Mord sei in dem Buschhoff’schen Schlachthause, das als solches nicht mehr benutzt, sondern als Grabstein-Werkstätte diente, ausgeführt und alsdann der Leichnam in die Küppers’sche Scheune geschafft worden. Um Letzteres zu bewirken, war es selbstverständlich nothwendig, die Schlachthausthür, die zweifellos am Freitag Abend vor dem Morde vernagelt wurde, wieder zu öffnen. Präs.: Sind Sie Ihrer Sache gewiß, daß die Thür nicht mehr vernagelt war? – Zeuge: Das weiß ich ganz bestimmt.
Präs.: Eine Frau will gesehen haben, daß die Schlachthausthür am Dienstag Vormittags gegen 10 Uhr noch vernagelt war. – Zeuge: Ich weiß ganz genau, daß die Thür am Dienstag früh 8 Uhr nicht vernagelt war. – Präs.: Haben Sie nun im Schlachthause etwas Auffallendes bemerkt? – Zeuge: Mein Hammer war beschmutzt und meine Sachen waren in Unordnung. – Präs.: War die Beschädigung des Grabsteines bedeutend? – Zeuge: Nein, die war ganz unbedeutend. – Präs.: Hat Buschhoff den auf dem Hofe spielenden Kindern einmal gedroht, sie kämen in den Thurm, wenn sie die Grabsteine beschädigten? – Zeuge: Das geschah mehrfach. – Präs.: Buschhoff, was sagen Sie zu der Behauptung des Zeugen, daß das Schlachthaus am Dienstag Vormittag gegen 8 Uhr geöffnet war? – Buschhoff: Darüber kann ich nichts sagen; am Dienstag früh gegen halb 6 Uhr war das Schlachthaus jedenfalls noch vernagelt. – Präs.: Sie haben das Schlachthaus am Freitag Abend vernageln lassen, damit Wesendrup dasselbe nicht mehr betreten konnte? – Buschhoff: Jawohl. – Präs.: Wer hat die Vernagelung vorgenommen. – Buschhoff: Ullenboom. – Buschhoff bemerkt im Weiteren: Es sei unwahr, daß Wesendrup Sonntag Mittags bei ihm gewesen sei. Sonntags Mittags finde überhaupt in der Synagoge kein Gottesdienst statt.
Präs.: Wesendrup, wieviel Kinder haben Sie?
Zeuge: Fünf.
Präs.: Wo sind die Kinder?
Zeuge: Ein Knabe ist bei mir, einer bei meinem Schwager und drei im Waisenhause.
Präs.: Wie kommt es, daß drei Kinder im Waisenhause sind? Sind doch ein kräftiger, junger Mann, der im Stand wäre, für seine Kinder selbst zu sorgen?
Zeuge: Der Herr Bürgermeister hat die Unterbringung der Kinder in das Waisenhaus verfügt.
Bürgermeister Schleß bekundet auf Befragen, daß er
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 49. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/49&oldid=- (Version vom 31.7.2018)