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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/139

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Kasino „Lustige Sieben“ gespielt haben, haben Sie auch später noch gespielt? – Zeuge: Ich habe auch als Auditor und als Regierungsassessor und Gerichtsassessor noch gespielt. – Vert.: Haben Sie auch als richterlicher Beamter gespielt? – Zeuge: Ich erachte es nicht für meine Pflicht als Zeuge, eine Frage zu beantworten, die sich auf meine Privatverhältnisse bezieht und mit der Sache absolut nichts zu tun hat. – Vert.: Ich bin entfernt, Ihnen Verlegenheiten bereiten oder Ihnen Moral predigen zu wollen. Ich halte aber die Beantwortung der Frage für erheblich, um festzustellen, daß richterliche Beamte in dem Prozeß Schweynert nicht unbefangen sein konnten, daß sie sich durch die Behauptungen des Angeklagten Schweynert, insbesondere aber durch die eidliche Aussage des jetzigen Angeklagten Meyer verletzt fühlen mußten und somit pro domo handelten. – Staatsanwalt Becker: Ich muß die Frage des Herrn Verteidigers, die mit dieser Sache durchaus nichts zu tun hat, beanstanden. – Vors.: Ich muß auch erklären, daß die Frage nicht zur Sache gehört. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich will keinen Gerichtsbeschluß beantragen, zur Sache gehört aber meine Frage vollkommen. – Zeuge, Staatsanwalt Dr. Fimmen: Ich will bemerken, daß ich nur deshalb die Frage nicht beantworten will, weil es mein Prinzip ist, eine Frage nicht zu beantworten, die nicht zur Sache gehört. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich muß darauf bemerken, daß Prinzipien billig wie Brombeeren sind. – Zeuge, Staatsanwalt Dr. Fimmen: Ich muß den Herrn Vorsitzenden bitten, mich gegen den Angriff des Herrn Verteidigers in Schutz zu nehmen. – Vors.: Herr Rechtsanwalt, Sie werden zugeben, daß der Ausdruck „Prinzipien sind billig wie Brombeeren“ ungehörig ist, zumal doch der Herr Zeuge nur ausdrücken wollte, er lehne die Beantwortung der Frage ab, da sie nicht zu seiner Zeugenpflicht gehöre. – Vert.: Ich bemerke ausdrücklich, daß der Ausdruck nicht gegen die Person des Herrn Zeugen gerichtet

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/139&oldid=- (Version vom 11.7.2024)