Zum Inhalt springen

Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/128

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Er habe gegen den Angeklagten die Untersuchung geführt und zunächst alle diejenigen vernommen, die über das von dem Angeklagten behauptete Spielen des Ministers etwas wissen konnten. Er habe fast sämtliche Richter am Oldenburger Landgericht und auch alle diejenigen vernommen, die in der in Betracht kommenden Zeit Referendare in Oldenburg waren oder das Assessorexamen gemacht hatten. Er hatte außerdem in Erfahrung gebracht, daß gleich nach der Verhaftung des Angeklagten der Deutsche Kellnerbund in einem Fachblatt einen Aufruf erlassen hat, in dem alle Kellner aufgefordert wurden, sich zu melden, die über die Vorgänge im Oldenburger Kasino etwas aussagen könnten, und daß sich daraufhin acht Kellner gemeldet hätten. Trotzdem habe er selbst einen öffentlichen Aufruf in einer Reihe von politischen und Fachzeitungen erlassen. Da der Vorwurf erhoben war, die Oldenburger Richter seien alle befangen, so habe er die Bremer Polizeibehörde ersucht, einen tüchtigen Beamten nach Oldenburg zu schicken, der ihn (den Untersuchungsrichter) unterstützen solle. – Landgerichtsrat Meyer-Holzgräfe bekundete ferner als Zeuge: Der Angeklagte habe bei dem Polizeikommissar Böning die Aussage zu Protokoll gegeben: Er habe nur die Schlußfolgerung gezogen, daß Minister Ruhstrat mit Dr. Schleppegrell und Buchhändler Schmidt „Lustige Sieben“ gespielt habe, er bleibe aber dabei, daß der Minister „Lustige Sieben“ gespielt habe, er wisse nur nicht mit wem. Gleich darauf habe der Angeklagte diese Aussage bei ihm (Zeugen) wiederholt. Er habe den Angeklagten gefragt, ob er die Aussage auch zu Protokoll nehmen solle, oder ob die Bestätigung des Protokolls des Kommissars genüge. Der Angeklagte antwortete: es sei nicht notwendig, noch ein Protokoll aufzunehmen. Als er den Angeklagten wieder abführen lassen wollte, sagte letzterer: Nun wird man mir wohl den Vorwurf machen, daß ich absichtlich die Unwahrheit gesagt habe. Ich erwiderte: Wenn Sie sich versehen haben, dann

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 124. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/128&oldid=- (Version vom 9.7.2024)