Ihnen das Ihr Sohn erzählt? – Zeugin: Am 7. Juli. – Präs.: Wie kam es, daß der Kleine Ihnen das erst am 7. Juli erzählt hat? – Zeugin: Ich habe über den Mord nicht gesprochen, weil ich den Buschhoff der That nicht für fähig hielt. Ich habe auch die Erzählung meines Sohnes nicht geglaubt. Als er mir aber genau erzählte: wie Frau Buschhoff die Thür aufgemacht u. s. w., dann sagte ich zu meinem Manne: Nun scheint doch die Sache wahr zu sein, wir sind jetzt verpflichtet, sofort Anzeige zu machen. – Präsident: Ist Ihr Sohn lügenhaft? – Zeugin: Nein, wenn mein Sohn einmal die Unwahrheit sagt, dann wird er sofort ganz roth im Gesicht.
Schreinermeister Vehlow, der hierauf als Zeuge erscheint, bekundet, daß der Gastwirth Schaut die Nachricht von dem Morde brachte, als er mit Buschhoff und Anderen in der Schaut’schen Gastwirthschaft Kegel schob. Sehr bald sei auch Siegmund Buschhoff zu Schaut gekommen und habe gesagt: Das kleine Joanchen sei in die Häckselmaschine gefallen und dadurch zu Tode gekommen.
Hier wird gegen 8¾ Uhr Abends die Sitzung auf morgen (Mittwoch) Vormittags 9 Uhr vertagt.
Der Präsident, Landgerichtsdirektor Kluth eröffnet gegen 9¼ Uhr Vormittags die Sitzung. Der Staatsanwalt beantragt, den bisher nicht erschienenen Zeugen Knippenberg sistiren und vorführen zu lassen und denselben in eine entsprechende Strafe wegen seines Ausbleibens als Zeuge zu nehmen.
Der Präsident bemerkt, daß Knippenberg schwachsinnig sei, es sei daher fraglich: ob derselbe in Strafe genommen werden könne.
Der Gerichtshof beschließt: den Zeugen Drechsler Knippenberg sistiren und ihn zum Freitag vorführen zu lassen.
Es erscheint alsdann als Zeuge Anstreicher Köters: Am Vormittage des Peter-Paulstages sei er etwa 10 Minuten vor 10 Uhr aus der Messe gekommen. Er sei über den sogen. Porteweg gegangen und habe dort auf einem kleinen Häuschen, das an das Buschhoff’sche Hinterhaus grenzt, seinen Neffen, das kleine Joanchen sitzen sehen. Letzterer habe ihn noch mit den Worten begrüßt: „Guten Morgen, Onkel!“ Er habe von dieser Zeit ab das Kind nicht mehr gesehen. Er sei einer der Ersten gewesen, der auf der Mordstätte
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/31&oldid=- (Version vom 31.7.2018)