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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/127

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

so eingehend vernommen worden ist. Haben Sie etwa von dem Herrn Untersuchungsrichter die Anweisung erhalten, den Angeklagten zu einem Geständnis zu bewegen? – Zeuge: Eine solche Anweisung habe ich von dem Herrn Untersuchungsrichter nicht erhalten, ich hätte sie auch nicht angenommen. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Sprenger bemerkte der Zeuge: Er pflege gewöhnlich Angeklagte in Gegenwart von Zeugen zu vernehmen, da die von ihm erzielten Geständnisse mehrfach angefochten worden seien. Da er aber in Oldenburg fremd war, vermochte er einen Zeugen nicht hinzuzuziehen. Er habe deshalb, um sich zu sichern, den Angeklagten sofort zum Untersuchungsrichter führen lassen, damit dort die Aussage sogleich zu Protokoll genommen werde. – Im weiteren Verlauf der Vernehmung sagte der Zeuge: Bei dem Aufruf habe er das Beweisthema lediglich darauf beschränkt, ob Minister Ruhstrat mit Buchhändler Schmidt und Dr. Schleppegrell „Lustige Sieben“ gespielt habe. – Vert. R.-A. Herz: Haben Sie von dem angeblichen Geständnis des Angeklagten dem Minister Ruhstrat Mitteilung gemacht? – Zeuge: Keineswegs, ich habe den Herrn Minister nur ein einziges Mal gesehen. – Staatsanw. Becker: Haben Sie einmal gesagt, daß Sie die ganze Sache nur widerwillig übernommen hätten, weil man in Bremen eingenommen gegen Oldenburg sei, und Sie seien doch auch ein Bremer? – Zeuge: Ich erinnere mich nicht. (Heiterkeit.) Man hat doch nur ein Gehirn, und nach einer stundenlangen Vernehmung, wie ich sie eben hier durchgemacht habe, kann man doch jede Frage nicht mehr so ohne weiteres beantworten. – R.-A. Dr. Sprenger: Wir erklären uns mit diesen Aussagen des Zeugen durchaus einverstanden und akzeptieren sie für unser Plädoyer zugunsten des Angeklagten Meyer, der nach einer ebensolangen Vernehmung nicht mehr genau alles gewußt hat, was er sagte. Herr Böning ist Kommissar und der Angeklagte nur ein einfacher Kellner. – Der folgende Zeuge, Landgerichtsrat Meyer-Holzgräfe:

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 123. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/127&oldid=- (Version vom 9.7.2024)