genöthigt gewesen sei, die Kinder des Wesendrup in’s Waisenhaus schaffen zu lassen, da dieser sich um seine Kinder in keiner Weise gekümmert habe.
Präs.: Wesendrup, Sie sollen mit Ihrer verstorbenen Frau in großem Unfrieden gelebt haben?
Zeuge: Das ist nicht wahr.
Präs.: Sie sollen Ihre verstorbene Frau mehrfach auch mißhandelt und diese Mißhandlung selbst vorgenommen haben, als diese infolge einer Entbindung schwer erkrankt darniederlag?
Zeuge: Ich habe das bereits in Zeitungen gelesen, ich bestreite das aber.
Präs.: Haben Sie Ihre Frau mißhandelt?
Zeuge: Nein.
Präs.: Sie behaupten, Sie hätten Ihre Frau niemals mißhandelt?
Zeuge: Kleine Streitigkeiten sind wohl vorgekommen, aber mißhandelt habe ich meine Frau nicht.
Es erscheint nun als Zeugin die Haushälterin des Wesendrup, Fräulein Pollendung. Am Peter-Paulstage, Vormittags zwischen 11½ und 11¾ Uhr, sei sie zu Buschhoff gekommen. Sie habe nur die Frau Buschhoff und die Hermine Buschhoff zu Hause getroffen. Frau Buschhoff habe auf dem Sopha gelegen und gesagt, daß sie krank sei. Da sie den Buschhoff nicht zu Hause getroffen, so sei sie gegen 12¾ Uhr noch einmal zu Buschhoff gegangen, den sie nun zu Hause antraf. Zwischen 6-7 Uhr Abends sei sie nochmals zu Buschhoff gegangen, Buschhoff selbst sei in der Synagoge gewesen. Frau Buschhoff dagegen habe vor der Thür gestanden. Diese habe sich beschwert, daß Wesendrup Grabsteine beschädigt und dieselben nicht reparirt habe. Sie habe etwas Auffälliges in der Buschhoff’schen Wohnung nicht bemerkt, die Thüren in der Buschhoff’schen Wohnung haben sämmtlich offen gestanden.
Präs.: Hat Ihnen Buschhoff am Freitag Abend einen an Wesendrup auszurichtenden Auftrag ertheilt? – Zeugin: Jawohl, Buschhoff sagte: Ich solle dem Wesendrup bestellen, daß er sich einen anderen Arbeiter nehmen wolle. – Präsident: Haben Sie das dem Wesendrup ausgerichtet? – Zeugin: Jawohl. – Präsident: Wesendrup, was sagen Sie dazu? – Wesendrup: Die Pollendung hat mir blos ausgerichtet, daß am Sonnabend, Sonntag und Montag nicht gearbeitet werden solle.
Frau Gastwirth Kluge: Am 5. Juli 1891 zwischen
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 50. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/50&oldid=- (Version vom 31.7.2018)