Staatsanwalts wiederholt, daß er den Mölders zu der angegebenen Zeit habe vorübergehen sehen. – Es werden alsdann einige Befunds-Protokolle verlesen.
Danach erscheint als Zeuge der Stadtverordnete und Kaufmann Küppers: Er sei am Peter-Paulstage, Vormittags gegen 10 Uhr, in’s Hochamt gegangen. Zu dieser Zeit habe die Thür der Fruchtscheune offen gestanden. Er sei an dem Buschhoff’schen Schlachthause vorübergegangen und habe gehört, daß in demselben laut gesprochen wurde. Es sei ihm aufgefallen, daß der obere Thorflügel der Buschhoff’schen Scheune drei Finger weit offen gestanden habe. Aus dem hinteren Zimmer des Buschhoff’schen Hauses, das auf den Porteweg hinaus ein Fenster hat, habe er ebenfalls mehrere männliche Stimmen gehört.
Der Zeuge bekundet im Weiteren: Buschhoff sei „mehr gutmüthig als jähzornig“, er sei nicht rachsüchtig und auch reell.
Präs.: Sie sollen dem Herrn Amtsrichter gegenüber über Buschhoff einmal eine Aeußerung gethan haben, als der Verdacht der Thäterschaft sich auf Buschhoff lenkte; wie hat diese Aeußerung wohl gelautet?
Zeuge: Ich erinnere mich nicht mehr.
Präs.: Herr Amtsrichter Riesbroek (nicht Christburg, wie anfänglich geschrieben) erzählen Sie uns einmal, wie die Aeußerung gelautet hat.
Amtsrichter Dr. Riesbroeck: Der alte Hegmann, der Vater des Ermordeten, und Küppers sagten: Knippenberg oder Siegmund Buschhoff können den Mord begangen haben. Als ich den Küppers nun fragte: Haben Sie auf den alten Buschhoff nicht Verdacht? antwortete Küppers: dem alten Buschhoff traue ich eine solche That nicht zu. Ich habe schon einmal zu Buschhoff gesagt: „Du bist zu brav und zu ehrlich, deshalb kommst Du nicht weiter“.
Präsident: Küppers, haben Sie das gesagt? – Zeuge: Jawohl. – Präs.: Das war damals Ihre Ueberzeugung? – Zeuge: Jawohl.
Amtsrichter Dr. Riesbroeck theilt ferner mit, daß am Tage nach dem Morde Küppers gesagt hat: wenn der Staub auf der Leiche Schlagstaub, d. h. Staub von Grabsteinen ist, dann ist Buschhoff der Mörder.
Präs.: Haben Sie das gesagt? – Zeuge: Jawohl. – Präs.: Wie kamen Sie darauf? – Zeuge: Weil Buschhoff mit Grabsteinen handelte.
Präs.: Küppers, Sie sollen auch mit Mölders gesprochen
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 39. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/39&oldid=- (Version vom 31.7.2018)