Bekundung auch nicht bekannt, in den Akten ist nichts davon enthalten. – Bürgermeister Schleß: Ich habe schon in der Voruntersuchung von meiner Wahrnehmung, daß Frau Buschhoff wegen Beschlagnahme des Sackes aufgeregt war u. s. w., Mittheilung gemacht. – Ein Geschworener fragt: ob es möglich sei, eventuelle Blutspuren an dem Sacke festzustellen? – Präs.: Ich habe darauf zu bemerken, daß bereits einmal beblutete Holztheile von der Wannmühle nach Berlin an den gerichtlichen Chemiker Dr. Jeserich geschickt wurden. Dr. Jeserich hat geantwortet, daß sich nach so langer Zeit chemisch nichts mehr feststellen lasse, da Blut sich sehr schnell zersetze. Ich befürchte, daß sich dies jetzt auch nicht mehr werde feststellen lassen. – Präs.: Buschhoff, ist es möglich, daß sich durch die Benutzung des Sackes beim Fleischräuchern Blutflecke an den Sack heften? – Buschhoff: Das glaube ich nicht, aber es ist möglich.
Es erscheint alsdann als Zeugin Fräulein Devers, Tochter des Stadtsekretärs in Xanten: Am Peter-Paulstage, den 29. Juni v. J., war in Xanten Schützenfest. Ich war mit meinen Geschwistern auf dem Schützenplatz. Da hörte ich, daß Junkermann jr. heftig auf die Juden schimpfte. Er sagte u. A.: „Die Juden sind schlechte Leute, Betrüger, Lumpenpack“ u. s. w. In dieser Weise schimpfte er lange Zeit auf die Juden, und als des Abends auf dem Schützenplatze die Nachricht von dem Morde des kleinen Hegmann bekannt wurde, da sagte Junkermann jr.: „Das haben die Juden gethan“.
Kutscher Becker: Er sei am Peter-Paulstage Vormittags gegen viertel 10 Uhr bei Buschhoff vorübergegangen. Buschhoff habe am offenen Fenster gesessen und habe auffallend roth ausgesehen.
Tagelöhner Langer: Er habe bei Junkermann Gras gemäht, da sei eines Tages ein Mann zu ihm auf die Weide gekommen und habe ihm gesagt: er wisse nun, wer den Mord begangen habe, er wolle es aber noch nicht sagen. – Präsident: Kannten Sie den Mann? – Zeuge: Nein, ich hörte aber später, daß das Mölders war. – Präsident: War der Mann betrunken? – Zeuge: Das weiß ich nicht.
Gärtner Overhagen: Er sei Nachbar von Mölders und könne nichts Nachtheiliges von ihm sagen. – Präs.: Sind Sie der Meinung, daß, wenn Mölders vor Gericht einen Eid leistet, er die Wahrheit sagt? – Zeuge: Jawohl. – Präs.: Ist Mölders häufig betrunken? –
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 78. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/78&oldid=- (Version vom 31.7.2018)