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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/90

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

in der im November 1903 stattgefundenen Gerichtsverhandlung wissentlich einen Meineid geleistet. Außerdem wurde behauptet, der Minister habe im Landtag die Unwahrheit gesagt. Er habe vor Gericht beschworen, er habe nur im Zivilkasino gespielt. Im Landtag habe der Minister gesagt, seine Spielerepoche liege 14 bis 15 Jahre zurück. „Tatsächlich hat der Minister,“ so hieß es in einem der Artikel, „bis in die neueste Zeit in öffentlichen Lokalen mit größter Leidenschaftlichkeit dem Glücksspiel gefröhnt und ist fast stets Bankhalter gewesen.“ Es wurde in den Artikeln ferner öffentlich Protest erhoben, „daß ein unwidersprochen des Meineids beschuldigter Mann in irgendeiner Form an den Geschicken des Landes teilnimmt“ usw. Die Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft als unbegründet abgelehnt. – Als Minister Ruhstrat von seiner Ferienreise zurückkam, stellte er gegen Biermann und den verantwortlichen Redakteur des „Residenzboten“, Hermann Fritz Schweynert, Strafantrag. Die Großherzogliche Staatsanwaltschaft erhob sogleich die Anklage wegen Beleidigung und schritt sofort zur Verhaftung beider Angeklagten. – Am 1. und 2. Dezember 1904 hatte sich Schweynert wegen Beleidigung des Ministers vor der ersten Strafkammer des Oldenburger Landgerichts zu verantworten. – Den Gerichtshof bildeten: Landgerichtsdirektor Erk (Vorsitzender), Landgerichtsrat Kitz, Landrichter Janßen, Amtsrichter Böhmcker und Gerichts-Assessor Dr. Rumpf (Beisitzende). Die Großherzogliche Staatsanwaltschaft vertrat Staatsanwalt Dr. Fimmen. Minister Ruhstrat hatte sich der Anklage als Nebenkläger angeschlossen und Rechtsanwalt Wisser (Oldenburg) mit seiner Vertretung beauftragt. Die Verteidigung führten Rechtsanwalt Dr. Sprenger (Bremen) und Rechtsanwalt Dr. Herz (Altona). – Sogleich nach Eröffnung der Sitzung erklärte der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Er habe die Beisitzenden Landrichter Janßen und Landgerichtsrat Kitz als Zeugen geladen und könne auf deren Zeugnis nicht verzichten.

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 86. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/90&oldid=- (Version vom 29.5.2024)