Er habe bezüglich der Aussagen des Mölders und des Knaben Heister festgestellt, daß Mölders in Gegenwart des Knaben über seine Wahrnehmungen gesprochen. Mölders habe sich wohl mehrfach in Widersprüche verwickelt, im Allgemeinen aber einen glaubwürdigen Eindruck gemacht. Auch der kleine Heister und seine Eltern, die er (Kommissar) vernommen, haben im Allgemeinen einen glaubwürdigen Eindruck gemacht.
Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Herr Kommissar! Wann hat Ihnen Mallmann mitgetheilt, er habe gesehen, daß die Hermine Buschhoff den Leichnam in einem Sack in die Scheune getragen hat?
Zeuge: Am 21. Juli.
Vertheidiger: Haben Sie den Mallmann gefragt, weshalb er nicht früher schon von seinen Wahrnehmungen Anzeige gemacht hat?
Zeuge: Jawohl, ich sagte, warum er nicht schon längst dem Herrn Bürgermeister von seiner Wahrnehmung Anzeige gemacht hat. Mallmann antwortete mir: Er habe anfänglich keine Anzeige erstatten wollen, nun lasse ihm aber seit drei Tagen sein Gewissen keine Ruhe mehr.
Der Kriminal-Kommissar bekundet im Weiteren, daß der bereits gestern erwähnte Knabe Stephan Kernder, der ebenfalls den kleinen Hegmann in das Buschhoff’sche Haus habe ziehen sehen, bei seiner Vernehmung trotz aller Bemühungen nicht zum Sprechen zu bewegen war.
Danach tritt bis 4 Uhr Nachmittags eine Pause ein.
Nach Wiederaufnahme der Verhandlung wird nochmals der Arbeiter Mölders vernommen.
Auf Befragen des Staatsanwalts bekundet der Zeuge, daß er den Knaben Heister oder andere Knaben, die am Peter-Paulstage vor dem Buschhoff’schen Hause waren, nicht gesehen habe. Die Thür des Buschhoff’schen Hauses, an der er dicht vorübergegangen, sei zugemacht gewesen. Er habe weder Schreien noch Klagetöne gehört. – Präs.: Sehen Sie denn noch gut? – Zeuge: Ja. – Präs.: Können Sie noch lesen? – Zeuge: Nein, lesen kann ich gar nicht.
Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Sie können auch nicht schreiben? – Zeuge: Nein. – Präs.: Wenn hier im Zuschauerraum ein Nachbar von Ihnen wäre, würden Sie diesen erkennen können? – Zeuge: Nein. – Präs.: Dann sie Sie also sehr kurzsichtig? – Zeuge: Ja. – Der Knabe Heister bekundet auf Befragen des
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/38&oldid=- (Version vom 31.7.2018)