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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/89

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Gerichtshof eine sehr schwere Beleidigung gefunden. Wegen der Beleidigung des Landrichters Haake ist auf drei Monate, wegen der Beleidigung des Ministers Ruhstrat auf fünf Monate Gefängnis erkannt und diese Strafe auf sechs Monate Gefängnis zusammengezogen worden. Bei der Strafzumessung ist einmal die Schwere der Beleidigungen, der Umstand, daß sie aus dem Hinterhalt kamen und einen Mann von solch exponierter Stellung wie den Herrn Minister trafen, andererseits aber betreffs des Dr. Ries, dessen bisherige gute Führung, der Umstand, daß ihm der Herr Minister verziehen hat und auch, daß er sich offenbar in dem Glauben befunden hat, er sei mit Unrecht strafversetzt, in betracht gezogen worden. Die Wahrnehmung berechtigter Interessen konnte den Angeklagten nicht zugestanden werden. Der Presse kann in dieser Beziehung keine Ausnahmestellung eingeräumt werden. Bei dem Angeklagten Biermann ist erwogen worden, daß seine Zeitung lediglich die Tendenz hatte, in der Öffentlichkeit Skandal zu machen. Es kam ihm lediglich darauf an, die Ehre anderer in den Schmutz zu ziehen und zwar betrieb er das gewerbsmäßig. Es ist deshalb, wie geschehen, erkannt worden. – Der Vert. R.-A. Dr. Sprenger beantragte noch, einen Protest zu Protokoll zu nehmen, daß, nachdem dem Vertreter des Nebenklägers, Rechtsanwalt Wisser, nochmals das Wort gegeben, der Gerichtshof abgetreten, bald darauf aber wieder erschienen sei und den Angeklagten das letzte Wort gegeben habe, ohne die Sitzung wieder eröffnet zu haben.

Im „Residenzboten“ wurden die Angriffe gegen den Minister Ruhstrat fortgesetzt. Es wurde deshalb im März 1904 der verantwortliche Redakteur Kruse wegen Beleidigung des Ministers Ruhstrat zu einer ziemlich empfindlichen Strafe verurteilt. – Im September 1904 erschienen im „Residenzboten“ wiederum mehrere Artikel, in denen mitgeteilt wurde, es sei gegen Minister Ruhstrat bei der Großherzoglichen Staastanwaltschaft die Anzeige erstattet worden, er habe

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 85. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/89&oldid=- (Version vom 29.5.2024)