konnte. Da sagte Buschhoff: „Ach was, wenn sie keine Beweise haben, können sie nichts machen.“ –
Präs.: Buschhoff soll Sie einmal mit schmutzigem Wasser begossen haben? – Zeugin: Jawohl. – Präs.: Weshalb mag wohl Buschhoff das gethan haben? – Zeugin: Ich vermuthe, weil ich gegen ihn etwas ausgesagt habe. – Präs.: Sind Sie sonst mit Buschhoff verfeindet gewesen? – Zeugin: Nein. – Präs.: Nun, Buschhoff, was sagen Sie dazu? – Buschhoff: Als ich von dem Herrn Staatsanwalt kam, war mein Siegmund gar nicht bei mir. Der Herr Staatsanwalt wird die Güte haben, dies zu bezeugen.
Staatsanwalt: Ich kann mich nicht daran erinnern.
Präs.: Nun, Buschhoff, wie erklären Sie Ihre Bemerkung, die Sie zu Ihrem Siegmund gethan haben? – Buschhoff: Ich kann nur sagen, daß das nicht wahr ist. Ich werde doch auch nicht auf offener Straße zu meinem Sohne eine solche Bemerkung machen, so daß es andere Leute hören können.
Präs.: Weshalb haben Sie die Zeugin mit schmutzigem Wasser begossen? – Buschhoff: Davon ist mir auch nichts bekannt. Das kann im Uebrigen gar nicht sein, da ich mich immer unten wasche. – Präs.: Was soll aber die Dame, die hier einen Eid geleistet hat, für ein Interesse haben, Sie derartig zu belasten? – Buschhoff: Das weiß ich nicht.
Die Tagelöhner Buckstege und Röse bekunden, daß Buschhoff am Tage nach dem Morde sehr aufgeregt gewesen sei.
Tagelöhner Biesemann: Er habe am Tage nach dem Morde mit Buschhoff über den Mord gesprochen. Buschhoff habe gesagt: er könne es nicht begreifen, wie der Mord passirt sein könnte. Er habe etwas Auffälliges an Buschhoff nicht wahrgenommen.
Es erscheint hierauf als Zeuge der Synagogenvorsteher der jüdischen Gemeinde zu Xanten, Kaufmann Oster: Er habe in Xanten ein Cigarren-Geschäft. Mehrere Wochen nach dem Morde sei Wesendrup in seinem Laden gewesen. Es sei zur Sprache gekommen, daß man den Buschhoff des Mordes bezichtige. Da habe Wesendrup gesagt: Buschhoff ist es nicht gewesen, der ist viel zu feige dazu. Später sagte mir einmal Wesendrup: Sie müssen mit Ullenboom dasselbe machen, was Sie an Ihrem Versöhnungsfest machen. – Präs.: Was wollte Wesendrup damit sagen? –
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/59&oldid=- (Version vom 31.7.2018)