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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/107

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Dr. Sprenger weiter als Verteidiger zuzulassen. Ein sachlicher Grund, daß Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger von der Verteidigung ausgeschlossen wird, liegt nicht vor. Ich habe nur eine untergeordnete Rolle in der Verteidigung, und zwar deshalb, weil ich erst sehr spät eingetreten bin. Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger ist dagegen aufs genaueste mit allen Einzelheiten vertraut; die Verteidigung wäre daher beschränkt, wenn Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger von der Verteidigung ausgeschlossen werden würde. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich bitte um eine Pause; wir Verteidiger sind genötigt, in eine sehr wichtige Beratung einzutreten. – Es trat eine Pause ein. – Nach Wiedereröffnung der Verhandlung nahm das Wort Vert. Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Ich habe die Beobachtung gemacht, daß ich als Verteidiger in dieser Sache persönlichen Verletzungen ausgesetzt bin. Diese persönlichen Verletzungen würden mich von der Ausübung meiner Amtspflichten nicht abhalten, wenn dadurch die Sache nicht geschädigt werden würde. Ich lege daher mein Amt nieder. (Große Bewegung im Zuhörerraum.) – Vert. Rechtsanwalt Dr. Herz: Ich habe folgende Erklärung abzugeben: Sowohl im Laufe des Vorverfahrens als auch während der Hauptverhandlung ist eine Anzahl außergewöhnlicher Maßnahmen und Entscheidungen ergangen, welche die Verteidigung illusorisch machen. Die Verteidigung hat nicht die Absicht, ihr Amt fortzuführen, dessen tatsächliche Ausübung ihr unmöglich gemacht ist. Die unterzeichneten Verteidiger erklären somit die Niederlegung ihres Amtes. – Der Angeklagte hat uns folgende Erklärung gegeben: „Ich erkläre hiermit, daß ich die sämtlichen von meinen Verteidigern gestellten Beweisanträge zurückziehe und auf die Gegenwart der Zeugen verzichte, da meine Verteidiger sich zur Fortführung der Verteidigung außerstande erklärt haben. Ich selbst vermag, entkräftet durch mangelhafte Verpflegung und elfstündige Zwangsarbeit während der letzten zwei Monate, der Verhandlung nicht zu

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/107&oldid=- (Version vom 15.6.2024)