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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/88

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Bödeker, folgendes Urteil: Der Gerichtshof hat dahin erkannt, daß der Angeklagte Dr. Ries zu einer Gesamtstrafe von 6 Monaten Gefängnis, unter Anrechnung der bereits erlittenen Untersuchungshaft, Biermann, unter Einrechnung der gegen diesen bereits erkannten Strafe von 6 Monaten und 2 Monaten Gefängnis, zu einer Gesamtstrafe von 10 Monaten Gefängnis zu verurteilen sei. Dem Angeklagten Biermann ist die vom 1. bis 9. August erlittene Untersuchungshaft in Anrechnung gebracht. – Den Beleidigten, Herren Minister Ruhstrat und Landrichter Haake, ist die Befugnis zuerkannt worden, das Urteil nach erlangter Rechtskraft auf Kosten der Angeklagten bekannt zu machen im „Generalanzeiger für Oldenburg und Ostfriesland“, in den „Oldenburger Nachrichten für Stadt und Land“, in „Oldenburger Residenzboten“ und in der „Weser-Zeitung“ Wegen der zwei Anklagepunkte, bezüglich deren der Herr Minister den Strafantrag zurückgezogen, hat der Gerichtshof auf Einstellung des Verfahrens erkannt. – Die Kosten des Verfahrens fallen den Angeklagten zur Last, die Kosten betreffs des eingestellten Verfahrens hat der Herr Nebenkläger zu tragen. – Der Gerichtshof hat in dem „Jeu"-Artikel, in dem gesagt ist: die Spielleidenschaft trage nur zur Beförderung bei und Herr Gymnasialdirektor Früstück habe seine Beförderung nur dem Umstand zu verdanken, daß er dem Minister beim Spiel Geld geliehen, eine arge Beleidigung des Herrn Ministers gefunden; die Beweisaufnahme hat auch ergeben, daß diese Behauptung vollständig unwahr ist. Es ist allerdings der Nachweis geführt worden, daß vor langen Jahren im hiesigen Zivilkasino hin und wieder Hasard gespielt worden ist, an dem auch der jetzige Minister Ruhstrat sich beteiligt hat. Daß der Herr Minister sich dabei besonders hervorgetan hat, ist nicht nachgewiesen. In dem Artikel, in dem dem Landrichter Haake vorgeworfen wird, er heuchle Frömmigkeit, um Karriere zu machen, hat der

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 84. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/88&oldid=- (Version vom 29.5.2024)