Buschhoff theilt wiederholt mit, daß er den Sack über das Faß decke, in das das Fleisch zum Räuchern gelegt werde, um zu verhüten, daß der Rauch entweiche.
Die Metzgermeister bekunden, daß das von Buschhoff erwähnte Räucherverfahren vielfach von kleinen Metzgermeistern angewendet werde.
Chemiker Dr. Bücking (Crefeld) bekundet alsdann: Um genau den Sack nach Blutspuren zu untersuchen, sei es erforderlich, daß er den Sack in sein Laboratorium mitnehme. Er müsse aber vorher bemerken, daß, wenn Menschenblut nicht ganz frisch sei, es vom Thierblut nicht unterschieden werden könne.
Prof. Dr. Köster (Bonn): Er könne sich diesem Gutachten nur anschließen. Ob altes Blut von Vögeln oder von Säugethieren sei, könne wohl festgestellt werden, man könne aber nicht sagen, ob dies Blut von einem Menschen oder von einem Ochsen sei. – Geh. Regierungs- und Medizinal-Rath Dr. Kirchgäßer (Coblenz) schließt sich diesem Gutachten an.
Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Da bei der gegenwärtigen Verhandlung das muthmaßliche Motiv des Mordes eine große Rolle spielt, so ersuche ich, das Obduktionsprotokoll Nr. 12 zu verlesen. Ich stelle anheim, daß der Herr Präsident die im Saale anwesenden Damen veranlaßt, sich auf einige Augenblicke zu entfernen.
Einige Damen verlassen den Saal.
Prof. Dr. Köster: Nach dem Obduktionsbefund liegen Anhaltspunkte für einen Lustmord nicht vor, die Möglichkeit, daß trotzdem ein solches Verbrechen vorliegt, ist aber nicht ausgeschlossen.
Geh. Regierungs- und Medizinal-Rath Dr. Kirchgäßer schließt sich dieser Bekundung an.
Dr. med. Steiner bekundet, daß die Kleider des ermordeten Kindes in vollständig geordnetem Zustande waren, so daß er die Frage: ob ein Lustmord vorliegen könnte, verneinen müsse. – Oberstaatsanwalt Hamm: Die Anklage nimmt nicht an, daß ein Lustmord vorliegen könnte, da der Befund der Leiche, sowie die medizinischen Gutachten diese Möglichkeit ausschließen. – Es wird alsdann das Obduktions-Protokoll Nr. 12 und auf Antrag eines Geschworenen auch noch das Protokoll über die Art der Verwundung verlesen.
Präsident: Herr Professor Köster! Ist es möglich, daß
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 90. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/90&oldid=- (Version vom 31.7.2018)