2 und halb 3 Uhr Nachmittags sei Mölders in ihre Gastwirthschaft gekommen und habe 3 Schnäpse getrunken. Sie habe an dem Manne nichts Auffallendes bemerkt. Mölders erzählte: er wolle zu Hegmann gehen, um sich die Kleider des Kindes zeigen zu lassen.
Der Präsident theilt alsdann mit, daß der Entlastungszeuge Jacob Klaasen an einer Rippenfellentzündung erkrankt sei. Auf Antrag der Vertheidigung wird die kommissarische Vernehmung dieses Zeugen beschlossen.
Der folgende Zeuge ist der Sohn des Steinmetz Wesendrup, der 14jährige Carl Wesendrup. Dieser bekundet: Am Tage des Mordes sei er gegen halb 10 Uhr bei Buschhoff gewesen, habe aber nur die Frau und die Hermine angetroffen.
Gastwirth Klug: Mölders sei am 5. Juli in seiner Gastwirthschaft gewesen und habe erzählt, daß er gesehen habe, wie das kleine Joanchen in das Buschhoff’sche Haus hineingezogen worden sei.
Hierauf erscheint als Zeuge Sammetweber Kernder. – Er sei am Abend des Mordes bei Schaut gewesen, dort habe Buschhoff viel über das Kegeln gesprochen, während alle Welt über den Mord aufgeregt war. Buschhoff habe auf dem Nachhausewege noch gesagt, er habe sich heute „herausgekegelt“.
Präs: War Buschhoff an diesem Abende aufgeregt?
Zeuge: Dessen erinnere ich mich nicht.
Präs.: Haben Sie sonst etwas Auffallendes an Buschhoff bemerkt?
Zeuge: Nein.
Staatsanwalt: Buschhoff, wie kommt es, daß Sie am Abend des Mordes vom Kegeln gesprochen haben, während es bei der allgemeinen Aufregung in Xanten doch näher gelegen hätte, über den Mord zu sprechen?
Buschhoff: Ich erinnere mich wirklich nicht, was ich an diesem Abende gesprochen habe.
Staatsanwalt: Haben Sie gesagt, Sie hätten sich herausgekegelt?
Buschhoff: Das ist möglich, ich weiß es aber nicht.
Präs.: Nun, Kernder, erzählen Sie einmal, was Ihnen Ihr Sohn Stephan erzählt hat. – Zeuge: Am 5. Juli des Morgens, zu einer Zeit, wo Stephan noch im Bett lag und ich sowie auch meine Frau der Meinung waren, daß Stephan noch schlafe, sprach ich mit meiner Frau über den Mord. Da schlug Stephan plötzlich die Augen auf
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/51&oldid=- (Version vom 31.7.2018)