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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/138

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Vert.: Ist Ihnen bekannt, daß der Gerichtshof, der verpflichtet gewesen wäre, die von der Verteidigung benannten Zeugen von Amtswegen zu laden, den Beweisantrag der Verteidigung von vornherein abgelehnt hat? – Zeuge: Das ist möglich, der Gerichtshof erachtete jedenfalls den beantragten Wahrheitsbeweis als überflüssig, oder als nicht zur Sache gehörig. – Vert.: Ist Ihnen erinnerlich, daß derselbe Wahrheitsbeweis im letzten Prozeß Biermann von der Verteidigung angeboten, aber mit derselben Begründung abgelehnt wurde? – Zeuge: Jawohl. – Der Zeuge stellte weiter auf Befragen in Abrede, daß der Vorsitzende im Schweynertprozeß den Angeklagten schroff behandelt habe. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich will Ihnen bemerken, daß Herr Rechtsanwalt Becker, der eine 18jährige praktische Rechtsanwaltstätigkeit hinter sich hat, wohl die Empfindung hatte, der Angeklagte müsse durch die vielen Fragen ver- wirrt werden. – Zeuge: Herr Rechtsanwalt Becker mag diese Auffassung gehabt haben, es darf aber nicht außer Acht gelassen werden, daß Rechtsanwalt Becker nicht von Anfang an und nur im Zeugenraum der Verhandlung beigewohnt hat. – Auf Befragen des Vorsitzenden äußerte der Zeuge: Er wolle nicht sagen; der Angeklagte sei vom Vorsitzender im Prozeß Schweynert liebevoll behandelt worden, man könne aber sagen: er sei nicht gehässig behandelt worden. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Herz bemerkte der Zeuge: Er habe als Referendar mit damaligen Kollegen „Lustige Sieben“ gespielt. Soweit er sich erinnere, habe er einen Kellner niemals angepumpt. Er gebe zu, daß über dasselbe Beweisthema, über das die Kellner Meyer und Laturnus als Zeugen benannt waren, noch 40–50 andere Zeugen von der Verteidigung vorgeschlagen waren, daß diese aber in keiner Verhandlung vernommen wurden, weil der Gerichtshof abweichender Ansicht bezüglich dieses Punktes war. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Sie haben bereits gesagt, Herr Staatsanwalt, daß Sie als Referendar im Oldenburger

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 134. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/138&oldid=- (Version vom 11.7.2024)