haben? – Zeuge: Jawohl. – Präs.: Was sagte Ihnen Mölders? – Zeuge: Er sagte, der Mord ist immer noch nicht entdeckt, das hat Niemand weiter als der Jude Buschhoff gethan, ich habe gesehen, wie das kleine Joanchen in die Buschhoff’sche Wohnung gezogen worden ist.
Präs.: War Mölders damals betrunken?
Zeuge: Nein, ich habe wenigstens nichts gemerkt.
Präs.: In der Anklage steht, daß Mölders an diesem Tage etwas angetrunken war.
Zeuge: Mir kam Mölders wie immer vor.
Oberstaatsanwalt Hamm: Wie kamen Sie dazu, den Siegmund Buschhoff und nicht den alten Buschhoff zu verdächtigen? – Zeuge: Weil ich den Siegmund Buschhoff für raffinirter hielt. – Oberstaatsanwalt: Hielten Sie denn den kleinen Siegmund für fähig dazu? – Zeuge: Jawohl. – Präs: Worauf begründeten Sie das? – Zeuge: Der kleine Siegmund Buschhoff schlachtete schon Ziegen und Kälber. – Oberstaatsanwalt: Hatten Sie noch andere Verdachtsmomente gegen Siegmund Buschhoff? – Zeuge: Nein. – Der Zeuge bekundet im Weiteren, daß wohl etwa 1000 Leute zu ihm gekommen seien und sich den Thatort angesehen haben, unter diesen seien auch verschiedene Aerzte gewesen. Diese haben Alle erklärt, daß der Junge nicht in der Scheune ermordet worden sei, da wenig Blut und auch keine Spritzflecken vorgefunden wurden.
Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich will hier konstatiren, daß Herr Dr. Steiner in der hiesigen Restauration „Zur Lampe“ dem Mühlenbesitzer Steuvelen aus Straelen gegenüber erklärt hat, daß er nach Anhörung der medizinischen Sachverständigen vollständig seine früheren Ansichten fallen lasse und sich den medizinischen Sachverständigen anschließe.
Verth. Rechts-Anwalt Fleischhauer: Hat der Zeuge dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft einmal eine schriftliche Nachricht gemacht?
Zeuge: Nein.
Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Dann bemerke ich, daß der Zeuge noch gestern in der Restauration von Stiepels hierselbst geäußert hat. Er habe ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft gesandt, das ihm Kaplan Bresser diktirt hat.
Zeuge: Das ist das Gutachten, das ich eingereicht habe, und welches im „Xantener Boten“ für Stadt und Land veröffentlicht worden ist.
Frau Buckstege, welche hiernach als Zeugin erscheint,
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/40&oldid=- (Version vom 31.7.2018)