gezeigt? – Zeugin: Ja. – Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Fiel Ihnen das auch auf?
Präs.: Herr Rechtsanwalt! Ich bin der Meinung, die Sache ist viel zu ernst, als daß es sich geziemt, ironische Fragen zu stellen.
Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich bin weit entfernt, eine ironische Frage zu stellen.
Der folgende Zeuge ist der Holzschuhmacher Mörser. Dieser bekundet: Am Tage nach dem Morde sei Buschhoff des Morgens bei ihm gewesen. Buschhoff habe gesagt: Der Junge werde wohl in die Häckselmaschine gefallen sein. Er (Zeuge) antwortete: Das könne nicht möglich sein, dann müßte die Häckselmaschine beblutet sein. Buschhoff sagte alsdann: Zeig‘ mir doch einmal Dein Strohmesser. Als er es ihm gezeigt, habe Buschhoff gesagt: Das Strohmesser von Küppers ist doch bedeutend schärfer als das Deinige. – Buschhoff bestreitet diese Bekundung. Im Gegenteil, der Zeuge habe gesagt, sein Messer sei schärfer als das Küppers’sche. – Der Zeuge bleibt bei seiner Bekundung.
Rentier Kempkes bekundet: Er sei am Morgen nach dem Morgen dem Buschhoff begegnet. Es sei ihm vorgekommen, als ob Buschhoff zittere.
Die 12jährige Maria Kernder bekundet: Sie habe am Peter-Paulstage, Vormittags gegen 10 Uhr, einen fremden Juden mit einer schwarzen Ledertasche zu Buschhoff gehen sehen. Nachmittags gegen halb 6 Uhr sei der fremde Jude nach dem Bahnhof gegangen. – Buschhoff bemerkt: Die Kleine müsse sich irren, der Fremde sei am Tage vor Peter und Paul bei ihm gewesen.
Klosterbruder von Sanden (Dorsten): Er sei am Peter-Paulstage in Xanten gewesen und sei am Vormittag gegen 10 Uhr bei Buschhoff vorübergegangen. Buschhoff habe am offenen Fenster in seiner Wohnung gesessen. Er habe weder schreien noch irgend einen Klagelaut, dagegen Stimmen gehört, so daß er die Ueberzeugung gewann, daß Leute bei Buschhoff waren. Er habe vor dem Buschhoff’schen Hause Niemanden, weder Kinder, noch Erwachsene gesehen. Er kenne den Buschhoff schon seit langer Zeit als braven Mann.
Die folgende Zeugin, Fräulein Selma Rölen bekundet: Frau Buschhoff habe gesagt: Der Junge werde wohl in die Häckselmaschine gefallen sein. Als Buschhoff einmal vom Staatsanwalt kam, habe Siegmund Buschhoff etwas zu seinem Vater gesagt, was sie nicht verstehen
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 58. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/58&oldid=- (Version vom 31.7.2018)