielmehr glaubhaft scheint es mir, daß Rupsch, der selbst Dynamit besaß, und wie er vorgab, auch solches anzufertigen verstand, eigenhändig in dem Garten des Holzhauer, bei dem er bekanntlich wohnte, Dyna- mit vergraben hatte. Daß es dem Rupsch gegenüber, dem Reinsdorf alles bereits in ausführlichster Weise auseinandergesetzt hatte, einer Instruktion seitens des Holzhauer noch bedurfte, kann ich auch nicht glauben. Nun wird aus dem Umstande, daß Holzhauer, Söhngen und Rheinbach mit der Hergabe des Geldes es sehr eilig hatten, die Beihilfe zu dem

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 226. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/230&oldid=- (Version vom 24.7.2024)