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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/137

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

machen, daß seine Aussagen denen anderer Zeugen direkt widersprechen. – Ein Beisitzer: Saß vielleicht auf dem Podium des Richtertisches ein Herr, der dem Referendar Christians ähnlich sah? – Zeuge: Nein. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Herr Staatsanwalt, ist Ihnen bekannt, daß Herr Buchhändler Schmidt zugegeben hat, er habe noch 1902 „Lustige Sieben“ gespielt? – Zeuge: Das ist mir nicht bekannt. – Vert.: Sie sagten vorhin, Herr Staatsanwalt: die Hauptbeschuldigung gegen Minister Ruhstrat beruhte auf der Aussage des Angeklagten Meyer? – Zeuge: Jawohl, es ging durch die Presse, zwei frühere Kellner des Kasinos wollen beschwören, daß Minister Ruhstrat noch in den letzten Jahren „Lustige Sieben“ gespielt hat, es stellte sich doch aber im Schweynert-Prozeß heraus, daß der Zeuge Laturnus gar nicht in Betracht kam. – Vert.: Ist Ihnen bekannt, daß von der Verteidigung der Meineid des Ministers Ruhstrat in folgender Weise konstruiert wurde: 1. der Minister habe beschworen, er habe nur im Kasino gespielt, während er auch vielfach bei Eilers gespielt habe, 2. der Minister habe unter seinem Eide ausgesagt: er habe nicht leidenschaftlicher als andere gespielt, während er in leidenschaftlichster Weise gespielt habe, 3. der Minister habe im Prozeß Ries-Biermann eidlich und auch im Landtage erklärt: er habe seit 12 bis 14 Jahren nicht mehr hasardiert, während er noch in den letzten Jahren hasardiert habe? Ist Ihnen ferner bekannt, daß der Gerichtshof den dafür angebotenen Wahrheitsbeweis sowohl im Prozeß Schweynert als auch in dem letzten Prozeß Biermann mit der Begründung abgelehnt hat: Der Beweis ist unerheblich, da der Minister solche Erklärungen gar nicht abgegeben hat? – Zeuge: Meyer ist doch im Prozeß Schweynert vernommen worden, im übrigen haben schließlich die Verteidiger im Schweynertprozeß erklärt, daß sie alle ihre Beweisanträge zurückziehen. Der Gerichtshof hielt die Sachlage für geklärt, deshalb wurde von einer weiteren Beweiserhebung Abstand genommen.

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/137&oldid=- (Version vom 11.7.2024)