dessen Schlachthause jüdische Grabsteine gearbeitet. Am Freitag vor dem Mord habe der Angeklagte ihm durch seine Haushälterin sagen lassen: er solle weder Sonnabend noch Sonntag, noch Montag arbeiten. Darauf habe er gesagt: Wenn er am Sonnabend nicht arbeiten könne, dann mache er die Arbeit überhaupt nicht fertig. – Verth. Rechtsanwalt Stapper: Haben Sie auch gesagt: Dann schlage ich alle Steine entzwei? – Zeuge: Jawohl, das habe ich auch gesagt. – Präs.: Sie sollen zu Siegmund Buschhoff gesagt haben: „Das sind die Sattfresser, ich werde ihnen zeigen, daß sie keinen Schabbes mehr feiern können“, ist das richtig? – Zeuge: Jawohl. – Präs.: Was wollten Sie damit sagen? – Zeuge: Der Siegmund Buschhoff hatte das Brot ganz dick mit Butter geschmiert; da sagte ich: die Leute fressen sich schon satt. – Präs.: Sie können es doch den Leuten nicht verdenken, wenn sie sich satt essen? – Zeuge: Da kann Buschhoff mir aber wenigstens bezahlen.
Präs.: Siegmund Buschhoff soll Ihre Aeußerung seinem Vater hinterbracht haben, infolgedessen hat Ihnen der alte Buschhoff sein Haus verboten. – Präs.: Nein, Buschhoff hat mir blos durch meine Haushälterin sagen lassen: ich dürfe Sonnabend, Sonntag und Montag nicht arbeiten. – Präs.: Sind Sie nun am Sonnabend bei Buschhoff gewesen? – Zeuge: Nein, Sonntag Mittag, als Buschhoff gerade aus der Synagoge kam, kam ich zu ihm. Da sagte mir Buschhoff, daß ein Stein etwas beschädigt sei. Ich versuchte, vorher in das Schlachthaus zu gehen, fand aber die Eingangsthür vernagelt. Am Dienstag Morgen gegen 8 Uhr, also am Tage nach dem Morde, kam ich wieder zu Buschhoff. Da sagte ich zu Frau Buschhoff: Ihr seid ja schöne Leute, Ihr schneidet den Kindern die Hälse ab! Frau Buschhoff versetzte: Ich bin nur froh, daß die Leiche nicht bei uns gefunden wurde. Ich sagte: Sind Sie denn etwas Besseres wie Küppers? Frau Buschhoff antwortete: Nein, aber wir sind Juden. In diesem Augenblick erinnerte ich mich an den Tisza-Eßlar-Prozeß, über den ich mit Buschhoff mehrfach gesprochen habe. Buschhoff hatte mir häufig gesagt: Es ist eine Verleumdung, wenn behauptet wird, daß die Juden Christenblut brauchen. – Der Zeuge erzählt im Weiteren, daß, während am Sonntag die Schlachthausthür vernagelt war, konnte er am Dienstag mit Leichtigkeit die Thür öffnen.
Präsident: Ich bemerke den Herren Geschworenen zum besseren Verständniß: Die Anklage behauptet, der
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 48. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/48&oldid=- (Version vom 31.7.2018)