Zeuge: Nein. – Präs.: Haben Sie sonst etwas Auffälliges an dem Sacke wahrgenommen? – Zeuge: Jawohl, die dunkelrothbraune Farbe. – Präs.: Buschhoff, der Sack ist bei Ihnen gefunden worden, ist das Ihr Sack? – Buschhoff: Jawohl. – Präs.: Wie erklären Sie sich die braune Farbe des Sackes? – Buschhoff: Herr Präsident, den Sack haben wir beim Fleischräuchern benutzt. – Präs.: War etwas in dem Sack? – Buschhoff: Ich glaube, es ist Stroh darin gewesen. – Der Präsident zeigt den Geschworenen den Sack, die in demselben vorgefundene Spreu auch die Spreu, die in den Händen des ermordeten Knaben vorgefunden wurde. Es wird konstatirt, daß die Spreu, die in dem Sack gefunden wurde, mit der Spreu in den Händen der Leiche nicht übereinstimmt.
Bürgermeister Schleß: Ich habe geglaubt, die braune Farbe rühre von Blutflecken her. Diese Ansicht gewann ich, als Frau Buschhoff bei ihrer Vernehmung über die Beschlagnahme des Sackes sich ungemein aufgeregt zeigte und sagte: „Ach Gott, Herr Bürgermeister, nun haben Sie uns auch diesen Sack beschlagnahmt, den wir über das Faß legen, wenn wir Fleisch räuchern.“ – Oberstaatsanwalt Hamm: Haben Sie gleich nach erfolgter Beschlagnahme geglaubt, daß an dem Sacke Blutspuren seien? – Zeuge: Nein, erst nachdem sich Frau Buschhoff so sehr aufgeregt zeigte und die erwähnte Aeußerung that. – Oberstaatsanwalt Hamm: Zu welcher Tageszeit haben Sie den Sack besichtigt? –Zeuge: Es war bereits Abend, ich hatte aber die Lampe angezündet. – Präs.: Herr Polizei-Sergeant Schlöer: Weshalb haben Sie gerade diesen Sack konfiszirt? – Zeuge: Weil ich die dunkle Farbe für Blutspuren hielt. – Präsident: Wohnten Sie der Vernehmung der Frau Buschhoff bei dem Bürgermeister bei? – Zeuge: Jawohl. – Präs.: Haben Sie auch wahrgenommen, daß sich Frau Buschhoff sehr aufgeregt gezeigt hat, weil dieser Sack konfiszirt war? – Zeuge: Jawohl. – Präs.: Frau Buschhoff hat gesagt: Ach, Herr Bürgermeister, nun haben Sie uns noch diesen Sack konfiszirt, den brauchen wir, wenn wir räuchern, um ihn über das Rauchfaß zu legen? – Zeuge: Jawohl.
Der Oberstaatsanwalt bemerkt, daß die letzte Bekundung der beiden Zeugen neu sei. – Präs.: Mir ist diese
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 77. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/77&oldid=- (Version vom 31.7.2018)