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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/86

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Kredit und Revanche. Es ist ferner der Nachweis erbracht worden, daß der Fall Hellwarth in gar keinem Zusammenhange mit den Vorkommnissen im Zivilkasino gestanden habe. Es ist auch nicht nachgewiesen, daß die Selbstmorde des Referendars Dietrich und des Leutnants v. Stutterheim eine Folge der Spielleidenschaft waren. Daß ein Beweis für die „Oberschaf“-Bemerkung geführt worden ist, bestreite ich. Ich will nicht weiter auf die Sache eingehen, da mir die Einzelheiten zu grobkörnig sind, sondern mich mehr mit der Strafzumessung beschäftigen. Es wird hierbei zu erwägen sein, daß der Angeklagte Biermann die Ehrabschneiderei gewerbsmäßig betreibt, daß er nicht die öffentliche Wohlfahrt, sondern lediglich sein persönliches Interesse im Auge hatte. Es liegt somit fast eine Verleumdung wider besseres Wissen vor, für die eine höhere Strafe als zwei Jahre Gefängnis vorgesehen ist. Biermann hat fortgesetzt einen starken verbrecherischen Willen bekundet. (Lautes Gelächter im Zuhörerraum.) – Vors.: Ich muß dies Verhalten des Publikums aufs Ernsthafteste rügen. Sollte sich ein solch ungehöriger Vergang wiederholen, dann werde ich den Zuhörerraum räumen lassen. – Rechtsanwalt Wisser (fortfahrend): Ich habe vor Richtern nicht nötig, auseinanderzusetzen, daß ich im juristisch-technischen Sinne mit Recht von einem fortgesetzten verbrecherischen Willen des Angeklagten Biermann gesprochen habe. Das ganze bisherige Verhalten Biermanns charakterisiert ihn als einen gemeingefährlichen Menschen. Ich bemerke, der Herr Nebenkläger hatte keinerlei Ursache, diesen Prozeß zu fürchten. Es gehört aber eine gewisse Überwindung dazu, sich mit einem Menschen wie Biermann vor Gericht zu stellen. Erst als die Angriffe fortlaufend ohne Aufhören kamen, fühlte sich der Herr Nebenkläger gezwungen, den Strafantrag zu stellen. Dies der Erklärungsgrund, daß der erste Artikel verjährt ist. Die Persönlichkeit Biermanns ist schließlich sehr gleichgültig. Viel interessanter ist die Persönlichkeit

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 82. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/86&oldid=- (Version vom 26.5.2024)